Anträge der Gemeindevertretung
Sitzung vom 15. Mai 2025
7 Vorgänge wurden in dieser Sitzung behandelt: 2 angenommen, 1 abgelehnt, 3 in Ausschuss verwiesen, 1 nicht behandelt.
Rahmendaten. 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr, Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5. 26 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, 10 entschuldigt.
Tagesordnung
- Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen
- Rechenzentrum Karben-Rendel: Fernwärme und Synergien für Rad- und Fußwegenetz prüfen Drucksache 000041/2025
- Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck Drucksache 000033/2025, 1. Ergänzung
- Änderungsantrag zum § 17 (2) der Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck der SPD-Fraktion Drucksache 000065/2025
- Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße Drucksache 000027/2025
- Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates Drucksache 000003/2025
Die Vorgänge im Einzelnen
Ein Vorgang ist ein Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wurde. Wiedergegeben ist der Beschlussvorschlag im Wortlaut; längere Texte sind gekürzt, der vollständige Wortlaut steht in den Rohdaten.
Juristische Prüfung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit der Planung der Gruppenkläranlage hinsichtlich des aktuell erforderlichen Vorgehens zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms und seiner Auswirkungen
nicht behandelt
Dringlichkeitsantrag · eingebracht von FDP
Der Gemeindevorstand wird vor dem Hintergrund des aktuell erforderlichen Vorgehens zur Entsorgung des Klärschlamms und der damit im Zusammenhang stehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Kläranlage sowie die hierdurch entstehenden Emissionen beauftragt, eine auf die Thematik spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit der …
betrifft: abwasser, geld, personal
Abstimmung in der Gemeindevertretung: 22 dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen
Trotz 22 von 26 Stimmen dafür wurde der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die nach § 58 (2) HGO erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Derselbe Text wurde später unter TOP 7 als Ergänzungsantrag eingebracht.
Rechenzentrum Karben-Rendel: Fernwärme und Synergien für Rad- und Fußwegenetz prüfen
angenommen
Antrag einer Fraktion · eingebracht von B 90/Grüne · Drucksache 000041/2025
Der Gemeindevorstand wird in Bezug auf die Planungen der Stadt Karben zur Errichtung eines Rechenzentrums auf Rendeler Gemarkung südlich der B521 (alte Gärtnerei) gebeten, im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans oder bereits vorab die Prüfung folgender potentieller Synergien in das Verfahren einzubringen: Nutzung von Fernwärme — bei der seitens der Stadt Karben beabsichtigten Nutzung von …
Begründung Beschlussvorlage, 187907329242_Rechenzentrum KarbenRendel
Gemäß Pressebericht vom 29.01.2025i treibt die Stadt Karben die Errichtung eines Rechenzentrums südlich der B521 zwischen Büdesheim und Niederdorfelden auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei voran und möchte noch im Jahr 2025 den Bebauungsplan dazu offenlegen. Dabei ist auch beabsichtigt, ein Fernwärmenetz zu errichten. Die Gemeinde Schöneck prüft ebenfalls die Errichtung eines Fernwärmenetzes, vor allem für Kilianstädten wegen der Nähe zum in Kilianstädten geplanten RZ. Büdesheim und Oberdorfelden sind jedoch näher am auf Rendeler Gemarkung geplanten RZ gelegen, so dass hier eine …
betrifft: energie, verkehrsweg, abwasser
Abstimmung in der Gemeindevertretung: 16 dafür, 7 dagegen, 3 Enthaltungen
Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck (1. Ergänzung)
angenommen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000033/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der beigefügten Abfallsatzung.
Begründung Beschlussvorlage, 187907389449_Abfallsatzung der Gemeinde
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 (Drucksachennr. 139/2023) beschlossen, der Interkommunalen Zusammenarbeit Abfall mit dem Main-Kinzig-Kreis sowie den Städten Bruchköbel, Langenselbold, Niederdorfelden, Freigericht, Erlensee, Wächtersbach und Neuberg beizutreten. Die IKZ beinhaltet die Abfallentsorgung im Holsystem, Wegfall der festen Sperrmülltermine, das Beschwerdemanagement, den Behälteränderungsdienst (Tonnentausch), die Beantragung von Sperrmüll, Befreiung der Biotonne sowie Austausch defekter Tonnen. Im Zuge der europäischen Ausschreibung wurde festgestellt, dass …
betrifft: abfall
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 4. März 2025 — zugestimmt
- Haupt- und Finanzausschuss, 13. März 2025 — zurückgestellt
- Haupt- und Finanzausschuss, 23. April 2025 — zugestimmt, 9 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
- Gemeindevorstand, 29. April 2025 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — angenommen, 26 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
Änderungsantrag zum § 17 (2) der Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck
abgelehnt
Änderungsantrag · eingebracht von SPD · bezieht sich auf 000033/2025 · Drucksache 000065/2025
Die Gemeindevertretung beschließt, dass bis zum 31.12.2025, nach Veröffentlichung der neuen Müllsatzung der Gemeinde Schöneck, einmalig ein Wechsel der Gefäße (Mülltonnen) kostenfrei ist (red. Änderung). Es werden in diesem Zeitraum keine Bearbeitungsgebühren bzw. Verwaltungsgebühren erhoben.
Begründung Beschlussvorlage, 187907396438_Aenderungsantrag zum P 17 2
Durch die neue Satzung kann es dazu kommen, dass Bürger Schönecks einen Wechsel auf kleinere oder größere Gebinde in Betracht ziehen. Diesen Wechselwunsch unterstützt die Gemeinde einmalig, bis zum 31.12.2025, indem sie auf die Verwaltungsgebühr verzichtet. Auch Nachbarkommunen rund um Schöneck sind diesen Weg gegangen, siehe Auszug aus Karbener Zeitung: Für manche Bürgerinnen und Bürger kann es sinnvoll sein, nun auf eine größere Tonne zu wechseln oder eine zusätzliche Tonne zu bestellen. Das ist jetzt kostenlos möglich, denn die Stadtverwaltung Karben verzichtet im dritten Quartal auf die …
betrifft: abfall, geld
Redaktionelle Änderung im Beschlusstext: „einen einmalig ein Wechsel“ zu „einmalig ein Wechsel“.
