{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2025-06-26",
    "beginn": "20:00",
    "ende": "20:54",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Klaus Ditzel (SPD)",
    "schriftfuehrer": "Alexander Jung",
    "anwesend_stimmberechtigt": 25,
    "abwesend_entschuldigt": 12,
    "besonderheit": "Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Nachrückerin Dorothee Druckenbrodt in die Gemeindevertretung eingeführt. Sitzungsunterbrechung 20:34–20:45 Uhr auf Antrag der Fraktion B 90/Grüne.",
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 26.06.2025 (öffentlich), Gemeinde Schöneck, 03.07.2025",
    "erfasst_am": "2026-08-12",
    "erfasst_von": "DL",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=155290",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde. Positionen sind Anträge innerhalb eines Vorgangs."
  },
  "tagesordnung": [
    {
      "top": 1,
      "titel": "Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen und Erledigungskontrolle",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Niddertalbahn-Ausbau ohne Hupen in Kilianstädten",
      "drucksache": "000086/2025"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates",
      "drucksache": "000003/2025"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße",
      "drucksache": "000027/2025"
    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Kenntnisnahme über den Stand der gebundenen Liquidität per 31.12.2024",
      "drucksache": "000073/2025"
    },
    {
      "top": 7,
      "titel": "Kenntnisnahme des Berichts über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.04.2025",
      "drucksache": "000069/2025"
    }
  ],
  "mitteilungen": [
    {
      "top": 2,
      "nr": 1,
      "text": "Derzeit wird kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen. Guthaben rund 3,5 Mio. €.",
      "ressourcen": [
        "geld"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 2,
      "text": "Beim STADTRADELN vom 17. Mai bis 6. Juni erreichte Schöneck mit 55 aktiven Radelnden den 15. Platz im kreisweiten Vergleich und legte 14.821 Kilometer zurück.",
      "ressourcen": [
        "verkehrsweg"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 3,
      "text": "Vergaben Neubau Feuerwehrhaus Oberdorfelden: Rüttelboden 59.658,72 €, Trockenbau 66.495,71 €. Vergabe Einsatzleitwagen 298.995,83 € (jeweils brutto).",
      "ressourcen": [
        "geld",
        "gebaeude"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 4,
      "text": "Für die Erneuerung der Radwegweisung wurde von Hessen Mobil eine Förderung von 13.300 € gewährt. Für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts liegen überarbeitete Pläne zu mehreren Maßnahmen vor; ein Abstimmungsgespräch mit Hessen Mobil und dem Planungsbüro ist terminiert, danach ist die Vorstellung in den Gremien vorgesehen.",
      "ressourcen": [
        "verkehrsweg",
        "geld"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 5,
      "text": "Gegen den Bescheid über die Nachforderung der Schulumlage 2024 in Höhe von 214.422,48 € wurde Widerspruch eingelegt. Nach Auffassung der Gemeinde regelt § 50 Abs. 3 HFAG lediglich eine Obergrenze, keine Kostendeckungspflicht; eine Nacherhebung nach Abschluss des Haushaltsjahres sei weder nach HFAG noch nach kommunalem Haushaltsrecht vorgesehen.",
      "ressourcen": [
        "geld"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 6,
      "text": "Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden 2025 aufkommensneutral erhoben. 2024 wurden 3.525.497,04 € vereinnahmt, für 2025 sind 3.525.522,99 € veranlagt — eine Differenz von 25,95 €.",
      "ressourcen": [
        "geld"
      ]
    }
  ],
  "vorgaenge": [
    {
      "id": "000086/2025",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Niddertalbahn-Ausbau ohne Hupen in Kilianstädten",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, die Lärmemissionen der Niddertalbahn für Anwohnende auf einem akzeptablen Niveau zu halten bzw. diese zu reduzieren. Da mit dem geplanten Ausbau der Strecke eine Verdopplung der Taktfrequenz angestrebt wird, sollen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die das Hupen der Züge im Bereich der Kilianstädter Mühle überflüssig machen. Der Gemeindevorstand wird daher beauftragt, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Deutschen Bahn und darüber hinaus darauf hinzuwirken, dass die unbeschrankten Übergänge entfallen oder beschrankt werden. Dies soll idealerweise bereits vor der ersten Offenlage der Pläne erfolgen. Dabei ist insbesondere zu prüfen: wie der bislang beschrankungsfreie Bahnübergang vor der Mühle technisch gesichert oder dauerhaft geschlossen werden könnte; welche Alternativen für die verkehrliche Anbindung des betroffenen Grundstückseigentümers bestehen und wie ein Grunderwerb ggf. erneut geprüft werden kann; wie auch der Übergang auf dem Firmengelände entfallen oder gesichert werden könnte, um dort das Hupen zu vermeiden. Der Gemeindevorstand berichtet regelmäßig über den Fortgang der Gespräche mit der Deutschen Bahn und möglichen Lösungsansätzen.",
