{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2026-04-29",
    "beginn": "19:12",
    "ende": "22:30",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Thorsten Weitzel (CDU)",
    "anwesend_stimmberechtigt": 36,
    "abwesend_entschuldigt": 1,
    "besonderheit": "Konstituierende Sitzung der neuen Wahlperiode nach der Kommunalwahl vom 15. März 2026. Wahl des Vorsitzes, der Ausschüsse und der ehrenamtlichen Beigeordneten.",
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 29.04.2026 (öffentlich)",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=191805",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde.",
    "erfasst_am": "2026-08-16",
    "erfasst_von": "DL"
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  "tagesordnung": [
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      "art": "verfahren"
    },
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      "titel": "Feststellung der Beschlussfähigkeit",
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    },
    {
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      "titel": "Kenntnisnahme der Zusammensetzung der Ausschüsse",
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      "titel": "Wahl des Vertreters/der Vertreterin und der Stellvertreter/innen des",
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    {
      "top": 16,
      "titel": "Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der",
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      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes",
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  "vorgaenge": [
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        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
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        "titel": "Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
        "beschlussvorschlag": "Zur Wahl stand Thorsten Weitzel. Die Fraktion B90/Die Grünen beantragte geheime Abstimmung. Die Wahl fand schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird Thorsten Weitzel gewählt. Herr Weitzel nahm die Wahl an und übernahm den Vorsitz der Gemeindevertretung.",
        "begruendung": "Nach § 57 HGO wählt die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des am längsten ununterbrochenen der Gemeidevertretung angehörende Mitglied aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen von § 55 HGO. Die Wahl ist nach Stimmenmehrheit vorzunehmen. Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).",
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        "beschlussvorschlag": "Als Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung werden gewählt: 1. Anke Bleich - SPD-Fraktion 2. Wolfgang Seifried - Fraktion B90/Grüne 3. Matthias Geisler - FWG-Fraktion 5 4. Gernot Zehner - WAS-Fraktion 5. Anke Pfeil – FDP-Fraktion Die Vertretung der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt in der obigen Reihenfolge. Die Wahl erfolgte mangels Widerspruch gemäß § 55 (3) S.2 HGO durch Handaufheben. Die Kandidaten nahmen die Wahl in dieser Reihenfolge an.",
        "begruendung": "Nach § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schöneck in der zurzeit gültigen Fassung sind zur Vertretung des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei dessen/deren Verhinderung 5 Stellvertreter zu wählen. Da mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind, wird gemäß § 55 Abs. 1 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Gewählt wird schriftlich und geheim und aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Die Fraktionen werden gebeten, ihre Listen vorzubereiten. 1 Die Verteilung der Stellen erfolgt gemäß § 55 Abs. 4 HGO in Verbindung mit § 22 KWG nach dem System Hare-Niemeyer. Haben sich alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 HGO der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend; Stimmenthaltungen sind unerheblich. Eine geheime Abstimmung findet in diesem Fall nicht statt. Gleichzeitig mit der Wahl der Stellvertreter/innen sollte die Reihenfolge der Stellvertretung festgelegt werden. Da die HGO keine grundsätzliche Regelung über die Reihenfolge enthält, ist grundsätzlich von einer Gleichrangigkeit der Stellvertretung auszugehen. Die Legitimation der Gemeindevertretung zur Festlegung der Reihenfolge ergibt sich als Annex aus dem Recht zur Wahl der Stellvertreter/innen. Die Reihenfolge sollte nach der Anzahl der Stimmen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, beschlossen werden. Scheidet während der Wahlperiode ein/e Stellvertreter/in aus, ist eine neue Wahl nicht erforderlich. Gemäß § 55 Abs. 4 HGO i. V. m. § 34 KWG rückt vielmehr die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlags an die Stelle der/des Ausscheidenden. Ist der Wahlvorschlag erschöpft, bleibt der Sitz unbesetzt, so dass sich die Zahl der Stellvertreter/innen vermindert. Um dieses zu vermeiden, sollten die Wahlvorschlagsträger eine ausreichende Zahl von Kandidatinnen/Kandidaten auf die Wahlvorschläge platzieren. Dies gilt auch für einen gemeinsamen Wahlvorschlag. Sollte die Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung herab- oder heraufgesetzt werden, ist zum Wirksamwerden eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. 2",
