Anträge der Gemeindevertretung
Sitzung vom 6. Februar 2025
5 Vorgänge wurden in dieser Sitzung behandelt: 3 angenommen, 2 abgelehnt.
Rahmendaten. 20:00 Uhr bis 21:05 Uhr, Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5. 29 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, 8 entschuldigt.
Tagesordnung
- Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen
- Sonne für Schöneck: Bezahlbarer Strom und Klimaschutz durch Photovoltaik Drucksache 000011/2025
- Mietwohnungen Leerstand Drucksache 000012/2025
- Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan zum Kostenträger 555.100 Drucksache 000136/2024
- Zielvereinbarung: Entwicklung des Schönecker Walds als Naturraum, Erholungsraum, CO2-Speicher und Wirtschaftsfaktor Drucksache 000175/2024
Die Vorgänge im Einzelnen
Ein Vorgang ist ein Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt wurde. Wiedergegeben ist der Beschlussvorschlag im Wortlaut; längere Texte sind gekürzt, der vollständige Wortlaut steht in den Rohdaten.
Sonne für Schöneck: Bezahlbarer Strom und Klimaschutz durch Photovoltaik
angenommen
Antrag einer Fraktion · eingebracht von B 90/Grüne · Drucksache 000011/2025
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung von Bauleitplänen zur Erschließung von Wohngebieten, beim Abschluss städtebaulicher Verträge zur Wohnbauentwicklung sowie bei Baugenehmigungen für Neubauten von Wohngebäuden darauf hinzuwirken, dass folgende Leitlinie beachtet wird: Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen sind, unter Berücksichtigung der technischen Anlagen auf den …
Begründung Beschlussvorlage, 187907245220_Sonne fuer Schoeneck Bezahl
Nachdem sich die Gemeindevertretung in der jüngeren Vergangenheit bei einigen Neubauprojekten noch vor verbindlichen Vorgaben gescheut hatte (z.B. Hamburger Straße, Hanauer Straße, Sozialwohnungsbau Mühlbergweg) und diese daher ohne Photovoltaik-Anlagen realisiert wurden, setzte mit dem Bebauungsplan Feldstraße 9 ein Umdenken ein. Vertreter des Planungsbüros konstatierten in einer Ausschusssitzung, dass PV-Anlagen einfach zeitgemäß seien. Einstimmig stimmten Ausschuss und anschließend die Gemeindevertretung mit der im Beschlussvorschlag zitierten Formulierung der verbindlichen Festsetzung im …
betrifft: energie, wohnraum, gebaeude
Der Beschlusstext enthält eine als redaktionell bezeichnete Änderung: Ergänzung um die Verschattungssituation.
Abstimmung in der Gemeindevertretung: 18 dafür, 10 dagegen, 1 Enthaltung
Änderungsantrag zu 000011/2025 — Photovoltaik nur bei wirtschaftlichem Nutzen
abgelehnt
Änderungsantrag · eingebracht von CDU · bezieht sich auf 000011/2025
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung von Bauleitplänen zur Erschließung von Wohngebieten, sowie beim Abschluss städtebaulicher Verträge zur Wohnbauentwicklung sowie bei Baugenehmigungen für Neubauten von Wohngebäuden darauf hinzuwirken, dass folgende Leitlinie beachtet wird: Sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Endnutzer angenommen werden kann, sollen Sonnenkollektoren …
Begründung Beschlussvorlage, 187907245220_CDU_Aenderungsantrag_ToP 3_
Baugenehmigungen werden durch den Main-Kinzig-Kreis erteilt. Die Gemeinde Schöneck hat hier keinen verbindliche Gestaltungsspielraum. Die Formulierung im ursprünglichen Text der Beschlussvorlage ist keine Leitlinie, sondern eine zu beachtende Vorschrift („Muss-Vorschrift“). So vielfältig wie Bauherrinnen und Bauherren sowie Bauprojekte sind, können auch die Gründe sein, keine PV-Anlage oder Sonnenkollektoren zu installieren. Darüber hinaus kann es auf Grund mangelnder geeigneter Dachflächen, Ausrichtung des Baukörpers oder nicht zu vermeidender Beschattung schlicht und ergreifend unrentabel …
betrifft: energie, wohnraum, gebaeude
Der Änderungsantrag ersetzt die Verpflichtung („sind zu errichten“) durch eine Soll-Vorschrift unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt und streicht die Verschattungssituation.
