{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2025-05-15",
    "beginn": "20:00",
    "ende": "21:45",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Klaus Ditzel (SPD)",
    "schriftfuehrer": "Alexander Jung",
    "anwesend_stimmberechtigt": 26,
    "abwesend_entschuldigt": 10,
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 15.05.2025 (öffentlich), Gemeinde Schöneck, 19.05.2025",
    "erfasst_am": "2026-08-11",
    "erfasst_von": "DL",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=155287",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde. Positionen sind Anträge innerhalb eines Vorgangs."
  },
  "tagesordnung": [
    {
      "top": 1,
      "titel": "Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Rechenzentrum Karben-Rendel: Fernwärme und Synergien für Rad- und Fußwegenetz prüfen",
      "drucksache": "000041/2025"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck",
      "drucksache": "000033/2025, 1. Ergänzung"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Änderungsantrag zum § 17 (2) der Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck der SPD-Fraktion",
      "drucksache": "000065/2025"
    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße",
      "drucksache": "000027/2025"
    },
    {
      "top": 7,
      "titel": "Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates",
      "drucksache": "000003/2025"
    }
  ],
  "anfragen": [
    {
      "fraktion": "B 90/Grüne",
      "datum": "2025-03-24",
      "titel": "Sechs Monate Mängelmelder: Erfahrungen und Potentiale",
      "gegenstand": "Der seit November 2024 über die Gemeinde-Homepage angebotene Mängelmelder des Landes Hessen.",
      "zahlen": {
        "meldungen_gesamt": 65,
        "nach_kategorie": {
          "Angstraum": 0,
          "Baum- und Strauchschnitt": 4,
          "Defekte Straßen, Wege, Plätze": 22,
          "Illegaler Müll": 12,
          "Straßenbeleuchtung": 8,
          "Straßenreinigung": 2,
          "Vandalismus": 2,
          "Sonstiges": 15
        },
        "erledigt": 50,
        "zurueckgewiesen": 15,
        "bearbeitungszeit_tage": "2 bis 4",
        "mehrfachmeldungen_anteil": "ca. 10 %",
        "spam": 0
      },
      "kernaussagen": [
        "Eine statistische Auswertung der gemeldeten Mängel zur Identifikation von Schwerpunkten findet nicht statt.",
        "Es gibt keine zentrale Stelle, die die Erledigung nachverfolgt, und keine festen Rückmeldefristen oder Service-Level-Zeiten.",
        "Ein Vorgangsmanagementsystem ist nicht im Einsatz; ein kostenpflichtiges Angebot liegt vor.",
        "Eine Nutzerbefragung zur Zufriedenheit ist nicht geplant — keine Kapazitäten.",
        "Verbesserungspotentiale im Prozess wurden nicht identifiziert.",
        "Maßnahmen zur weiteren Bekanntmachung sind nicht geplant — keine finanziellen Mittel, keine personellen Kapazitäten.",
        "Technischer Mangel des Systems: Mit der Umstellung auf „in Bearbeitung“ wird ein Ticket unsichtbar und kann nicht mehr auf „erledigt“ gesetzt werden."
      ],
      "ressourcen": [
        "personal",
        "geld"
      ],
      "bezug_beschluss": "Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.03.2025 zu QR-Code-Aufklebern auf öffentlichen Mülltonnen (Anträge 30 und HB 3, „Sauberhaftes Schöneck“)."
    }
  ],
  "mitteilungen": [
    {
      "top": 1,
      "text": "Gemeindevertreter Thomas Abraham ist von allen politischen Ämtern zurückgetreten. Die Nachfolge wird in der nächsten Sitzung bekanntgegeben."
    },
    {
      "top": 1,
      "text": "Anke Bleich wurde neue Vorsitzende des Klimabeirats, Beta Becker Stellvertreterin.",
      "bezug": "Der Klimabeirat war ausweislich der Mitteilung vom 06.03.2025 handlungsunfähig."
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 1,
      "text": "Derzeit wird kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen. Guthaben rund 5 Mio. €.",
      "ressourcen": [
        "geld"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 3,
      "text": "Die Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt."