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        "beschlussvorschlag": "Folgende Personen werden gewählt: a) Zum Schriftführer für die Gemeindevertretung Alexander Jung",
        "begruendung": "Nach § 61 HGO ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Zu Schriftführern können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete oder Bürger gewählt werden. Die Gemeindebediensteten müssen nicht ihren Wohnsitz in Schöneck haben. Die vorgeschlagenen Personen sind alle Bedienstete der Gemeinde Schöneck.",
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        "titel": "Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung,",
        "beschlussvorschlag": null,
        "begruendung": "Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 25.03.2026. Die zweiwöchige Einspruchsfrist gemäß § 25 KWG ist abgelaufen. Bis zum Ablauf der Frist sind keine Einsprüche eingegangen. Es gibt keine Gründe, die Wahl für nicht gültig zu erklären. Der neuen Gemeindevertretung obliegt es nach § 26 Abs. 1 KWG, selbst die Gültigkeit der Wahl zu prüfen und über Einsprüche nach § 25 KWG zu beschließen. 2",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
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        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 7",
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        "antragsteller": [
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        "titel": "Kenntnisnahme der Zusammensetzung der Ausschüsse",
        "beschlussvorschlag": "Die von der Gemeindevertretung gebildeten Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen; § 22 Abs. 3 und 4 des Hess. Kommunalwahlgesetzes gilt entspre- chend. Das Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO wird angewandt. Danach wird nach § 62 Abs. 2 HGO festgestellt, dass die 9 Sitze in den Ausschüssen der Ge- meindevertretung wie folgt auf die einzelnen Fraktionen entfallen: Haupt- und Finanzausschuss CDU-Fraktion: 3 Sitze SPD-Fraktion: 2 Sitze Fraktion B90/Die Grünen: 1 Sitze FDP-Fraktion: 1 Sitz FWG-Fraktion 1 Sitz WAS-Fraktion 1 Sitz Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz CDU-Fraktion: 3 Sitze SPD-Fraktion: 2 Sitze Fraktion B90/Die Grünen: 1 Sitze FDP-Fraktion: 1 Sitz FWG-Fraktion 1 Sitz WAS-Fraktion 1 Sitz 7 Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend und Kultur CDU-Fraktion: 3 Sitze SPD-Fraktion: 2 Sitze Fraktion B90/Die Grünen: 1 Sitze FDP-Fraktion: 1 Sitz FWG-Fraktion 1 Sitz WAS-Fraktion 1 Sitz Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt die Zusammensetzung der Ausschüsse der Ge- meindevertretung schriftlich bekannt.",
        "begruendung": "§ 62 Abs. 2 HGO lässt zwei Verfahren bei der Wahl der Ausschussmitglieder zu: Einmal die Wahl gem. § 55 HGO nach Listen, zum anderen ein sog. „Benennungsverfahren“. Das letztere Verfahren galt durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.1997 auch in den vergangenen Legislaturperioden. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, nach der Konstituierung eines Ausschusses auch dessen Vorsitzender/Vorsitzendem, von den Fraktionen schriftlich benannt. Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Gemeindevertreter/innen vertreten lassen, d. h. das Ausschussmitglied, das sich vertreten lassen muss, bestimmt selbst den Stellvertreter/die Stellvertreterin. 2",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908524171_Kenntnisnahme der Zusammensetzu",
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        {
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          "datum": "2026-08-16"
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      "positionen": []
    },
    {
      "id": "052/2026",
      "top": 9,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "CDU",
          "FWG",
          "FDP"
        ],
        "titel": "Aufhebung des Klimabeirats",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung ist entsprechend anzupassen. Die Rege- lungen zum Klimabeirat, insbesondere die §§ 47 (Anhörung), 48 (Vorschlagsrecht) und 49 (Rederecht), werden gestrichen. 3. Die Geschäftsordnung des Klimabeirats tritt außer Kraft.",
