Anträge der Gemeindevertretung

Sitzung vom 29. April 2026

13 Vorgänge wurden in dieser Sitzung behandelt: 11 angenommen, 1 zur Kenntnis genommen, 1 zurückgezogen.

Rahmendaten. 19:12 Uhr bis 22:30 Uhr, Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5. 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, 1 entschuldigt.

Konstituierende Sitzung der neuen Wahlperiode nach der Kommunalwahl vom 15. März 2026. Wahl des Vorsitzes, der Ausschüsse und der ehrenamtlichen Beigeordneten.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung durch die Bürgermeisterin
  2. Feststellung des am längsten ununterbrochenen der Gemeindever-
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Drucksache 043/2026
  5. Wahl der Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Gemeinde- Drucksache 045/2026
  6. Wahl Drucksache 044/2026
  7. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, Drucksache 046/2026
  8. Kenntnisnahme der Zusammensetzung der Ausschüsse Drucksache 047/2026
  9. Aufhebung des Klimabeirats Drucksache 052/2026
  10. Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Klimabeirat Drucksache 056/2026
  11. Kommunales Energieforum Drucksache 053/2026
  12. Wahl des Vertreters/der Vertreterin, der Stellvertretung und einer Drucksache 051/2026
  13. Wahl des Vertreters / der Vertreterin sowie Wahl des Stellvertreters / Drucksache 050/2026
  14. Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbands- Drucksache 049/2026
  15. Wahl des Vertreters/der Vertreterin und der Stellvertreter/innen des Drucksache 048/2026
  16. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der Drucksache 054/2026
  17. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Die Vorgänge im Einzelnen

Ein Vorgang ist ein Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wurde. Wiedergegeben ist der Beschlussvorschlag im Wortlaut; längere Texte sind gekürzt, der vollständige Wortlaut steht in den Rohdaten.

Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 043/2026

Zur Wahl stand Thorsten Weitzel. Die Fraktion B90/Die Grünen beantragte geheime Abstimmung. Die Wahl fand schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird Thorsten Weitzel gewählt. Herr Weitzel nahm die Wahl an und übernahm den Vorsitz der Gemeindevertretung.

Begründung Beschlussvorlage, 187908523137_Wahl des Vorsitzenden der Gemei

Nach § 57 HGO wählt die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des am längsten ununterbrochenen der Gemeidevertretung angehörende Mitglied aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen von § 55 HGO. Die Wahl ist nach Stimmenmehrheit vorzunehmen. Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: 28 dafür, 5 dagegen, 3 Enthaltungen

Wahl der Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Gemeinde-

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 045/2026

Als Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung werden gewählt: 1. Anke Bleich - SPD-Fraktion 2. Wolfgang Seifried - Fraktion B90/Grüne 3. Matthias Geisler - FWG-Fraktion 5 4. Gernot Zehner - WAS-Fraktion 5. Anke Pfeil – FDP-Fraktion Die Vertretung der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt in der obigen Reihenfolge. Die Wahl erfolgte mangels Widerspruch gemäß § 55 …

Begründung Beschlussvorlage, 187908523967_Wahl der Stellvertreterinnen de

Nach § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schöneck in der zurzeit gültigen Fassung sind zur Vertretung des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei dessen/deren Verhinderung 5 Stellvertreter zu wählen. Da mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind, wird gemäß § 55 Abs. 1 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Gewählt wird schriftlich und geheim und aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Die Fraktionen werden gebeten, ihre Listen vorzubereiten. 1 Die Verteilung der Stellen erfolgt gemäß § 55 Abs. 4 HGO in Verbindung mit …

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: einstimmig

Wahl

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 044/2026

Folgende Personen werden gewählt: a) Zum Schriftführer für die Gemeindevertretung Alexander Jung

Begründung Beschlussvorlage, 187908523976_Wahl a des Schriftfuehrersb der

Nach § 61 HGO ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Zu Schriftführern können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete oder Bürger gewählt werden. Die Gemeindebediensteten müssen nicht ihren Wohnsitz in Schöneck haben. Die vorgeschlagenen Personen sind alle Bedienstete der Gemeinde Schöneck.

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: 36 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung,

angenommen

Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 046/2026

Kein Beschlusstext im öffentlichen Protokoll.