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 5,
      "text": "Vergaben Neubau Feuerwehrhaus Oberdorfelden: Lüftung 219.043,67 €, Heizung und Sanitär 289.741,72 €, Elektroarbeiten 487.227,22 € (jeweils brutto).",
      "ressourcen": [
        "geld",
        "gebaeude"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 6,
      "text": "Feuerwehrhaus Oberdorfelden: Teilabnahme der Dachabdichtung am 14.05.2025; Gründach und Aufständerung für Photovoltaik folgen, PV-Platten später. Fensterbau seit 12.05.2025. Geplante Fertigstellung Anfang 2026.",
      "ressourcen": [
        "gebaeude",
        "energie"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 8,
      "text": "110-kV-Leitung Oberdorfelden: Ortsdurchfahrt wieder freigegeben; drei Leerrohre liegen noch im Grünstreifen. Tiefbauarbeiten Odenwaldstraße abgeschlossen, Fertigstellung bis Ende Mai 2025 geplant. Erste Straßenreparaturen am Waldstück Große Lohe, Asphaltfeindecke fehlt noch.",
      "ressourcen": [
        "energie",
        "verkehrsweg"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 9,
      "text": "Die Reparaturarbeiten am Rad- und Fußweg zwischen Kilianstädten und Büdesheim sind abgeschlossen.",
      "ressourcen": [
        "verkehrsweg"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 10,
      "text": "Ausbau L3009: Arbeiten an der Wasserversorgungsleitung zum Gewerbegebiet fast abgeschlossen. Im Bereich nach dem Kreisverkehrsplatz Richtung Windecken Problem mit der Böschung (Wasseraustritt, Tonlinse); mögliche Verzögerung des 1. Bauabschnitts von Anfang auf Ende Juli 2025.",
      "ressourcen": [
        "verkehrsweg",
        "wasser"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 11,
      "text": "Die Deutsche Bahn stellt Pläne für Ausbau und Elektrifizierung der Niddertalbahn vor; Informationsveranstaltung in Schöneck am 5. Juni 2025 im Bürgertreff Kilianstädten.",
      "ressourcen": [
        "verkehrsweg"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 7,
      "text": "Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Vor Ort stehen keine geeigneten Fotoautomaten zur Verfügung; die bisherigen Selfservice-Terminals dürfen nicht mehr genutzt werden. Liefertermin der neuen Geräte: 02.06.2025."
    }
  ],
  "vorgaenge": [
    {
      "id": "gv-2025-05-15-dringlichkeit-fdp",
      "top": 0,
      "was": {
        "art": "dringlichkeitsantrag",
        "antragsteller": [
          "FDP"
        ],
        "titel": "Juristische Prüfung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit der Planung der Gruppenkläranlage hinsichtlich des aktuell erforderlichen Vorgehens zur Entsorgung des anfallenden Klärschlamms und seiner Auswirkungen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird vor dem Hintergrund des aktuell erforderlichen Vorgehens zur Entsorgung des Klärschlamms und der damit im Zusammenhang stehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Kläranlage sowie die hierdurch entstehenden Emissionen beauftragt, eine auf die Thematik spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit der Planung der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden zu beauftragen. Sofern und soweit das Ergebnis der Prüfung die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Regressansprüchen wegen Planungs- und/oder Beratungsfehlern positiv bewertet, wird der Gemeindevorstand bereits jetzt beauftragt, die Ansprüche gegen die Verantwortlichen — notfalls gerichtlich — geltend zu machen.",
        "begruendung": "nicht_geprueft",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, vor Eintritt in die Tagesordnung",
        "ressourcen": [
          "abwasser",
          "geld",
          "personal"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "nicht in die Tagesordnung aufgenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 22,
              "dagegen": 2,
              "enthaltung": 2
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "nicht_aufgenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt",
        "anmerkung": "Trotz 22 von 26 Stimmen dafür wurde der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen, da die nach § 58 (2) HGO erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Derselbe Text wurde später unter TOP 7 als Ergänzungsantrag eingebracht.",