        "begruendung": "Der Klimabeirat wurde u.a. eingerichtet, um die kommunalen Klimaschutzaktivitäten fachlich zu begleiten, Impulse zu setzen, beschlossene Klimaschutzprojekte zu monitoren und als beratendes Gremium die politischen Entscheidungen zu unterstützen. Diese Zielsetzung wird inzwischen anderweitig erreicht bzw. übertroffen: Die Stadtklimaanalyse wurde ausgewertet und das Klimaanpassungskonzept wurde verabschiedet. Aktuell wird das integrierte Vorreiterkonzept (Klimaschutzgutachten) für die Gemeinde Schöneck erarbeitet. Die notwendigen Analysen, Zieldefinitionen und Maßnahmenvorschläge werden damit systematisch und professionell gebündelt. Parallel dazu hat sich in der praktischen Arbeit gezeigt, dass der Klimabeirat im vergangenen Jahr nur selten tagte. Inhaltliche Impulse oder abgestimmte Empfehlungen, die in die politischen Gremien – insbesondere Gemeindevertretung oder Gemeindevorstand – eingebracht wurden, sind weitgehend ausgeblieben. Der zusätzliche organisatorische Aufwand für ein weiteres Gremium steht damit nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, den Klimabeirat aufzuheben und die entsprechenden Regelungen in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung (§§ 47–49 GO) zu streichen. Die eigenständige Geschäftsordnung des Klimabeirats wird folgerichtig ebenfalls außer Kraft gesetzt. Die inhaltliche Befassung erfolgt künftig auf Grundlage der inzwischen vorliegenden Konzepte sowie gebündelt und strukturiert im zuständigen Fachausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz (BUVEK) und bleibt damit weiterhin sichergestellt. Für die CDU-Fraktion FWG-Fraktion FDP-Fraktion",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908530014_Aufhebung des Klimabeiratsgemei",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 9",
        "ressourcen": [
          "gremien",
          "klima"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-04-29",
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        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Über einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss wurde zuvor abgestimmt: 17 dafür, 19 dagegen, 0 Enthaltungen — die Überweisung kam nicht zustande."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "056/2026",
      "top": 10,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Klimabeirat",
        "beschlussvorschlag": null,
        "begruendung": "Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck setzt sich aus einem/r Vertreter/in und einem/r Stellvertre- ter/in des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem/r Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. Die Fraktionen wurden gebeten, Vorschlagslis- ten aufzustellen. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenom- men.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908530449_Wahl der Vertreterinnen und Ste",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 10",
        "ressourcen": [
          "gremien",
          "klima"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-04-29",
            "ergebnis": "gezogen",
            "abstimmung": null
          }
        ],
        "ergebnis": "gezogen",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "053/2026",
      "top": 11,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Kommunales Energieforum",
        "beschlussvorschlag": "Als Stellvertreter/innen der Gemeindevertretung im Kommunalen Energieforum werden standen folgende Personen gewählt zur Wahl: CDU-Fraktion: Karl-Heinz Mühlebach SPD-Fraktion: Dieter Schulz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Rüdiger Klaas FWG-Fraktion: Tobias Wolf WAS-Fraktion: Stefan Hahn FDP-Fraktion: - Als Stellvertreter/innen der Gemeindevertretung im Kommunalen Energieforum werden standen folgende Personen gewählt zur Wahl: CDU-Fraktion: Jonas Wacker SPD-Fraktion: Anke Bleich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Daniela Euler FWG-Fraktion: Matthias Geisler WAS-Fraktion: Stephan Weber FDP-Fraktion: - Die Wahl erfolgte mangels Widerspruch gemäß § 55 (3) S.2 HGO durch Handaufheben. Die Kandidaten nahmen die Wahl an.",
        "begruendung": "Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen der E.ON Mitte AG und der Gemeinde Schöneck wurde zum 01.07.2007 ein Energieforum eingerichtet. Neben zwei Vertretern der E.ON Mitte AG setzt sich das Energieforum aus der Bürgermeisterin, einem weiteren Vertreter des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem Vertreter aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. Das Kommunale Energie-Forum entscheidet über die Förderung von privaten Projekten zur Energieeinsparung. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel werden von der E.ON Mitte AG zur Verfügung gestellt. 2",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908530051_Kommunales EnergieforumBenennun",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 11",
        "ressourcen": [
          "energie"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-04-29",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "einstimmig"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "051/2026",
      "top": 12,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl des Vertreters/der Vertreterin, der Stellvertretung und einer",
        "beschlussvorschlag": null,
