{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2025-02-06",
    "beginn": "20:00",
    "ende": "21:05",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Klaus Ditzel (SPD)",
    "schriftfuehrer": "Alexander Jung",
    "anwesend_stimmberechtigt": 29,
    "abwesend_entschuldigt": 8,
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 06.02.2025 (öffentlich), Gemeinde Schöneck, 11.02.2025",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=152851",
    "erfasst_am": "2026-08-11",
    "erfasst_von": "DL",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde. Positionen sind Anträge innerhalb eines Vorgangs."
  },
  "tagesordnung": [
    {
      "top": 1,
      "titel": "Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Sonne für Schöneck: Bezahlbarer Strom und Klimaschutz durch Photovoltaik",
      "drucksache": "000011/2025"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Mietwohnungen Leerstand",
      "drucksache": "000012/2025"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan zum Kostenträger 555.100",
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    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Zielvereinbarung: Entwicklung des Schönecker Walds als Naturraum, Erholungsraum, CO2-Speicher und Wirtschaftsfaktor",
      "drucksache": "000175/2024"
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  ],
  "mitteilungen": [
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      "nr": 1,
      "text": "Parlaments-TV beginnt am 06.03.2025."
    },
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      "nr": 2,
      "text": "Derzeit wird kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen. Guthaben rund 945.364,00 €.",
      "ressourcen": [
        "geld"
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    },
    {
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      "nr": 3,
      "text": "Vergabe Dacharbeiten Neubau Feuerwehrhaus Oberdorfelden, brutto 292.187,09 €.",
      "ressourcen": [
        "geld",
        "gebaeude"
      ]
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    {
      "top": 2,
      "nr": 3,
      "text": "Vergabe Fenster und Türen Neubau Feuerwehrhaus Oberdorfelden, brutto 99.365,00 €.",
      "ressourcen": [
        "geld",
        "gebaeude"
      ]
    },
    {
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      "nr": 3,
      "text": "Vergabe Entsorgung belasteten Aushubmaterials aus der Nidderrenaturierung Schöneck-Büdesheim, brutto 100.174,20 € für 2000 t.",
      "ressourcen": [
        "geld",
        "wasser",
        "flaeche"
      ]
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 4,
      "text": "Bewerbung als Fairtrade-Gemeinde durch das oberste Prüfgremium bestätigt; Urkundenübergabe steht an."
    },
    {
      "top": 2,
      "nr": 5,
      "text": "Bei Schadstoffmessungen im Alten Schloss wurden krebserzeugende Stoffe gefunden: künstliche Mineralfasern, Asbestzement und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Luftmessungen folgen; danach ist ersichtlich, welche Maßnahmen bei der Sanierung erforderlich sind.",
      "ressourcen": [
        "gebaeude",
        "geld"
      ]
    },
    {
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      "nr": 6,
      "text": "Unvermutete Kassenbestandsaufnahme am 09.12.2024 und 18.12.2024 ohne wesentliche Beanstandungen."
    }
  ],
  "verfahrensbeschluesse": [
    {
      "top": 1,
      "text": "Für die Haushaltssitzung am 06.03.2025 wurde die Geschäftsordnung hinsichtlich der Redezeit außer Kraft gesetzt: 10 Minuten je Fraktion für Stellungnahmen, 2 Minuten für Gegenreden, 2 Minuten Antragsbegründung, 1 Minute Richtigstellung. Anträge, die im Haupt- und Finanzausschuss Einstimmigkeit (positiv oder negativ) erzielen, kommen ohne Diskussion zur Abstimmung. Die Haushaltssitzung beginnt um 19 Uhr; das befristete Sitzungsende nach § 20 (4) Geschäftsordnung wird aufgehoben.",
      "reihenfolge_stellungnahmen": [
        "B 90/Grüne",
        "FDP",
        "WAS",
        "FWG",
        "SPD",
        "CDU"
      ]
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  "vorgaenge": [