Begründung Beschlussvorlage, 187908524145_Entscheidung ueber die Gueltigk

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 25.03.2026. Die zweiwöchige Einspruchsfrist gemäß § 25 KWG ist abgelaufen. Bis zum Ablauf der Frist sind keine Einsprüche eingegangen. Es gibt keine Gründe, die Wahl für nicht gültig zu erklären. Der neuen Gemeindevertretung obliegt es nach § 26 Abs. 1 KWG, selbst die Gültigkeit der Wahl zu prüfen und über Einsprüche nach § 25 KWG zu beschließen. 2

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: einstimmig

Kenntnisnahme der Zusammensetzung der Ausschüsse

zur Kenntnis genommen

Mitteilungsvorlage · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 047/2026

Die von der Gemeindevertretung gebildeten Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen; § 22 Abs. 3 und 4 des Hess. Kommunalwahlgesetzes gilt entspre- chend. Das Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO wird angewandt. Danach wird nach § 62 Abs. 2 HGO festgestellt, dass die 9 Sitze in den Ausschüssen der Ge- meindevertretung wie folgt auf die einzelnen Fraktionen …

Begründung Beschlussvorlage, 187908524171_Kenntnisnahme der Zusammensetzu

§ 62 Abs. 2 HGO lässt zwei Verfahren bei der Wahl der Ausschussmitglieder zu: Einmal die Wahl gem. § 55 HGO nach Listen, zum anderen ein sog. „Benennungsverfahren“. Das letztere Verfahren galt durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.1997 auch in den vergangenen Legislaturperioden. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, nach der Konstituierung eines Ausschusses auch dessen Vorsitzender/Vorsitzendem, von den Fraktionen schriftlich benannt. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Gemeindevertreter/innen …

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: zur Kenntnis genommen

Aufhebung des Klimabeirats

angenommen

Antrag einer Fraktion · eingebracht von CDU, FWG, FDP · Drucksache 052/2026

Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung ist entsprechend anzupassen. Die Rege- lungen zum Klimabeirat, insbesondere die §§ 47 (Anhörung), 48 (Vorschlagsrecht) und 49 (Rederecht), werden gestrichen. 3. Die Geschäftsordnung des Klimabeirats tritt außer Kraft.

Begründung Beschlussvorlage, 187908530014_Aufhebung des Klimabeiratsgemei

Der Klimabeirat wurde u.a. eingerichtet, um die kommunalen Klimaschutzaktivitäten fachlich zu begleiten, Impulse zu setzen, beschlossene Klimaschutzprojekte zu monitoren und als beratendes Gremium die politischen Entscheidungen zu unterstützen. Diese Zielsetzung wird inzwischen anderweitig erreicht bzw. übertroffen: Die Stadtklimaanalyse wurde ausgewertet und das Klimaanpassungskonzept wurde verabschiedet. Aktuell wird das integrierte Vorreiterkonzept (Klimaschutzgutachten) für die Gemeinde Schöneck erarbeitet. Die notwendigen Analysen, Zieldefinitionen und Maßnahmenvorschläge werden damit …

betrifft: gremien, klima

Abstimmung in der Gemeindevertretung: 19 dafür, 17 dagegen, 0 Enthaltungen

Über einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss wurde zuvor abgestimmt: 17 dafür, 19 dagegen, 0 Enthaltungen — die Überweisung kam nicht zustande.

Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Klimabeirat

zurückgezogen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 056/2026

Kein Beschlusstext im öffentlichen Protokoll.

Begründung Beschlussvorlage, 187908530449_Wahl der Vertreterinnen und Ste

Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck setzt sich aus einem/r Vertreter/in und einem/r Stellvertre- ter/in des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem/r Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. Die Fraktionen wurden gebeten, Vorschlagslis- ten aufzustellen. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenom- men.

betrifft: gremien, klima

In der Gemeindevertretung: zurückgezogen — ohne Abstimmung

Kommunales Energieforum

angenommen

Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 053/2026

Als Stellvertreter/innen der Gemeindevertretung im Kommunalen Energieforum werden standen folgende Personen gewählt zur Wahl: CDU-Fraktion: Karl-Heinz Mühlebach SPD-Fraktion: Dieter Schulz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Rüdiger Klaas FWG-Fraktion: Tobias Wolf WAS-Fraktion: Stefan Hahn FDP-Fraktion: - Als Stellvertreter/innen der Gemeindevertretung im Kommunalen Energieforum werden standen …

Begründung Beschlussvorlage, 187908530051_Kommunales EnergieforumBenennun

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen der E.ON Mitte AG und der Gemeinde Schöneck wurde zum 01.07.2007 ein Energieforum eingerichtet. Neben zwei Vertretern der E.ON Mitte AG setzt sich das Energieforum aus der Bürgermeisterin, einem weiteren Vertreter des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem Vertreter aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. Das Kommunale Energie-Forum entscheidet über die Förderung von privaten Projekten zur Energieeinsparung. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel werden von der E.ON Mitte AG zur Verfügung gestellt. 2

betrifft: energie

Abstimmung in der Gemeindevertretung: einstimmig

Wahl des Vertreters/der Vertreterin, der Stellvertretung und einer

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 051/2026

Kein Beschlusstext im öffentlichen Protokoll.