        "begruendung": "Gemäß § 11 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main vom 08.03.2011 in der derzeit gültigen Fassung entsenden die Mitglieder des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain je eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandskammer. Die Vertreterin oder der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main hat 12 Stimmen, der Stadt Offenbach am Main 4 Stimmen, der Stadt Hanau 3 Stimmen, der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern je 2 Stimmen und der anderen Städte und Gemeinden je 1 Stimme (§ 11 Abs. 2 des o. g. Gesetzes). Die Vertreter/innen werden von der Vertretungskörperschaft der Verbandsmitglieder gewählt; wählbar sind nur Mitglieder ihrer Organe. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter ist eine Stellvertretung und eine weitere Stellvertretung zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft der Verbandsmitglieder. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Vertreter/innen ihre Tätigkeit bis zur Wahl neuer Vertreter/innen weiter aus.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908524198_Wahl des Vertreters der Stellve",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 12",
        "ressourcen": [
          "gremien"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
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              "dagegen": 6,
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          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
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      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "050/2026",
      "top": 13,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl des Vertreters / der Vertreterin sowie Wahl des Stellvertreters /",
        "beschlussvorschlag": "Als Vertreter/in der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung der ekom 21 wird gewählt: standen zur Wahl: Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister Stephan Weber (WAS-Fraktion) Die Wahl erfolgte schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.",
        "begruendung": "Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für die Verbandsversammlung der ekom 21 in Hessen wählen die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/Vertreterinnen und Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Verbandsversammlung. Mit Ablauf dieser Wahlperiode sind deshalb Neuwahlen notwendig. Jedes Verbandsmitglied entsendet eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in als Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung müssen nach der gesetzlichen Regelung nicht Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter sein, wählbar sind vielmehr die Bürgerinnen und Bürger, die sich „in der Gemeinde allgemeinen Ansehens erfreuen und das Vertrauen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen“. Sollten Verwaltungsbedienstete vorgeschlagen werden, ist darauf zu achten, dass diese Bürger/innen der Gemeinde Schöneck sind. In vielen Kommunen sind die Vertreter/innen sowie Stellvertreter/innen mittlerweile Verwaltungsbedienstete wie z.B. Amtsleitungen, Fachbereichsleitungen, EDV-Verantwortliche etc.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908524190_Wahl des Vertreters  der Vertre",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 13",
        "ressourcen": [
          "gremien"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
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        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Einzelabstimmung: Die Leitung der Kämmerei erhielt 32 Stimmen, Stefan Hahn 4 Stimmen. Die Leitung der Kämmerei erreichte die gesetzliche Mehrheit."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "049/2026",
      "top": 14,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbands-",
        "beschlussvorschlag": "Als Vertreter/innen der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“ werden folgende Personen gewählt: Zur Wahl stehen: Hans Ramme (CDU), Elisabeth Stüve (SPD), Axel Glück (B90/Grüne), Frank Dückinghaus (FWG), Bernd Hinrichs (WAS)",
        "begruendung": "Nach § 5 der Satzung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmücken in den Nidderauen“ besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 15 Vertretern/innen. Davon entfallen 4 Vertreter/innen auf die Gemeinde Schöneck. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschlagslisten aufzustellen.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908524183_Wahl der Vertreterinnen und Ste",
        "haushaltsstelle": null,
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        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 14",
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          "gremien"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
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            "gremium": "Gemeindevertretung",
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          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Einzelabstimmung über fünf Kandidaten."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
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        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "048/2026",