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      "id": "000011/2025",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Sonne für Schöneck: Bezahlbarer Strom und Klimaschutz durch Photovoltaik",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung von Bauleitplänen zur Erschließung von Wohngebieten, beim Abschluss städtebaulicher Verträge zur Wohnbauentwicklung sowie bei Baugenehmigungen für Neubauten von Wohngebäuden darauf hinzuwirken, dass folgende Leitlinie beachtet wird: Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen sind, unter Berücksichtigung der technischen Anlagen auf den Dächern und der Verschattungssituation (redaktionelle Änderung), zu errichten.",
        "begruendung": "Nachdem sich die Gemeindevertretung in der jüngeren Vergangenheit bei einigen Neubauprojekten noch vor verbindlichen Vorgaben gescheut hatte (z.B. Hamburger Straße, Hanauer Straße, Sozialwohnungsbau Mühlbergweg) und diese daher ohne Photovoltaik-Anlagen realisiert wurden, setzte mit dem Bebauungsplan Feldstraße 9 ein Umdenken ein. Vertreter des Planungsbüros konstatierten in einer Ausschusssitzung, dass PV-Anlagen einfach zeitgemäß seien. Einstimmig stimmten Ausschuss und anschließend die Gemeindevertretung mit der im Beschlussvorschlag zitierten Formulierung der verbindlichen Festsetzung im Bebauungsplan zu. Ziel dieses Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es nun, diesen einmal erreichten Konsens als politische Leitlinie für zeitgemäßes Bauen zu manifestieren, die unabhängig von einem konkreten Bauvorhaben sind, so dass diese nicht in jedem Einzelfall neu beantragt und debattiert werden müssen. Dann kann sich die politische Debatte auf weitere Aspekte der Zukunftsfähigkeit von Bauen konzentrieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freut sich bereits jetzt über Ergänzungsanträge anderer Fraktionen zu Leitlinien, die weitere Aspekte regeln, die bisher in Einzelfällen debattiert wurden (z.B. energieeffiziente Bauweise, bezahlbares Wohnen, Mobilität, Regenwassernutzung). Eine Studie des Fraunhofer-Institutsi (Stand 8/2024) ermittelte für neue PV-Hausdachanlagen Stromgestehungskosten zwischen 6,3 und 14,4 Ct./kWh. Im Vergleich dazu liegen diese bei neuen Gaskraftwerken zwischen 15,4 und 32,6 Ct/kWh und bei neuen Atomkraftwerken zwischen 13,6 und 49 Ct/kWh (ohne Berücksichtigung externer Kosten wie für die ungelöste Endlagerproblematik und die fehlende Katastrophenversicherung). Bei Neuabschluss eines Stromliefervertrags bei der eam fällt dagegen (Stand 12/2024) für Haushaltskunden ein Arbeitspreis in Höhe von 29,8 Ct/kWh an. Arbeitspreis eam 29,8 Ct/kWh Die Nutzung von selbst erzeugtem Sonnenstrom ist also deutlich wirtschaftlicher als der Bezug von Strom aus dem Netz, zumal wenn die Anlage bei einem Neu- oder Umbau entsteht, weil die Kosten dann eher am unteren Rand der Spannbreite liegen dürften. Denn zu keinem Zeitpunkt ist es so günstig, Immobilien nachhaltig zu gestalten, wie im Neubau, wenn beispielsweise sowieso schon ein Gerüst aufgebaut ist. Nachrüsten ist in der Regel immer teurer. Zudem unterstützt die Gemeinde Schöneck PV-Anlagen mit Speicher mit bis zu 600 €. Insofern stellt sich manchen vielleicht die Frage, warum es in Leitlinien noch eine Vorgabe benötigt, wenn doch jeder wirtschaftlich rechnende Mensch sich ohnehin für eine PV-Anlage entscheiden müsste. Ein Grund dafür ist, dass immer mehr Immobilien von Bauträgern errichtet werden, welche i https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/studie-stromgestehungskosten-erneuerbare- energien.html die Immobilien nicht selbst nutzen. Bauträger verzichten daher in der Regel auf PV-Anlagen, denn den wirtschaftlichen Nutzen haben später vor allem die Käuferinnen und Käufer bzw. Mietenden. Die Preise für fossile Energien werden zukünftig wegen der weiteren Verknappung und wegen der CO2-Preise weiter steigen. Umso wichtiger ist es, beim Neubau Rahmenbedingungen zu setzen, um für die künftigen Bewohner*innen eine spätere Kostenfalle zu vermeiden. Ganz nebenbei wird die Energiewende unterstützt und die Erderhitzung verlangsamt. Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 x Ja, positiv Jede erzeugte Kilowattstunde regenerativ erzeugten Stroms verdrängt eine fossil erzeugte Kilowattstunde. Nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts beträgt die energetische Amortisationszeit für die Nutzung von Photovoltaik in Europa ca. 1 bis 1,3 Jahreii, d.h. nach dieser Zeitspanne hat die PV-Anlage so viel Energie erzeugt, wie zu ihrer Herstellung benötigt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist die erzeugte Energie CO2-frei. Das jährliche Gesamtpotential für Sonnenstrom auf Schönecks Dächern beträgt laut Solaratlasiii des DLR 69,2 GWh / Jahr, wovon aktuell 7,7 Prozent genutzt werden, d.h. es verbleibt ein aktuell ungenutztes Potential von 63,9 GWh / Jahr, was etwa dem 2,5-fachen des gesamten Schönecker Stromverbrauchs entspricht. Unter der vereinfachenden Annahme, dass jede Kilowattstunde Sonnenstrom eine Kilowattstunde Kohlestrom aus dem Netz drängt und eine PV-Anlage 25 Jahre genutzt wird, beträgt die kumulierte CO2-Ersparnis in diesem Zeitraum 1,6 Mio Tonnen, wenn über die Jahre das gesamte Schönecker Potential ausgeschöpft wird (nicht unmittelbarer Gegenstand dieses Antrags). Berechnung CO2-Einsparung durch Nutzung von PV auf Schönecks Dächern Informationen gemäß Solaratlas des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) Gesamtpotential Verbleibendes (GWh/Jahr) Aktueller Ausbau Potential (GWh/Jahr) Stromproduktion pro Jahr 69,2 7,7% 63,9 Berechnungen für Schöneck durch Ausnutzung des verbleibenden Potentials Tonnen CO2 im Lebenszyklus der Tonnen CO2 pro PV-Anlagen (25 kg CO2 pro kWh Jahr Jahre) CO2-Ersparnis durch verdrängten Kohlestrom 1 63.885 1.597.136 Für die Fraktion gez. Wolfgang Seifried Fraktionsvorsitzender ii https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/presseinformationen/2021/1721_ISE_d_PI_PV- Report.pdf iii https://eosolar.dlr.de/#/home",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
        "ressourcen": [
          "energie",
          "wohnraum",
          "gebaeude"
        ],
        "anmerkung": "Der Beschlusstext enthält eine als redaktionell bezeichnete Änderung: Ergänzung um die Verschattungssituation.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907245220_Sonne fuer Schoeneck Bezahl"
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      "wie": {
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        "ergebnis": "angenommen",
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        {
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          "wert": "daueraufgabe",
          "begruendung": "Die Leitlinie wirkt bei jedem künftigen Bauleitplan und jeder Baugenehmigung, nicht als einmalige Maßnahme.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
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    {
      "id": "gv-2025-02-06-top3-aenderung-cdu",
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      "bezug": "000011/2025",
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        "antragsteller": [
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        "titel": "Änderungsantrag zu 000011/2025 — Photovoltaik nur bei wirtschaftlichem Nutzen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung von Bauleitplänen zur Erschließung von Wohngebieten, sowie beim Abschluss städtebaulicher Verträge zur Wohnbauentwicklung sowie bei Baugenehmigungen für Neubauten von Wohngebäuden darauf hinzuwirken, dass folgende Leitlinie beachtet wird: Sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Endnutzer angenommen werden kann, sollen Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen, unter Berücksichtigung der technischen Anlagen auf den Dächern, errichtet werden.",