        "begruendung": "Bereits seit 2016 bemüht sich Schönecks Kommunalpolitik um eine Lösung, die das Hupen der Züge am unbeschrankten Bahnübergang vor der Kilianstädter Mühle und im Mühlengelände überflüssig macht. Ein Planfeststellungsverfahren zur Schließung des Bahnübergangs wurde seitens des Eisenbahnbundesamtes im Jahr 2023 aufgrund von Einwendungen oder fehlender Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern erfolglos beendet. Mit dem geplanten Ausbau soll erfreulicherweise die Kapazität der Strecke durch eine Steigerung der Taktfrequenz erhöht werden. In den Spitzenzeiten sollen dann pro Richtung vier Züge in der Stunde verkehren, d.h. insgesamt acht Züge. Da sowohl am unbeschrankten Bahnübergang vor dem Mühlengelände als auch an unbeschrankten Querungen im Mühlengelände ein Warnhupen erfolgen muss, würde künftig in den Spitzenstunden in Kilianstädten 16 mal gehupt werden. Bei der Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn am 5.6.25 in Kilianstädten wurde seitens des Projektleiters informiert, dass Maßnahmen an den Übergängen rechtlich nicht notwendig und daher bislang kein Gegenstand der laufenden Planung seien. Um jedoch die Akzeptanz seitens der Anwohnenden für die Maßnahme zu erhalten, soll der Gemeindevorstand daher in Verhandlungen mit Bahn und Grundstückseigentümern darauf hinwirken, dass die Übergänge entweder geschlossen oder beschrankt werden, so dass künftig das Hupen entfallen kann. Es erscheint ansonsten kaum vermittelbar, dass die Strecke elektrifiziert und mit modernster Technik ausgestattet wird, aber sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft weiterhin mit Methoden aus dem 19. Jahrhundert die Bahn frei hupt. Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz x Ja, positiv Der Ausbau der Niddertalbahn mit Elektrifizierung ersetzt fossile, dieselbetriebene Züge und soll Zuverlässigkeit und Beförderungskapazität der Strecke erhöhen. Dadurch wird der Zug für weitere Bürgerinnen und Bürger (wieder) attraktiver, so dass Verkehr von der Straße auf die Bahn verlagert werden kann. Um für solche, für den Klimaschutz positiven Maßnahmen die Akzeptanz der Menschen sicherzustellen, sind offensichtlich unnötige „Kollateralschäden“ wie die Lärmbelästigung durch das Hupen zu vermeiden. Für die Fraktion gez. W. Seifried Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
        "ressourcen": [
          "verkehrsweg",
          "laerm"
        ],
        "anmerkung": "Ursprünglich ein Antrag von B 90/Grüne. Die CDU-Fraktion brachte einen Ergänzungsantrag ein. Nach einer Sitzungsunterbrechung einigten sich beide Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag, der einstimmig angenommen wurde. Wiedergegeben ist der gemeinsame Text.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907450307_NiddertalbahnAusbau ohne Hu"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-06-26",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "einstimmig"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Betrifft das Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "verfahrensweg",
          "wert": "kompromiss_in_sitzung",
          "begruendung": "Zwei konkurrierende Fassungen wurden während der Sitzung zu einem gemeinsamen Antrag zusammengeführt.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000003/2025",
      "top": 4,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, die Planung und Anschaffung bzw. Ausführung eines Schlammbunkers (750.000 € brutto) sowie der Planung und Kauf eines Notstromaggregates (200.000 € brutto) für die Gruppenkläranlage zu beschließen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingeplant.",
        "begruendung": "Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben. Aber auch in der Gemeinde Niederdorfelden ist der Geruch, insbesondere in den Sommermonaten, unangenehm wahrnehmbar. Nach bisherigen Planungsstand wird der ausgefaulte und entwässerte Klärschlamm mittels Förderband in die Schlammlagerhalle befördert (s. beigefügten Lageplan). Dort muss er in der Halle zunächst zur Zwischenlagerung verteilt werden. Dies geschieht durch unsere Mitarbeiter und gestaltet sich durch den Neubau der Schlammentwässerung in der Halle weiterhin verhältnismäßig aufwendig. Zudem ist die aktuelle Schlammabwurfstelle für den Radlader relativ umständlich erreichbar. Bei Abholung wird der Klärschlamm durch die Mitarbeiter der Kläranlage wieder mittels Radlader auf Lkw verladen. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter auch noch für die korrekte Verladung verantwortlich sind. Sollte der Lkw falsch beladen oder überladen oder sein, so liegt dies in der Verantwortung unserer Mitarbeiter – Stichwort Ladungssicherung. Der Klärschlamm der KA Schöneck ist teilstabilisiert. Dies bedeutet, dass der weitgehende Abbau der organischen Stoffe noch nicht abgeschlossen ist. Bei offener Lagerung kommt es daher zu den erheblichen Geruchsemissionen, welche durch die Umlagerung sowie die Verladung dann freigesetzt werden. Insgesamt gesehen besteht somit ein höheres Gefährdungspotential, da es sich um nicht hygienisierten Schlamm handelt, der manuell bewegt wird. Im diesem Klärschlamm sind eine Reihe von Schadstoffen enthalten (Nanomaterialien, Mikroplastik, Antibiotikarückstände, Tributylzinn (TBT), Mineralkohlenstoffe (MKW), sowie diverse Krankheitserreger (Corona etc.). Bei allen Tätigkeiten ist durch den unvermeidbaren Kontakt stets eine Aufnahme von biologischen Arbeitsstoffen über die Atemwege oder verletzte Haut möglich. Mit dem nun neu geplanten Schlammbunker besteht die Möglichkeit zur emissionsfreien Lagerung des Klärschlamms in einem geschlossenen System. Die Befüllung des Bunkers geschieht 2 vollautomatisiert. Die Schlammverladung erfolgt eigenständig durch den Entsorger. Der Schlamm wird nach Eingabe der erforderlichen Daten in entsprechender Menge (Lademengenkontrolle) in den bereitstehenden Lkw übergeben. Somit liegt die Verantwortung für die korrekte Beladung beim Entsorger. Durch das geschlossene Anlagensystem werden die hygienischen Verhältnisse erheblich verbessert, da sich die Emissionen stark verringern. Der Schlammbunker war nicht Gegenstand der ursprünglichen Planung in 2019, da zu diesem Zeitpunkt mit diesem damals neuartigen System noch keine Erfahrungen vorlagen. Zwischenzeitlich liegen jedoch durchweg posititve Erfahrungen mit diesem System vor, weshalb dieses seit Mitte 2024 Gegenstand der Entwurfsplanung ist. Die Gemeinde Niederdorfelden (Bürgermeister, Bauamtsleiter und Kämmerer) wurde bei einem Termin vor Ort über das System informiert und ist von den Vorteilen überzeugt. Die voraussichtlichen Kosten für die Anschaffung des Schlammbunkers (einschließlich Planung) belaufen sich auf ca. 750.000 € brutto. Angesichts des aktuell erheblichen personellen Aufwands (von bis zu 600 Stunden pro Jahr), vor allem aber wegen den gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter, wird empfohlen, der Anschaffung zuzustimmen. Ebenfalls war zum Zeitpunkt der Planung im Jahre 2019 die Beschaffung eines Notstromaggregates zur Überbrückung von Stromausfällen nicht Gegenstand der Planung. Die aktuelle Ukrainekrise veranlasste auch die Gemeinde Schöneck, ab ca. Anfang 2024 im Entwurfstadium, gegen evtl. auftretende Stromausfälle besser zu wappnen. Diesbezüglich gilt es, nun die Kläranlage als kritische Infrastruktur gegen Stromausfälle abzusichern. Die Kostenschätzung (Planungs- und Herstellungskosten) für die Ausrüstung mit einem Notstromaggregat belaufen sich auf ca. 200.000 € brutto. Das Planungsbüro wird die Planungskosten nicht auf Grundlage der einzelnen o.g. Anlagenteile, sondern auf die Gesamtmaßahme berechnen. Die Planungskosten verringern sich deshalb erheblich (um ca. 50%, d.h. um rd. 122.000 € brutto) 3",
        "haushaltsstelle": [
          "I370002002"
        ],
        "betrag_eur": 950000,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 4",
        "ressourcen": [
          "abwasser",
          "energie",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Im Vorlagenformular sind Abschreibungszeitraum und zusätzlicher Aufwand für zukünftige Haushalte nicht ausgefüllt. Die Finanzierung wurde am 26.02.2025 vom Fachbereich Finanzen freigegeben.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907212500_Planung und Ausfuehrung ein"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-03-18",
            "ergebnis": "zurückgestellt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-04-29",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "ohne Abstimmung",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2025-06-11",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 7,
              "dagegen": 0,
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            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-06-26",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 23,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 2
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Am 15.05.2025 in den Bauausschuss überwiesen, hier abschließend entschieden. Der FDP-Ergänzungsantrag zur Prüfung von Regressansprüchen erscheint in der Niederschrift dieser Sitzung nicht mehr."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "folgekosten",
          "wert": "nicht_beziffert",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000027/2025",
      "top": 5,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt die grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen ausführen zu lassen. Dies beinhaltet die Leistungen zur Planung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI) sowie die Leistungen zur Bauausführung in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € brutto.",