        "fortsetzung": "gv-2025-05-15-top7-ergaenzung-fdp"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden, gemeinsam mit der Nachbargemeinde betrieben.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000041/2025",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Rechenzentrum Karben-Rendel: Fernwärme und Synergien für Rad- und Fußwegenetz prüfen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird in Bezug auf die Planungen der Stadt Karben zur Errichtung eines Rechenzentrums auf Rendeler Gemarkung südlich der B521 (alte Gärtnerei) gebeten, im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans oder bereits vorab die Prüfung folgender potentieller Synergien in das Verfahren einzubringen: Nutzung von Fernwärme — bei der seitens der Stadt Karben beabsichtigten Nutzung von Fernwärme soll aufgrund der im Vergleich zu Karben-Rendel (ca. 1,9 km) näher am Rechenzentrum gelegenen Ortsteile Schöneck-Büdesheim (ca. 1,2 km), Schöneck-Oberdorfelden (ca. 0,5 km) und Niederdorfelden (ca. 0,9 km) eine wirtschaftliche Anbindung dieser Ortsteile an ein Fernwärmenetz geprüft werden; zu prüfen ist auch, ob das Blockheizkraftwerk der Kläranlage in Verbindung mit dem dort erzeugten Klärgas als Backup-Wärmequelle eingebunden werden kann. Synergien zwischen Wegenetz-Ergänzungen Büdesheim/Oberdorfelden/Niederdorfelden und Bau von Fernwärmeleitungen — mit der Stadt Karben und Hessen Mobil als Baulastträger für die B521 soll geprüft werden, ob Aktivitäten für einen eventuellen Bau von Fernwärmeleitungen mit den Planungen für das Schönecker Radwegekonzept synchronisiert werden können; insbesondere soll hier die Maßnahme III.1 gemäß Beschluss der Schönecker Gemeindevertretung vom 14.12.2023 berücksichtigt werden.",
        "begruendung": "Gemäß Pressebericht vom 29.01.2025i treibt die Stadt Karben die Errichtung eines Rechenzentrums südlich der B521 zwischen Büdesheim und Niederdorfelden auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei voran und möchte noch im Jahr 2025 den Bebauungsplan dazu offenlegen. Dabei ist auch beabsichtigt, ein Fernwärmenetz zu errichten. Die Gemeinde Schöneck prüft ebenfalls die Errichtung eines Fernwärmenetzes, vor allem für Kilianstädten wegen der Nähe zum in Kilianstädten geplanten RZ. Büdesheim und Oberdorfelden sind jedoch näher am auf Rendeler Gemarkung geplanten RZ gelegen, so dass hier eine wirtschaftlichere Anbindung möglich erscheint. Im Zuge der Beratungen zum Radwegekonzept hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgendes beschlossen: III. Erforderliche Abstimmungen von Maßnahmen mit anderen Baulastträgern Gegenüber den Baulastträgern der B521 [ …] wird vom Gemeindevorstand der Bedarf zur Synchronisierung von deren Bauvorhaben mit der Schönecker Radwegeplanung angemeldet und ein mögliches Vorgehen dazu abgestimmt. 1. B521 Richtung Süden Beim Baulastträger wird angeregt, neben der überörtlichen Bedeutung auch den Nutzen für eine Verbindung der beiden Schönecker Ortsteile Büdesheim und Oberdorfelden zu berücksichtigen. Dafür soll aus Sicherheitsgründen eine Trassenführung südöstlich der B521 angeregt werden. Mit der Stadt Karben sollen die Konditionen eines möglichen Ausbaus des Rangenbergwegs zwischen Sportplatz Oberdorfelden und B521 erörtert werden. Folgende Maßnahmen sind betroffen: P3015, P3016, P3017 und B2003 Die Karbener Planungen für das Rechenzentrum und das Wärmenetz erscheinen nun als zusätzliche Chance, Synergien für diesen Wegeausbau zu nutzen, die sowohl den Wegeausbau als auch die Errichtung des Wärmenetzes wirtschaftlicher machen können, wenn die Kosten geteilt werden. Mit einer Sanierung des Rangenbergwegs könnte zudem das Rechenzentrum über den Bahnhof Oberdorfelden (Entfernung ca. 1 km) an den ÖPNV angeschlossen werden. i https://www.fr.de/rhein-main/stadt-treibt-rechenzentrum-voran-93543011.html Lageplan: Falls z.B. eine Fernwärmeleitung nach Büdesheim geplant ist, dann soll geprüft werden, ob die Trasse so geplant werden kann, dass direkt nach Vergraben der Leitungen darüber ein Weg errichtet werden kann. Das muss nicht unmittelbar an der B521 sein, ggf. können alternativ bestehende Feldwege genutzt und aufgewertet werden. Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz x Ja, positiv Der Nutzen kann dreifach positiv sein: 1. Die Wärme ist ein „Abfallprodukt“ des Rechenzentrums-Betriebs. Wenn sie zur Beheizung genutzt werden kann, so kann sie ohne wesentlichen, zusätzlichen Energieaufwand meist fossil betriebene Heizungen und damit CO2-Emissionen ersetzen. 2. Radwegeinfrastruktur: Im Radverkehrskonzept wurden Lücken im Wegenetz ausgemacht. Einerseits fehlt eine direkte Verbindung zwischen Büdesheim und Oberdorfelden, andererseits ein Radweg entlang der B521. Durch ein Schließen dieser Lücken kann die Attraktivität des Wegenetzes erhöht werden und somit für Menschen ein Anreiz geschaffen werden, öfters das klimafreundliche Fahrrad zu benutzen. 3. Wenn ohnehin sowohl Fernwärme als auch Wegebau geplant sind, dann wird auch für die Bauarbeiten Energie gespart und damit CO2-Emissionen reduziert, wenn der Bau aus einem Guss erfolgt. Für die Fraktion gez. Wolfgang Seifried Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