        "begruendung": "Baugenehmigungen werden durch den Main-Kinzig-Kreis erteilt. Die Gemeinde Schöneck hat hier keinen verbindliche Gestaltungsspielraum. Die Formulierung im ursprünglichen Text der Beschlussvorlage ist keine Leitlinie, sondern eine zu beachtende Vorschrift („Muss-Vorschrift“). So vielfältig wie Bauherrinnen und Bauherren sowie Bauprojekte sind, können auch die Gründe sein, keine PV-Anlage oder Sonnenkollektoren zu installieren. Darüber hinaus kann es auf Grund mangelnder geeigneter Dachflächen, Ausrichtung des Baukörpers oder nicht zu vermeidender Beschattung schlicht und ergreifend unrentabel sein, entsprechende Anlagen zu montieren. Grundsätzlich kann jedoch gleichzeitig davon ausgegangen werden, dass jede Bauherrin und jeder Bauherr eine PV-Anlage oder vergleichbares eigeninitiativ installieren wird, sobald dies für sie oder ihn wirtschaftlich ist. Eine „Soll-Vorschrift“ lässt hier den entsprechenden Spielraum, eventuelle Ausschlussgründe ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Sie weicht die Leitplanke auch nicht über Gebühr auf. Es gilt der Grundsatz „Soll ist muss, wenn kann!“ Ein eventuelles Profitstreben von Bauträgern als Ausschluss des wirtschaftlichen Nutzens wird durch die Fokussierung auf den Endnutzer ausgeschlossen. Markus Mühlebach",
        "haushaltsstelle": null,
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          "gebaeude"
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        "anmerkung": "Der Änderungsantrag ersetzt die Verpflichtung („sind zu errichten“) durch eine Soll-Vorschrift unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt und streicht die Verschattungssituation.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907245220_CDU_Aenderungsantrag_ToP 3_"
      },
      "wie": {
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    {
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        "antragsteller": [
          "WAS"
        ],
        "titel": "Mietwohnungen Leerstand",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob eine Leerstandsübersicht (redaktionelle Änderung) über leerstehenden Wohnraum zu erstellen ist. Unterschieden werden soll in nur temporären Leerstand von unter 6 Monaten, um Leerstand von 6 bis 24 Monate und länger anhaltendem Leerstand von mehr als 2 Jahren. Anhand der Daten kann über weitere Maßnahmen entschieden werden, wie zukünftig mit Leerstand umgegangen wird.",
        "begruendung": "Der Wohnungsmarkt ist angespannt und die Erwartungshaltung der Bevölkerung ist, dass weiterer Wohnraum geschaffen werden soll. Gleichzeitig entgehen den Kommunen durch Leerstand Steuereinnahmen, die ihren Beitrag zum angespannten Haushalt leisten. Bis zu einem gewissen Grad ist Leerstand sicher notwendig und gesund für einen funktionierenden Immobilienmarkt, nur so kann u.a. den steigenden Mieten entgegengewirkt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Einwohnerentwicklung Schönecks entsteht aber der Eindruck, dass es trotz des Zuwachses der Einwohner eine Zunahme des Leerstands bei den Bestandsimmobilien gibt. Lt. Zensus 2022 lag die Leerstandsquote bundesweit bei 4,3 %, was für Schöneck bedeutet, das ca. 200 Wohnungen leer stehen. Für die Fraktion gez. Gernot Zehner Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 4",
        "ressourcen": [
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        "anmerkung": "Ursprünglich „ein Kataster“, redaktionell geändert zu „eine Leerstandsübersicht“.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907248125_Mietwohnungen LeerstandPrue"
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      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-02-06",
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        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
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        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
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          "datum": "2026-08-11"
        },
        {
          "art": "wirkungsart",
          "wert": "wissenserzeugend",
          "begruendung": "Der Antrag zielt nicht auf eine Zustandsänderung, sondern auf die Erhebung von Daten, auf deren Grundlage später entschieden werden soll.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-11"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000136/2024",
      "top": 5,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan zum Kostenträger 555.100 (Kostenstelle 3130585500) — Forstwirtschaftliche Unternehmen für das Haushaltsjahr 2025",
        "beschlussvorschlag": "Dem von HessenForst, Forstamt Hanau-Wolfgang, erstellten Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.",
