Anträge der Gemeindevertretung
Sitzung vom 26. Juni 2025
5 Vorgänge wurden in dieser Sitzung behandelt: 3 angenommen, 2 zur Kenntnis genommen.
Rahmendaten. 20:00 Uhr bis 20:54 Uhr, Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5. 25 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, 12 entschuldigt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Nachrückerin Dorothee Druckenbrodt in die Gemeindevertretung eingeführt. Sitzungsunterbrechung 20:34–20:45 Uhr auf Antrag der Fraktion B 90/Grüne.
Tagesordnung
- Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen und Erledigungskontrolle
- Niddertalbahn-Ausbau ohne Hupen in Kilianstädten Drucksache 000086/2025
- Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates Drucksache 000003/2025
- Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße Drucksache 000027/2025
- Kenntnisnahme über den Stand der gebundenen Liquidität per 31.12.2024 Drucksache 000073/2025
- Kenntnisnahme des Berichts über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.04.2025 Drucksache 000069/2025
Die Vorgänge im Einzelnen
Ein Vorgang ist ein Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wurde. Wiedergegeben ist der Beschlussvorschlag im Wortlaut; längere Texte sind gekürzt, der vollständige Wortlaut steht in den Rohdaten.
Niddertalbahn-Ausbau ohne Hupen in Kilianstädten
angenommen
Antrag einer Fraktion · eingebracht von B 90/Grüne · Drucksache 000086/2025
Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Lärmemissionen der Niddertalbahn für Anwohnende auf einem akzeptablen Niveau zu halten bzw. diese zu reduzieren. Da mit dem geplanten Ausbau der Strecke eine Verdopplung der Taktfrequenz angestrebt wird, sollen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die das Hupen der Züge im Bereich der Kilianstädter Mühle überflüssig machen. Der Gemeindevorstand …
Begründung Beschlussvorlage, 187907450307_NiddertalbahnAusbau ohne Hu
Bereits seit 2016 bemüht sich Schönecks Kommunalpolitik um eine Lösung, die das Hupen der Züge am unbeschrankten Bahnübergang vor der Kilianstädter Mühle und im Mühlengelände überflüssig macht. Ein Planfeststellungsverfahren zur Schließung des Bahnübergangs wurde seitens des Eisenbahnbundesamtes im Jahr 2023 aufgrund von Einwendungen oder fehlender Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern erfolglos beendet. Mit dem geplanten Ausbau soll erfreulicherweise die Kapazität der Strecke durch eine Steigerung der Taktfrequenz erhöht werden. In den Spitzenzeiten sollen dann pro Richtung vier …
betrifft: verkehrsweg, laerm
Ursprünglich ein Antrag von B 90/Grüne. Die CDU-Fraktion brachte einen Ergänzungsantrag ein. Nach einer Sitzungsunterbrechung einigten sich beide Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag, der einstimmig angenommen wurde. Wiedergegeben ist der gemeinsame Text.
Abstimmung in der Gemeindevertretung: einstimmig
Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates
angenommen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000003/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, die Planung und Anschaffung bzw. Ausführung eines Schlammbunkers (750.000 € brutto) sowie der Planung und Kauf eines Notstromaggregates (200.000 € brutto) für die Gruppenkläranlage zu beschließen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingeplant.
Begründung Beschlussvorlage, 187907212500_Planung und Ausfuehrung ein
Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben. Aber auch in der Gemeinde …
Haushaltsstelle: I370002002 · Betrag: 950.000 € · betrifft: abwasser, energie, geld
Im Vorlagenformular sind Abschreibungszeitraum und zusätzlicher Aufwand für zukünftige Haushalte nicht ausgefüllt. Die Finanzierung wurde am 26.02.2025 vom Fachbereich Finanzen freigegeben.
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 18. März 2025 — zurückgestellt
- Gemeindevorstand, 29. April 2025 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — ohne Abstimmung
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 11. Juni 2025 — zugestimmt, 7 dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltung
- Gemeindevertretung, 26. Juni 2025 — angenommen, 23 dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen
Am 15.05.2025 in den Bauausschuss überwiesen, hier abschließend entschieden. Der FDP-Ergänzungsantrag zur Prüfung von Regressansprüchen erscheint in der Niederschrift dieser Sitzung nicht mehr.
Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße
angenommen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000027/2025
Die Gemeindevertretung beschließt die grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen ausführen zu lassen. Dies beinhaltet die Leistungen zur Planung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI) sowie die Leistungen zur Bauausführung in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € brutto.
Begründung Beschlussvorlage, 187907270568_Grundhafte Erneuerung von K
Bei der letzten Befahrung des Hauptkanals wurden gravierende Schäden festgestellt. Die Kanäle sind ausnahmslos in die Zustandsklasse 4 (nach Isybau: kurzfristiger Handlungsbedarf) eingestuft. Die Schäden sind aus den Haltungsberichten zu ersehen. Aus dem Kanal tritt stellenweise Abwasser ins Erdreich. Die hydraulische Simulationsrechnung mit dem Bemessungsregen zeigt, dass die Kanalisation überlastet (eingestaut) ist. An den Schächten 1462 und 1463 tritt rechnerisch Abwasser aus den Schächten aus. Eine grundhafte Erneuerung des Kanals einschließlich hydraulischer Dimensionsanpassung ist somit …
Haushaltsstelle: I370001006, I363001009 · Betrag: 1.720.000 € · betrifft: verkehrsweg, abwasser, geld
Abschreibungszeitraum und Folgeaufwand im Vorlagenformular nicht ausgefüllt.
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 18. März 2025 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — ohne Abstimmung
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 11. Juni 2025 — zugestimmt, 8 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
- Gemeindevertretung, 26. Juni 2025 — angenommen, einstimmig
Am 15.05.2025 auf Antrag der Fraktion B 90/Grüne in den Bauausschuss überwiesen, hier einstimmig beschlossen.
Kenntnisnahme über den Stand der gebundenen Liquidität per 31.12.2024
zur Kenntnis genommen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000073/2025
Gemäß Hinweis zu § 106 Nr. 6 HGO hat die Gemeinde spätestens bis zum 30. April der Aufsichtsbehörde über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31. Dezember des Vorjahres zu berichten, sofern der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist. Als gebundene Liquidität sind Zahlungsmittel zu verstehen, die im Folgejahr für Investitionsauszahlungen, Sondertilgungen, Auszahlungen für Rückstellungen und …
Begründung Beschlussvorlage, 187907411098_Kenntnisnahme der Gemeindev
Der Bericht ist der Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zu geben und ist als Anlage beigefügt.
betrifft: geld
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 20. Mai 2025 — Zur Kenntnis genommen
- Gemeindevertretung, 26. Juni 2025 — zur Kenntnis genommen, zur Kenntnis genommen
Kenntnisnahme des Berichts über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.04.2025
zur Kenntnis genommen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000069/2025
Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Schöneck zum 30.04.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung Beschlussvorlage, 187907407714_Kenntnisnahme des Berichts
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen. Mit diesem Bericht soll eine möglichst frühzeitige Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses für das laufende Haushaltsjahr abgegeben werden.
betrifft: geld
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 20. Mai 2025 — Zur Kenntnis genommen
- Gemeindevertretung, 26. Juni 2025 — zur Kenntnis genommen, zur Kenntnis genommen
Ausgewertet wurde: Niederschrift, Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte.
Quelle. Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 26.06.2025 (öffentlich), Gemeinde Schöneck, 03.07.2025 — im Ratsinformationssystem
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