        "ressourcen": [
          "energie",
          "verkehrsweg",
          "abwasser"
        ],
        "bezug_beschluss": "Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2023 (Radwegekonzept, Maßnahme III.1)",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907329242_Rechenzentrum KarbenRendel "
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 16,
              "dagegen": 7,
              "enthaltung": 3
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Betrifft Planungen der Stadt Karben, Hessen Mobil als Baulastträger sowie die Nachbargemeinde Niederdorfelden.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        },
        {
          "art": "wirkungsart",
          "wert": "wissenserzeugend",
          "begruendung": "Der Antrag beauftragt Prüfungen, keine Ausführung.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000033/2025",
      "top": 4,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck (1. Ergänzung)",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der beigefügten Abfallsatzung.",
        "begruendung": "Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 (Drucksachennr. 139/2023) beschlossen, der Interkommunalen Zusammenarbeit Abfall mit dem Main-Kinzig-Kreis sowie den Städten Bruchköbel, Langenselbold, Niederdorfelden, Freigericht, Erlensee, Wächtersbach und Neuberg beizutreten. Die IKZ beinhaltet die Abfallentsorgung im Holsystem, Wegfall der festen Sperrmülltermine, das Beschwerdemanagement, den Behälteränderungsdienst (Tonnentausch), die Beantragung von Sperrmüll, Befreiung der Biotonne sowie Austausch defekter Tonnen. Im Zuge der europäischen Ausschreibung wurde festgestellt, dass die von der Gemeindevertretung beschlossenen Abfuhrintervalle (Drucksachennr. 140/2023) nicht mit dem Leistungsverzeichnis übereinstimmten. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 03.09.2024 (Drucksachennr. 126/2024) ihren ursprünglichen Beschluss der Abfuhrintervalle angepasst. Die Zuschlagserteilung aus der europäischen Ausschreibung durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises erfolgte am 22.10.2024. Auf Grund der späten Submission und Zuschlagserteilung sowie gravierender personeller Engpässe innerhalb des Fachbereichs Stadtentwicklung, war es nicht möglich, die Abfallsatzung planmäßig zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen. Deshalb hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 12.12.2024 (Drucksachennr. 166/2024) auf Grundlage einer Kostenschätzung einen sog. Vorankündigungsbeschluss gem. § 3 KAG gefasst. Die festgesetzten Gebühren in der beigefügten Satzung liegen im Gebührenrahmen des gefassten Ankündigungsbeschlusses. Eine weitere Änderung neben der Umstellung vom Wiege- auf das Holsystem sind Optimierungen bei der Annahme von Abfall im Bringsystem (Kleinmüllsammelstelle). Auf Grund steigender Personalkosten, Transportkosten, Entsorgungskosten, Mautkosten und Umweltauflagen sieht der Satzungsentwurf vor, dass die Abfallarten Restmüll, Reifen, Gips, Bauschutt, Sperrmüll, Baustellenabfälle, Korken, A-2 und A-4 Holz nicht mehr angenommen werden. Im Gegenzug wird die Entsorgung der Abfälle im Bringsystem (Kleinmüllsammelstelle) für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schöneck gebührenfrei. Wir bitten um Zustimmung. Der im Haupt- und Finanzausschuss angenommenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde in dem beigefügten Entwurf der Abfallsatzung eingearbeitet.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 4",
        "ressourcen": [
          "abfall"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907389449_Abfallsatzung der Gemeinde "
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-03-04",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Haupt- und Finanzausschuss",
            "datum": "2025-03-13",
            "ergebnis": "zurückgestellt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Haupt- und Finanzausschuss",