        "begruendung": "Bei der letzten Befahrung des Hauptkanals wurden gravierende Schäden festgestellt. Die Kanäle sind ausnahmslos in die Zustandsklasse 4 (nach Isybau: kurzfristiger Handlungsbedarf) eingestuft. Die Schäden sind aus den Haltungsberichten zu ersehen. Aus dem Kanal tritt stellenweise Abwasser ins Erdreich. Die hydraulische Simulationsrechnung mit dem Bemessungsregen zeigt, dass die Kanalisation überlastet (eingestaut) ist. An den Schächten 1462 und 1463 tritt rechnerisch Abwasser aus den Schächten aus. Eine grundhafte Erneuerung des Kanals einschließlich hydraulischer Dimensionsanpassung ist somit erforderlich. Fahrbahn und Gehweg sind schadhaft. Hier wurden im Rahmen der Straßenunterhaltung kleinere Schäden beseitigt. Aufgrund des nicht ausreichenden Unterbaus der Straße werden hier in Zukunft gehäuft Schäden auftreten. Zudem ist durch die zahlreichen Aufbrüche das Gefüge der Fahrbahn massiv gestört, eine gleichmäßige Lastabtragung ist nicht mehr gewährleistet. Dies führt zu weiteren Schäden. Die Gehwege sind aufgrund ihres Alters und durch das Parken ebenfalls in schlechtem Zustand. Durch eine grundhafte Erneuerung können Fahrbahn und Gehweg dem Stand der Technik angepasst und zukunftsfähig gemacht werden. Die Gesamtkosten wurden auf ca. 1,72 Mio € geschätzt. Die Maßnahme wird von der Hessenkasse mit ca. 84.000 € Fördermitteln gefördert. Aus o.g. Gründen wird empfohlen, die Leistungen für die grundhaften Erneuerungen zu beauftragen. 2",
        "haushaltsstelle": [
          "I370001006",
          "I363001009"
        ],
        "betrag_eur": 1720000,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 5",
        "ressourcen": [
          "verkehrsweg",
          "abwasser",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Abschreibungszeitraum und Folgeaufwand im Vorlagenformular nicht ausgefüllt.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907270568_Grundhafte Erneuerung von K"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-03-18",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "ohne Abstimmung",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2025-06-11",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 8,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-06-26",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "einstimmig"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Am 15.05.2025 auf Antrag der Fraktion B 90/Grüne in den Bauausschuss überwiesen, hier einstimmig beschlossen."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "folgekosten",
          "wert": "nicht_beziffert",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000073/2025",
      "top": 6,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Kenntnisnahme über den Stand der gebundenen Liquidität per 31.12.2024",
        "beschlussvorschlag": "Gemäß Hinweis zu § 106 Nr. 6 HGO hat die Gemeinde spätestens bis zum 30. April der Aufsichtsbehörde über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31. Dezember des Vorjahres zu berichten, sofern der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist. Als gebundene Liquidität sind Zahlungsmittel zu verstehen, die im Folgejahr für Investitionsauszahlungen, Sondertilgungen, Auszahlungen für Rückstellungen und Auszahlungen aus zu übertragenden Haushaltsermächtigungen Verwendung finden. Der Finanzhaushalt gilt als nicht ausgeglichen und die Aufsichtsbehörde ist hierüber zu informieren.",
        "begruendung": "Der Bericht ist der Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zu geben und ist als Anlage beigefügt.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 6",
        "ressourcen": [
          "geld"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907411098_Kenntnisnahme der Gemeindev"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-05-20",
            "ergebnis": "Zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-06-26",
            "ergebnis": "zur_kenntnis",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "zur Kenntnis genommen"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "zur_kenntnis",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000069/2025",
      "top": 7,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Kenntnisnahme des Berichts über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.04.2025",
        "beschlussvorschlag": "Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Schöneck zum 30.04.2025 wird zur Kenntnis genommen.",
        "begruendung": "Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen. Mit diesem Bericht soll eine möglichst frühzeitige Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses für das laufende Haushaltsjahr abgegeben werden.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 7",
        "ressourcen": [
          "geld"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907407714_Kenntnisnahme des Berichts "
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-05-20",
            "ergebnis": "Zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-06-26",
            "ergebnis": "zur_kenntnis",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "zur Kenntnis genommen"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "zur_kenntnis",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
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          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    }
  ]
}