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      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl des Vertreters/der Vertreterin und der Stellvertreter/innen des",
        "beschlussvorschlag": "a) Als Vertreter/in der Gemeinde Schöneck in der Verbandsversammlung des „Wasserverbandes Nidder-Seemenbach“ wird gewählt: standen zur Wahl: Hans-Peter Loeb (SPD), Axel Glück (B90/Grüne), Carsten Reiber (WAS) Die Wahl erfolgte mangels Widerspruch gemäß § 55 (3) S. 2 HGO durch Handaufheben statt.",
        "begruendung": "Nach § 8 der Satzung des „Wasserverbandes Nidder-Seemenbach“ besteht die Verbands- versammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Mitglieder des Verbandes. Bei Verhinderung werden diese durch Ersatzleute vertreten. Für die Wasser- und Bodenverbände ist in § 5 a HWVG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz) gesetzgeberisch klargestellt worden, dass jedes Verbandsmitglied nach Maßgabe der Verbandssatzung mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter entsendet, auf deren oder dessen Wahl § 15 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 KGG entsprechend anzuwenden ist. Danach müssen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen in den Wasserverbänden zwingend von den Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit gewählt werden. Dabei ist es nicht zwingend, dass die Vertreterinnen und Vertreter selbst Mandatsträger sind.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908524178_Wahl des Vertretersder Vertrete",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 15",
        "ressourcen": [
          "gremien"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-04-29",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 36,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "054/2026",
      "top": 16,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der",
        "beschlussvorschlag": "Die Wahl der Beigeordneten erfolgt schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Verhältnis- wahl gem. § 55 Abs.1 HGO. Wahlleiter ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung. 12 Folgende Personen werden gemäß § 39 a HGO als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemein- devorstand gewählt und in dieses Amt berufen: Die Wahl ergab folgendes Ergebnis: Gemeinsame Liste der CDU-, FWG- und der FDP-Fraktion: 19 Stimmen Liste der CDU-Fraktion: Gewählt wurden: Volker Ohl, Stefan Haas, Arthur Unkrich, Marcel Schmidt, Liselotte Pfeil Liste der SPD-Fraktion: 8 Stimmen Gewählt wurden: Christina Kreuter, Angela Große-Lohmann Liste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 5 Stimmen Gewählt wurden: Marina Geisler Liste der FWG-Fraktion: Stimmen Gewählt wurden: Liste der WAS-Fraktion: 4 Stimmen Gewählt wurden: Johanna Yenibazar-Zehner Liste der FDP-Fraktion: Stimmen Gewählt wurden: Die Sitzverteilung erfolgte gemäß § 55 (4) HGO i.V.m. § 22 Kommunalwahlgesetz KWG nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Liste Anzahl d. abge- Anzahl Sitze / Zwischenergebnis gebenen Stimmen Anzahl Gemeindevertre- X ter CDU/FWG/FDP 19 9/37 4,75 SPD 8 9/37 2,00 B90/Die Grüne 5 9/37 1,25 WAS 4 9/37 1,00 Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren werden zunächst die Sitze nach der Vorkomma- stelle verteilt. Anschließend werden die verbleibenden Sitze nach den Nachkomma- stellen beginnend bei der größten, absteigend verteilt. Die Sitzverteilung hat folgendes Ergebnis. Liste CDU/FWG/FDP 5 SPD 2 B90/ Die Grünen 1 WAS 1 Folgende Kandidaten wurden gem. § 39a HGO in den Gemeindevorstand gewählt und in dieses Amt berufen: 13 1. Volker Ohl Erster Beigeordneter 2. Stefan Haas 3. Arthur Unkrich 4. Marcel Schmidt 5. Liselotte Pfeil 6. Christina Kreuter 7. Angela Große-Lohmann 8. Marina Geisler 9. Johanna Yenibazar-Zehner b) Die gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten werden gemäß § 46 Abs. 1 HGO vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgabe verpflichtet. c) Die neu gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten leisten vor dem Vorsitzenden der Ge- meindevertretung ihren Diensteid nach § 5 des Hessischen Beamtengesetzes in Verbin- dung mit § 38 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Kommunale Dienstauf- sichtsverordnung. d) Die Bürgermeisterin händigt den gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten die Ernen- nungsurkunde aus (§ 46 Abs. 2 HGO).",