            "datum": "2025-04-23",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 9,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-04-29",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 26,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000065/2025",
      "top": 5,
      "bezug": "000033/2025",
      "was": {
        "art": "aenderungsantrag",
        "antragsteller": [
          "SPD"
        ],
        "titel": "Änderungsantrag zum § 17 (2) der Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt, dass bis zum 31.12.2025, nach Veröffentlichung der neuen Müllsatzung der Gemeinde Schöneck, einmalig ein Wechsel der Gefäße (Mülltonnen) kostenfrei ist (red. Änderung). Es werden in diesem Zeitraum keine Bearbeitungsgebühren bzw. Verwaltungsgebühren erhoben.",
        "begruendung": "Durch die neue Satzung kann es dazu kommen, dass Bürger Schönecks einen Wechsel auf kleinere oder größere Gebinde in Betracht ziehen. Diesen Wechselwunsch unterstützt die Gemeinde einmalig, bis zum 31.12.2025, indem sie auf die Verwaltungsgebühr verzichtet. Auch Nachbarkommunen rund um Schöneck sind diesen Weg gegangen, siehe Auszug aus Karbener Zeitung: Für manche Bürgerinnen und Bürger kann es sinnvoll sein, nun auf eine größere Tonne zu wechseln oder eine zusätzliche Tonne zu bestellen. Das ist jetzt kostenlos möglich, denn die Stadtverwaltung Karben verzichtet im dritten Quartal auf die Verwaltungsgebühr, die sonst bei einem Tonnentausch oder einer Tonnenbestellung anfallen würde. Karbener Zeitung vom 4. Juli 2024 Für die Fraktion gez. Olaf Schumann Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 5",
        "ressourcen": [
          "abfall",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Redaktionelle Änderung im Beschlusstext: „einen einmalig ein Wechsel“ zu „einmalig ein Wechsel“.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907396438_Aenderungsantrag zum P 17 2"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Haupt- und Finanzausschuss",
            "datum": "2025-04-23",
            "ergebnis": "nicht zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 2,
              "dagegen": 6,
              "enthaltung": 1
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "abgelehnt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 7,
              "dagegen": 19,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000027/2025",
      "top": 6,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt die grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen ausführen zu lassen. Dies beinhaltet die Leistungen zur Planung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI) sowie die Leistungen zur Bauausführung in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € brutto.",
        "begruendung": "Bei der letzten Befahrung des Hauptkanals wurden gravierende Schäden festgestellt. Die Kanäle sind ausnahmslos in die Zustandsklasse 4 (nach Isybau: kurzfristiger Handlungsbedarf) eingestuft. Die Schäden sind aus den Haltungsberichten zu ersehen. Aus dem Kanal tritt stellenweise Abwasser ins Erdreich. Die hydraulische Simulationsrechnung mit dem Bemessungsregen zeigt, dass die Kanalisation überlastet (eingestaut) ist. An den Schächten 1462 und 1463 tritt rechnerisch Abwasser aus den Schächten aus. Eine grundhafte Erneuerung des Kanals einschließlich hydraulischer Dimensionsanpassung ist somit erforderlich. Fahrbahn und Gehweg sind schadhaft. Hier wurden im Rahmen der Straßenunterhaltung kleinere Schäden beseitigt. Aufgrund des nicht ausreichenden Unterbaus der Straße werden hier in Zukunft gehäuft Schäden auftreten. Zudem ist durch die zahlreichen Aufbrüche das Gefüge der Fahrbahn massiv gestört, eine gleichmäßige Lastabtragung ist nicht mehr gewährleistet. Dies führt zu weiteren Schäden. Die Gehwege sind aufgrund ihres Alters und durch das Parken ebenfalls in schlechtem Zustand. Durch eine grundhafte Erneuerung können Fahrbahn und Gehweg dem Stand der Technik angepasst und zukunftsfähig gemacht werden. Die Gesamtkosten wurden auf ca. 1,72 Mio € geschätzt. Die Maßnahme wird von der Hessenkasse mit ca. 84.000 € Fördermitteln gefördert. Aus o.g. Gründen wird empfohlen, die Leistungen für die grundhaften Erneuerungen zu beauftragen. 2",
        "haushaltsstelle": [
          "I370001006",
          "I363001009"
        ],
        "betrag_eur": 1720000,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 6",
        "ressourcen": [
          "verkehrsweg",