Abstimmung in der Gemeindevertretung: 8 dafür, 20 dagegen, 1 Enthaltung
Mietwohnungen Leerstand
abgelehnt
Prüfauftrag · eingebracht von WAS · Drucksache 000012/2025
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob eine Leerstandsübersicht (redaktionelle Änderung) über leerstehenden Wohnraum zu erstellen ist. Unterschieden werden soll in nur temporären Leerstand von unter 6 Monaten, um Leerstand von 6 bis 24 Monate und länger anhaltendem Leerstand von mehr als 2 Jahren. Anhand der Daten kann über weitere Maßnahmen entschieden werden, wie zukünftig mit …
Begründung Beschlussvorlage, 187907248125_Mietwohnungen LeerstandPrue
Der Wohnungsmarkt ist angespannt und die Erwartungshaltung der Bevölkerung ist, dass weiterer Wohnraum geschaffen werden soll. Gleichzeitig entgehen den Kommunen durch Leerstand Steuereinnahmen, die ihren Beitrag zum angespannten Haushalt leisten. Bis zu einem gewissen Grad ist Leerstand sicher notwendig und gesund für einen funktionierenden Immobilienmarkt, nur so kann u.a. den steigenden Mieten entgegengewirkt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung Schönecks entsteht aber der Eindruck, dass es trotz des Zuwachses der Einwohner eine Zunahme des Leerstands bei den …
betrifft: wohnraum
Ursprünglich „ein Kataster“, redaktionell geändert zu „eine Leerstandsübersicht“.
Abstimmung in der Gemeindevertretung: 6 dafür, 17 dagegen, 6 Enthaltungen
Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan zum Kostenträger 555.100 (Kostenstelle 3130585500) — Forstwirtschaftliche Unternehmen für das Haushaltsjahr 2025
angenommen
Vorlage des Gemeindevorstands · eingebracht von Gemeindevorstand · Drucksache 000136/2024
Dem von HessenForst, Forstamt Hanau-Wolfgang, erstellten Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.
Begründung Beschlussvorlage, 187904322155_Voranschlag ueber Einnahmen
Der von HessenForst, Forstamt Hanau-Wolfgang, vorgelegte Forstwirtschaftsplan schließt mit Einnahmen in Höhe von 84.178,00 € und Ausgaben in Höhe von 67.459,00 € ab, so dass mit einem Überschuss in Höhe von 16.719,00 € zu rechnen ist. Die entsprechenden Aufwände und Erträge werden im Haushaltsplan 2025 eingestellt. Allgemeines Grundsätzlich können die Kernaussagen der Vorjahre weiterhin bestätigt werden. Die stark geschädigten Altbuchen in großen Teilen des Schönecker Waldes sterben in rasanter Geschwindigkeit ab. Hier ist eine auffallende Korrelation mit dem Bestandesalter ersichtlich. Je …
Haushaltsstelle: Kostenträger 555.100, Kostenstelle 3130585500 · betrifft: wald, geld
Jährlich wiederkehrende Vorlage. Der Plan selbst wird von HessenForst erstellt, nicht von der Gemeinde.
Weg durch die Gremien
- Gemeindevorstand, 22. Oktober 2024 — zugestimmt
- Gemeindevertretung, 13. November 2024 — Ohne Abstimmung
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 21. Januar 2025 — zugestimmt, 7 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
- Gemeindevertretung, 6. Februar 2025 — angenommen, einstimmig
Zielvereinbarung: Entwicklung des Schönecker Walds als Naturraum, Erholungsraum, CO2-Speicher und Wirtschaftsfaktor
angenommen
Antrag einer Fraktion · eingebracht von B 90/Grüne · Drucksache 000175/2024
Da sich die aktuell gültige, 10-jährige Forsteinrichtungsperiode 2017-2026 dem Ende zuneigt, wird der Gemeindevorstand beauftragt, einen Round Table zu bilden, um unter Einbindung interessierter und sachverständiger Akteure (z.B. Forstdienstleister, FFH-Gebietsbetreuung, Jagdpächter, Arbeitsgruppe Wald der Initiative „Bürger im Gespräch“) eine Zielvereinbarung für die weitere Entwicklung des …
Begründung Beschlussvorlage, 187907016645_Zielvereinbarung Entwicklun
Die Gemeinde Schöneck ist Eigentümerin der Schönecker Waldgebiete. Hessen Forst als Forstdienstleister ist von der Gemeinde mit Unterhalt und Bewirtschaftung beauftragt. In 10-jährigen Perioden werden in Form von „Forsteinrichtungen“ mittelfristige Pläne erstellt, die dann in den jährlichen Forstwirtschaftsplänen abgearbeitet werden. Grundlage für die Forsteinrichtung ist eine Zielvereinbarung, in der die Gemeinde als Eigentümerin und Auftraggeberin die Ziele dafür vorgibt. Nachfolgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus der Zielvereinbarung, die Grundlage war für die aktuell gültige …
betrifft: wald
Der Beschluss erzeugt einen weiteren Beschluss: Die Zielvereinbarung soll der Gemeindevertretung erneut vorgelegt werden.
Weg durch die Gremien
- Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz, 21. Januar 2025 — zugestimmt, 4 dafür, 0 dagegen, 3 Enthaltungen
- Gemeindevertretung, 6. Februar 2025 — angenommen, 18 dafür, 11 dagegen, 0 Enthaltungen
Ausgewertet wurde: Niederschrift, Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte.
Quelle. Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 06.02.2025 (öffentlich), Gemeinde Schöneck, 11.02.2025 — im Ratsinformationssystem
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