Weg durch die Gremien
- Haupt- und Finanzausschuss, 23. April 2025 — nicht zugestimmt, 2 dafür, 6 dagegen, 1 Enthaltung
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — abgelehnt, 7 dafür, 19 dagegen, 0 Enthaltungen
Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße
in Ausschuss verwiesen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000027/2025
Die Gemeindevertretung beschließt die grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen ausführen zu lassen. Dies beinhaltet die Leistungen zur Planung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI) sowie die Leistungen zur Bauausführung in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € brutto.
Begründung Beschlussvorlage, 187907270568_Grundhafte Erneuerung von K
Bei der letzten Befahrung des Hauptkanals wurden gravierende Schäden festgestellt. Die Kanäle sind ausnahmslos in die Zustandsklasse 4 (nach Isybau: kurzfristiger Handlungsbedarf) eingestuft. Die Schäden sind aus den Haltungsberichten zu ersehen. Aus dem Kanal tritt stellenweise Abwasser ins Erdreich. Die hydraulische Simulationsrechnung mit dem Bemessungsregen zeigt, dass die Kanalisation überlastet (eingestaut) ist. An den Schächten 1462 und 1463 tritt rechnerisch Abwasser aus den Schächten aus. Eine grundhafte Erneuerung des Kanals einschließlich hydraulischer Dimensionsanpassung ist somit …
Haushaltsstelle: I370001006, I363001009 · Betrag: 1.720.000 € · betrifft: verkehrsweg, abwasser, geld
Im Formular der Beschlussvorlage sind die Felder zum Abschreibungszeitraum und zum dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand für zukünftige Haushalte nicht ausgefüllt.
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 18. März 2025 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — in Ausschuss überwiesen, ohne Abstimmung
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 11. Juni 2025 — zugestimmt, 8 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
Die Fraktion B 90/Grüne stellte einen Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz; der Überweisung wurde gemäß § 23 (2) der Geschäftsordnung ohne Gegenrede zugestimmt. Anschließend beantragte dieselbe Fraktion gemäß § 24 der Geschäftsordnung eine Sitzungsunterbrechung.
Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates
in Ausschuss verwiesen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000003/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, die Planung und Anschaffung bzw. Ausführung eines Schlammbunkers (750.000 € brutto) sowie der Planung und Kauf eines Notstromaggregates (200.000 € brutto) für die Gruppenkläranlage zu beschließen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingeplant.
Begründung Beschlussvorlage, 187907212500_Planung und Ausfuehrung ein
Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben. Aber auch in der Gemeinde …
Haushaltsstelle: I370002002 · Betrag: 950.000 € · betrifft: abwasser, energie, geld
Auch hier sind im Vorlagenformular Abschreibungszeitraum und zusätzlicher Aufwand für zukünftige Haushalte nicht ausgefüllt.
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 18. März 2025 — zurückgestellt
- Gemeindevorstand, 29. April 2025 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — in Ausschuss überwiesen, ohne Abstimmung
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 11. Juni 2025 — zugestimmt, 7 dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltung
Ergänzungsantrag zu 000003/2025 — Prüfung von Regressansprüchen
in Ausschuss verwiesen
Ergänzungsantrag · eingebracht von FDP · bezieht sich auf 000003/2025
Der Gemeindevorstand wird vor dem Hintergrund des aktuell erforderlichen Vorgehens zur Entsorgung des Klärschlamms und der damit im Zusammenhang stehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Kläranlage sowie die hierdurch entstehenden Emissionen beauftragt, eine auf die Thematik spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit der …
Begründung Beschlussvorlage, 187907212500_Planung und Ausfuehrung ein
Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben. Aber auch in der Gemeinde …
betrifft: abwasser, geld, personal
Wortgleich mit dem zuvor abgelehnten Dringlichkeitsantrag derselben Fraktion.
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 18. März 2025 — zurückgestellt
- Gemeindevorstand, 29. April 2025 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 15. Mai 2025 — in Ausschuss überwiesen, ohne Abstimmung
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 11. Juni 2025 — zugestimmt, 7 dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltung
Anfragen
Sechs Monate Mängelmelder: Erfahrungen und Potentiale — B 90/Grüne, 24. März 2025
- Eine statistische Auswertung der gemeldeten Mängel zur Identifikation von Schwerpunkten findet nicht statt.
- Es gibt keine zentrale Stelle, die die Erledigung nachverfolgt, und keine festen Rückmeldefristen oder Service-Level-Zeiten.
- Ein Vorgangsmanagementsystem ist nicht im Einsatz; ein kostenpflichtiges Angebot liegt vor.
- Eine Nutzerbefragung zur Zufriedenheit ist nicht geplant — keine Kapazitäten.
- Verbesserungspotentiale im Prozess wurden nicht identifiziert.
- Maßnahmen zur weiteren Bekanntmachung sind nicht geplant — keine finanziellen Mittel, keine personellen Kapazitäten.
- Technischer Mangel des Systems: Mit der Umstellung auf „in Bearbeitung“ wird ein Ticket unsichtbar und kann nicht mehr auf „erledigt“ gesetzt werden.
Ausgewertet wurde: Niederschrift, Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte.
Quelle. Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 15.05.2025 (öffentlich), Gemeinde Schöneck, 19.05.2025 — im Ratsinformationssystem
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