          "abwasser",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Im Formular der Beschlussvorlage sind die Felder zum Abschreibungszeitraum und zum dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand für zukünftige Haushalte nicht ausgefüllt.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907270568_Grundhafte Erneuerung von K"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-03-18",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2025-06-11",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 8,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "in Ausschuss überwiesen",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "ohne Abstimmung"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "ueberwiesen",
        "umsetzung": null,
        "status": "offen",
        "anmerkung": "Die Fraktion B 90/Grüne stellte einen Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz; der Überweisung wurde gemäß § 23 (2) der Geschäftsordnung ohne Gegenrede zugestimmt. Anschließend beantragte dieselbe Fraktion gemäß § 24 der Geschäftsordnung eine Sitzungsunterbrechung."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        },
        {
          "art": "folgekosten",
          "wert": "nicht_beziffert",
          "begruendung": "Bei einer Investition von 1,72 Mio. € sind Abschreibungszeitraum und jährlicher Folgeaufwand im Vorlagenformular offengelassen.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000003/2025",
      "top": 7,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, die Planung und Anschaffung bzw. Ausführung eines Schlammbunkers (750.000 € brutto) sowie der Planung und Kauf eines Notstromaggregates (200.000 € brutto) für die Gruppenkläranlage zu beschließen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingeplant.",
        "begruendung": "Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben. Aber auch in der Gemeinde Niederdorfelden ist der Geruch, insbesondere in den Sommermonaten, unangenehm wahrnehmbar. Nach bisherigen Planungsstand wird der ausgefaulte und entwässerte Klärschlamm mittels Förderband in die Schlammlagerhalle befördert (s. beigefügten Lageplan). Dort muss er in der Halle zunächst zur Zwischenlagerung verteilt werden. Dies geschieht durch unsere Mitarbeiter und gestaltet sich durch den Neubau der Schlammentwässerung in der Halle weiterhin verhältnismäßig aufwendig. Zudem ist die aktuelle Schlammabwurfstelle für den Radlader relativ umständlich erreichbar. Bei Abholung wird der Klärschlamm durch die Mitarbeiter der Kläranlage wieder mittels Radlader auf Lkw verladen. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter auch noch für die korrekte Verladung verantwortlich sind. Sollte der Lkw falsch beladen oder überladen oder sein, so liegt dies in der Verantwortung unserer Mitarbeiter – Stichwort Ladungssicherung. Der Klärschlamm der KA Schöneck ist teilstabilisiert. Dies bedeutet, dass der weitgehende Abbau der organischen Stoffe noch nicht abgeschlossen ist. Bei offener Lagerung kommt es daher zu den erheblichen Geruchsemissionen, welche durch die Umlagerung sowie die Verladung dann freigesetzt werden. Insgesamt gesehen besteht somit ein höheres Gefährdungspotential, da es sich um nicht hygienisierten Schlamm handelt, der manuell bewegt wird. Im diesem Klärschlamm sind eine Reihe von Schadstoffen enthalten (Nanomaterialien, Mikroplastik, Antibiotikarückstände, Tributylzinn (TBT), Mineralkohlenstoffe (MKW), sowie diverse Krankheitserreger (Corona etc.). Bei allen Tätigkeiten ist durch den unvermeidbaren Kontakt stets eine Aufnahme von biologischen Arbeitsstoffen über die Atemwege oder verletzte Haut möglich. Mit dem nun neu geplanten Schlammbunker besteht die Möglichkeit zur emissionsfreien Lagerung des Klärschlamms in einem geschlossenen System. Die Befüllung des Bunkers geschieht 2 vollautomatisiert. Die Schlammverladung erfolgt eigenständig durch den Entsorger. Der Schlamm wird nach Eingabe der erforderlichen Daten in entsprechender Menge (Lademengenkontrolle) in den bereitstehenden Lkw übergeben. Somit liegt die Verantwortung für die korrekte Beladung beim Entsorger. Durch das geschlossene Anlagensystem werden die hygienischen Verhältnisse erheblich verbessert, da sich die Emissionen stark verringern. Der Schlammbunker war nicht Gegenstand der ursprünglichen Planung in 2019, da zu diesem Zeitpunkt mit diesem damals neuartigen System noch keine Erfahrungen vorlagen. Zwischenzeitlich liegen jedoch durchweg posititve Erfahrungen mit diesem System vor, weshalb dieses seit Mitte 2024 Gegenstand der Entwurfsplanung