Begründung Beschlussvorlage, 187908524198_Wahl des Vertreters der Stellve

Gemäß § 11 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main vom 08.03.2011 in der derzeit gültigen Fassung entsenden die Mitglieder des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain je eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandskammer. Die Vertreterin oder der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main hat 12 Stimmen, der Stadt Offenbach am Main 4 Stimmen, der Stadt Hanau 3 Stimmen, der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern je 2 Stimmen und der anderen Städte und Gemeinden je 1 Stimme (§ 11 Abs. 2 des o. g. Gesetzes). Die Vertreter/innen werden von der Vertretungskörperschaft der …

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: 26 dafür, 6 dagegen, 4 Enthaltungen

Wahl des Vertreters / der Vertreterin sowie Wahl des Stellvertreters /

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 050/2026

Als Vertreter/in der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung der ekom 21 wird gewählt: standen zur Wahl: Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister Stephan Weber (WAS-Fraktion) Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Begründung Beschlussvorlage, 187908524190_Wahl des Vertreters der Vertre

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für die Verbandsversammlung der ekom 21 in Hessen wählen die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/Vertreterinnen und Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Verbandsversammlung. Mit Ablauf dieser Wahlperiode sind deshalb Neuwahlen notwendig. Jedes Verbandsmitglied entsendet eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in als Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung müssen nach der gesetzlichen Regelung nicht Gemeindevertreterinnen oder …

betrifft: gremien

Einzelabstimmung: Die Leitung der Kämmerei erhielt 32 Stimmen, Stefan Hahn 4 Stimmen. Die Leitung der Kämmerei erreichte die gesetzliche Mehrheit.

Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbands-

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 049/2026

Als Vertreter/innen der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“ werden folgende Personen gewählt: Zur Wahl stehen: Hans Ramme (CDU), Elisabeth Stüve (SPD), Axel Glück (B90/Grüne), Frank Dückinghaus (FWG), Bernd Hinrichs (WAS)

Begründung Beschlussvorlage, 187908524183_Wahl der Vertreterinnen und Ste

Nach § 5 der Satzung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmücken in den Nidderauen“ besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 15 Vertretern/innen. Davon entfallen 4 Vertreter/innen auf die Gemeinde Schöneck. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschlagslisten aufzustellen.

betrifft: gremien

Einzelabstimmung über fünf Kandidaten.

Wahl des Vertreters/der Vertreterin und der Stellvertreter/innen des

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 048/2026

a) Als Vertreter/in der Gemeinde Schöneck in der Verbandsversammlung des „Wasserverbandes Nidder-Seemenbach“ wird gewählt: standen zur Wahl: Hans-Peter Loeb (SPD), Axel Glück (B90/Grüne), Carsten Reiber (WAS) Die Wahl erfolgte mangels Widerspruch gemäß § 55 (3) S. 2 HGO durch Handaufheben statt.

Begründung Beschlussvorlage, 187908524178_Wahl des Vertretersder Vertrete

Nach § 8 der Satzung des „Wasserverbandes Nidder-Seemenbach“ besteht die Verbands- versammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Mitglieder des Verbandes. Bei Verhinderung werden diese durch Ersatzleute vertreten. Für die Wasser- und Bodenverbände ist in § 5 a HWVG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz) gesetzgeberisch klargestellt worden, dass jedes Verbandsmitglied nach Maßgabe der Verbandssatzung mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter entsendet, auf deren oder dessen Wahl § 15 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 KGG entsprechend anzuwenden ist. Danach müssen die …

betrifft: gremien

Abstimmung in der Gemeindevertretung: 36 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der

angenommen

Wahl · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 054/2026

Die Wahl der Beigeordneten erfolgt schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Verhältnis- wahl gem. § 55 Abs.1 HGO. Wahlleiter ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung. 12 Folgende Personen werden gemäß § 39 a HGO als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemein- devorstand gewählt und in dieses Amt berufen: Die Wahl ergab folgendes Ergebnis: Gemeinsame Liste der CDU-, FWG- und der …

Begründung Beschlussvorlage, 187908530057_Wahl Einfuehrung Verpflichtung

Wählbar zur bzw. zum ehrenamtlichen Beigeordneten sind nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Die Gemeindevertretung kann auch andere Bürgerinnen und Bürger zu ehrenamtlichen Beigeordneten wählen. Wählbarkeitsvoraussetzung nach § 39 a Abs. 2 Satz 2 HGO i.V.m. § 32 HGO ist jedoch, dass die Wahlberechtigten das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Das Amt „ehrenamtlicher Beigeordnete/r“ darf ungeachtet der Wahl jedoch nicht solchen Personen übertragen werden, auf welche die Ausschließungsgründe der §§ 43 und 65 Abs. 2 …

betrifft: gremien

Einzelabstimmung; anschließend Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten nach § 46 HGO.

Ausgewertet wurde: Niederschrift, Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte.

Quelle. Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 29.04.2026 (öffentlich) — im Ratsinformationssystem

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