        "begruendung": "Wählbar zur bzw. zum ehrenamtlichen Beigeordneten sind nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Die Gemeindevertretung kann auch andere Bürgerinnen und Bürger zu ehrenamtlichen Beigeordneten wählen. Wählbarkeitsvoraussetzung nach § 39 a Abs. 2 Satz 2 HGO i.V.m. § 32 HGO ist jedoch, dass die Wahlberechtigten das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Das Amt „ehrenamtlicher Beigeordnete/r“ darf ungeachtet der Wahl jedoch nicht solchen Personen übertragen werden, auf welche die Ausschließungsgründe der §§ 43 und 65 Abs. 2 HGO zutreffen. Gemäß § 43 HGO kann Beigeordnete/r nicht sein, die oder der in einem Beschäftigungsverhältnis zu der Gemeinde bzw. zu einer der Gemeinde nahestehenden Körperschaft oder in einem engeren verwandtschaftlichen Verhältnis zu der Bürgermeisterin steht bzw. mit dieser verschwägert, verheiratet oder durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden ist. Auch Richter sollen nicht ehrenamtliche Beigeordnete sein, da sie gemäß § 4 Abs. 1 DRiG (Deutsches Richtergesetz) nicht Aufgaben der rechtssprechenden und der vollziehenden Gewalt zugleich wahrnehmen dürfen. Nach § 41 HGO sind die seitherigen ehrenamtlichen Beigeordneten, um die geordnete Fortführung der Verwaltung zu sichern, verpflichtet, nach Ablauf ihrer Amtszeit die Amtsgeschäfte weiterzuführen, bis ihre Nachfolger das Amt antreten, jedoch nicht länger als 3 Monate. Die Mitglieder des Gemeindevorstands (§ 65 HG0) dürfen nicht gleichzeitig Gemeindevertreter sein. Das gilt nicht für Mitglieder des Gemeindevorstands, die gemäß § 41 HGO die Amtsgeschäfte weiterführen. Die Wahl der Beigeordneten erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren, da mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind (§ 55 Abs. 1 S. 1 HGO). Wahlleiter/in ist die oder Vorsitzender der Gemeindevertretung (§ 55 Abs. 4 S. 3 HGO). Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Gemeinsame Wahlvorschläge von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern aus unterschiedlichen Fraktionen oder von mehreren Fraktionen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich für zulässig erklärt worden und stellen keine unzulässige Listenverbindung dar. Haben sich alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 HGO der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung ausreichend; Stimmenthaltungen sind unerheblich. Liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor, werden die Stellen nach dem Verfahren Hare-Niemeyer verteilt (§ 55 Abs. 4 HGO i.V.m. § 22 KWG). Ist die Stelle der oder des Ersten Beigeordneten eine ehrenamtliche, so ist Erste Beigeordnete oder Erster Beigeordneter die erste Bewerberin oder der erste Bewerber des Wahlvorschlags, welche oder welcher die meisten Stimmen erhalten hat (§ 55 2 Abs. 1 Satz 2 HGO). Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu ziehende Los. Zur Vorbereitung der Stimmzettel für die geheime Wahl werden die Fraktionen gebeten rechtzeitig (spätestens 2 Tage vor der konstituierenden Sitzung) mitzuteilen, ob sie eine Liste, wenn ja eine eigene Liste oder eine gemeinsame Liste zur Wahl der Beigeordneten einreichen. Die Wahlvorschläge selbst können noch während der Sitzung der Gemeindevertretung, bis zum Aufruf der Wahl der Beigeordneten, vorgelegt werden. Im Fall des § 34 Abs. 1 KWG (Nachrücken) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters, es sei denn, die noch wahlberechtigten Unterzeichner des Wahlvorschlags (mindestens 2 Personen, es können auch mehr sein) beschließen binnen vierzehn Tagen seit Ausscheiden des Vertreters mit einfacher Mehrheit eine andere Reihenfolge. Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Schöneck beträgt die Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten neun. Nach § 46 HGO werden die Beigeordneten spätestens 6 Monate nach ihrer Wahl vom/von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Amtszeit beginnt mit der Einführung. Im Falle einer Wiederwahl beginnt die Amtszeit am Tage nach dem Ablauf der bisherigen Amtszeit. Die neu gewählten Beigeordneten leisten vor dem/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung den nach § 5 des Hessischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 38 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Kommunale Dienstaufsichtsverordnung vorgeschriebenen Diensteid: „Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“ Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Die Urkunden über die Berufung zum/zur Beigeordneten werden von der Bürgermeisterin bei der Amtseinführung überreicht. Damit wird das Ehrenbeamtenverhältnis begründet. Die Amtseinführung mit der Überreichung der Ernennungsurkunde der neu gewählten Beigeordneten kann nur erfolgen, wenn die Wahlvorschläge spätestens 2 Tage vor der konstituierenden Sitzung bei dem Gemeindevorstand vorliegen, da die Ernennungsurkunden noch vorzubereiten sind. Im Falle einer Herabsetzung der Anzahl der Beigeordneten kann die Wahl und Einführung der Beigeordneten nicht stattfinden, da dann erst die Hauptsatzung entsprechend bekannt gemacht sein muss. Im Fall einer Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten kann die Wahl und Einführung der Beigeordneten stattfinden. Es kann jedoch lediglich eine Wahl und Amtseinführung entsprechend der bestehenden Stellenzahl (9 Beigeordnete) erfolgen. Wird die Zahl mehrerer gleichartiger unbesoldeter Stellen während der Wahlzeit erhöht, so findet keine neue Wahl statt; die neuen Stellen werden auf der Grundlage der Neuberechnung der Stellenverteilung unter Berücksichtigung der erhöhten Zahl der Stellen vergeben. 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