ist. Die Gemeinde Niederdorfelden (Bürgermeister, Bauamtsleiter und Kämmerer) wurde bei einem Termin vor Ort über das System informiert und ist von den Vorteilen überzeugt. Die voraussichtlichen Kosten für die Anschaffung des Schlammbunkers (einschließlich Planung) belaufen sich auf ca. 750.000 € brutto. Angesichts des aktuell erheblichen personellen Aufwands (von bis zu 600 Stunden pro Jahr), vor allem aber wegen den gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter, wird empfohlen, der Anschaffung zuzustimmen. Ebenfalls war zum Zeitpunkt der Planung im Jahre 2019 die Beschaffung eines Notstromaggregates zur Überbrückung von Stromausfällen nicht Gegenstand der Planung. Die aktuelle Ukrainekrise veranlasste auch die Gemeinde Schöneck, ab ca. Anfang 2024 im Entwurfstadium, gegen evtl. auftretende Stromausfälle besser zu wappnen. Diesbezüglich gilt es, nun die Kläranlage als kritische Infrastruktur gegen Stromausfälle abzusichern. Die Kostenschätzung (Planungs- und Herstellungskosten) für die Ausrüstung mit einem Notstromaggregat belaufen sich auf ca. 200.000 € brutto. Das Planungsbüro wird die Planungskosten nicht auf Grundlage der einzelnen o.g. Anlagenteile, sondern auf die Gesamtmaßahme berechnen. Die Planungskosten verringern sich deshalb erheblich (um ca. 50%, d.h. um rd. 122.000 € brutto) 3",
        "haushaltsstelle": [
          "I370002002"
        ],
        "betrag_eur": 950000,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 7",
        "ressourcen": [
          "abwasser",
          "energie",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Auch hier sind im Vorlagenformular Abschreibungszeitraum und zusätzlicher Aufwand für zukünftige Haushalte nicht ausgefüllt.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907212500_Planung und Ausfuehrung ein"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-03-18",
            "ergebnis": "zurückgestellt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-04-29",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2025-06-11",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 7,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 1
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "in Ausschuss überwiesen",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "ohne Abstimmung"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "ueberwiesen",
        "umsetzung": null,
        "status": "offen"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        },
        {
          "art": "folgekosten",
          "wert": "nicht_beziffert",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "gv-2025-05-15-top7-ergaenzung-fdp",
      "top": 7,
      "bezug": "000003/2025",
      "was": {
        "art": "ergaenzungsantrag",
        "antragsteller": [
          "FDP"
        ],
        "titel": "Ergänzungsantrag zu 000003/2025 — Prüfung von Regressansprüchen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird vor dem Hintergrund des aktuell erforderlichen Vorgehens zur Entsorgung des Klärschlamms und der damit im Zusammenhang stehenden gesundheitlichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Kläranlage sowie die hierdurch entstehenden Emissionen beauftragt, eine auf die Thematik spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit der Planung der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden zu beauftragen. Sofern und soweit das Ergebnis der Prüfung die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Regressansprüchen wegen Planungs- und/oder Beratungsfehlern positiv bewertet, wird der Gemeindevorstand bereits jetzt beauftragt, die Ansprüche gegen die Verantwortlichen — notfalls gerichtlich — geltend zu machen.",
        "begruendung": "Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben. Aber auch in der Gemeinde Niederdorfelden ist der Geruch, insbesondere in den Sommermonaten, unangenehm wahrnehmbar. Nach bisherigen Planungsstand wird der ausgefaulte und entwässerte Klärschlamm mittels Förderband in die Schlammlagerhalle befördert (s. beigefügten Lageplan). Dort muss er in der Halle zunächst zur Zwischenlagerung verteilt werden. Dies geschieht durch unsere Mitarbeiter und gestaltet sich durch den Neubau der Schlammentwässerung in der Halle weiterhin verhältnismäßig aufwendig. Zudem ist die aktuelle Schlammabwurfstelle für den Radlader relativ umständlich erreichbar. Bei Abholung wird der Klärschlamm durch die Mitarbeiter der Kläranlage wieder mittels Radlader auf Lkw verladen. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter auch noch für die korrekte Verladung verantwortlich sind. Sollte der Lkw falsch beladen oder überladen oder sein, so liegt dies in der Verantwortung unserer Mitarbeiter – Stichwort Ladungssicherung. Der Klärschlamm der KA Schöneck ist teilstabilisiert. Dies bedeutet, dass der weitgehende Abbau der organischen Stoffe noch nicht abgeschlossen ist. Bei offener Lagerung kommt es daher zu den erheblichen Geruchsemissionen, welche durch die Umlagerung sowie die Verladung dann freigesetzt werden. Insgesamt gesehen besteht somit ein höheres Gefährdungspotential, da es sich um nicht hygienisierten Schlamm handelt, der manuell bewegt wird. Im diesem Klärschlamm sind eine Reihe von Schadstoffen enthalten (Nanomaterialien, Mikroplastik, Antibiotikarückstände, Tributylzinn (TBT), Mineralkohlenstoffe (MKW), sowie diverse Krankheitserreger (Corona etc.). Bei allen Tätigkeiten ist durch den unvermeidbaren Kontakt stets eine Aufnahme von biologischen Arbeitsstoffen über die Atemwege oder verletzte Haut möglich. Mit dem nun neu geplanten Schlammbunker besteht die Möglichkeit zur emissionsfreien Lagerung des Klärschlamms in einem geschlossenen System. Die Befüllung des Bunkers geschieht 2 vollautomatisiert. Die Schlammverladung erfolgt eigenständig durch den Entsorger. Der Schlamm wird nach Eingabe der erforderlichen Daten in entsprechender Menge (Lademengenkontrolle) in den bereitstehenden Lkw übergeben. Somit liegt die Verantwortung für die korrekte Beladung beim Entsorger. Durch das geschlossene Anlagensystem werden die hygienischen Verhältnisse erheblich verbessert, da sich die Emissionen stark verringern. Der Schlammbunker war nicht Gegenstand der ursprünglichen Planung in 2019, da zu diesem Zeitpunkt mit diesem damals neuartigen System noch keine Erfahrungen vorlagen. Zwischenzeitlich liegen jedoch durchweg posititve Erfahrungen mit diesem System vor, weshalb dieses seit Mitte 2024 Gegenstand der Entwurfsplanung ist. Die Gemeinde Niederdorfelden (Bürgermeister, Bauamtsleiter und Kämmerer) wurde bei einem Termin vor Ort über das System informiert und ist von den Vorteilen überzeugt. Die voraussichtlichen Kosten für die Anschaffung des Schlammbunkers (einschließlich Planung) belaufen sich auf ca. 750.000 € brutto. Angesichts des aktuell erheblichen personellen Aufwands (von bis zu 600 Stunden pro Jahr), vor allem aber wegen den gesundheitlichen Belastung der Mitarbeiter, wird empfohlen, der Anschaffung zuzustimmen. Ebenfalls war zum Zeitpunkt der Planung im Jahre 2019 die Beschaffung eines Notstromaggregates zur Überbrückung von Stromausfällen nicht Gegenstand der Planung. Die aktuelle Ukrainekrise veranlasste auch die Gemeinde Schöneck, ab ca. Anfang 2024 im Entwurfstadium, gegen evtl. auftretende Stromausfälle besser zu wappnen. Diesbezüglich gilt es, nun die Kläranlage als kritische Infrastruktur gegen Stromausfälle abzusichern. Die Kostenschätzung (Planungs- und Herstellungskosten) für die Ausrüstung mit einem Notstromaggregat belaufen sich auf ca. 200.000 € brutto. Das Planungsbüro wird die Planungskosten nicht auf Grundlage der einzelnen o.g. Anlagenteile, sondern auf die Gesamtmaßahme berechnen. Die Planungskosten verringern sich deshalb erheblich (um ca. 50%, d.h. um rd. 122.000 € brutto) 3",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 7",
        "ressourcen": [
          "abwasser",
          "geld",
          "personal"
        ],
        "anmerkung": "Wortgleich mit dem zuvor abgelehnten Dringlichkeitsantrag derselben Fraktion.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907212500_Planung und Ausfuehrung ein"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-03-18",
            "ergebnis": "zurückgestellt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-04-29",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2025-06-11",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 7,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 1
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-05-15",
            "ergebnis": "in Ausschuss überwiesen",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "ohne Abstimmung"
            }
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        "ergebnis": "ueberwiesen",
        "umsetzung": null,
        "status": "offen",
        "vorgeschichte": "gv-2025-05-15-dringlichkeit-fdp"
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      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    }
  ]
}