        "begruendung": "Der von HessenForst, Forstamt Hanau-Wolfgang, vorgelegte Forstwirtschaftsplan schließt mit Einnahmen in Höhe von 84.178,00 € und Ausgaben in Höhe von 67.459,00 € ab, so dass mit einem Überschuss in Höhe von 16.719,00 € zu rechnen ist. Die entsprechenden Aufwände und Erträge werden im Haushaltsplan 2025 eingestellt. Allgemeines Grundsätzlich können die Kernaussagen der Vorjahre weiterhin bestätigt werden. Die stark geschädigten Altbuchen in großen Teilen des Schönecker Waldes sterben in rasanter Geschwindigkeit ab. Hier ist eine auffallende Korrelation mit dem Bestandesalter ersichtlich. Je älter der Buchenbestand – desto schneller schreitet die Schädigung voran. Buchen besitzen mit ca. 250 (bis 300) Jahren ein relativ geringes „natürliches Endalter“. Das “Extremwetter“ der letzten Jahre hat die Bäume stark geschwächt und die „Zerfallsphase“ setzt dementsprechend früher ein. Daher muss 1 mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nahezu alle geschädigten Bäume in den nächsten Jahren absterben werden. Ein „Ausheilen“ wird mit zunehmendem Alter immer unwahrscheinlicher. Je weiter die Bäume absterben, desto gefährlicher wird die Waldarbeit in diesen Bereichen. Aus diesem Grund werden zunehmend Bäume auf der Fläche als Habitatbäume belassen. Der Habitatwert dürfte somit in den letzten Jahren stark angestiegen sein und diese Entwicklung hält auch sicherlich bei derzeitigem Bewirtschaftungsstand weiterhin an. Die abgelaufene Einschlagssaison war bedingt durch die bekannten wirtschaftlichen Probleme von einer leicht rückläufigen Nachfrage sowohl nach Buchenstamm- als auch Brennholz geprägt. Andererseits konnte durch die feuchte bis nasse Witterung in steileren Mittelgebirgslagen fast kein Holz bereitgestellt werden, wodurch der Markt konstant aufnahmefähig blieb. Genauere Marktprognosen für die kommende Saison sind derzeit schwierig. Dies kann kurzfristige Planänderungen sinnvoll machen (z.B. Bereitstellung Lärche ja oder nein). Forstbetrieb Die feuchte Witterung ab dem Herbst 2023 hat zu erheblichen Problemen bei der Holzernte geführt. Bedingt durch die massive Kritik der Bevölkerung wurde der Harvestereinsatz mit der Firma TopForst abgebrochen. Die geplante Einschlagsmenge in der Pflegenutzung wurde somit nur zur Hälfte erfüllt. Daher wurden die ausstehenden Schläge bzw. Holzmengen in den Plan für 2025 übertragen. Von der ursprünglich geplanten Einschlagsmenge von 1.275 Fm wurden lediglich 845 Fm eingeschlagen. Erfreulicherweise konnte im Herbst 2023 der Jungbestand in Abt. 1 „geläutert“ werden. Hierbei wurden vorhandene Mischbaumarten (aus Pflanzung und Naturverjüngung) herausgepflegt um somit die Biodiversität und das Baumartenspektrum in der nächsten Waldgeneration zu erhöhen. Außerdem wurden im Frühjahr 24` 150 Esskastanien und 350 Weißtannen gepflanzt und mit Einzelschutz gegen Wild geschützt. (Nachbesserung der Gatter im Bereich Oberdorfelden sowie truppweise Einbringung von Mischbaumarten im gesamten Gemeindewald). Des Weiteren wurde eine umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahme an der Bahnlinie durch die Firma Wolf durchgeführt. Erwähnenswert ist ebenfalls das erstmalige massenhafte Auftreten des „Eichenprachtkäfers“. Eine solche Massenvermehrung dieses Schadinsekts war in der bisherigen Geschichte nicht bekannt. Forstamts- bzw. sogar landesweit wird hier in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchsanstalt an der Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung gearbeitet. Jagd Wild übt einen starken Einfluss auf die natürliche Entwicklung des Waldes aus. Vor allem Rehwild verursacht bei zu hohen Wilddichten massive Verbissschäden. Im April 2024 wurde landesweit eine Verbissaufnahme durchgeführt. Hessen Forst ist hier Hoheitlich tätig – unabhängig von der Waldbesitzart. Speziell die Aufnahmefläche im „Buchwald“ weist einen überdurchschnittlichen Verbissdruck aus. Der Waldbesitzer sollte hier auf eine Erhöhung der Abschussvorgaben für den kommenden Planungszeitraum hinwirken! Planung 2025 Der vorliegende Plan wurde auf der Grundlage der Forsteinrichtung aus 2017 unter Berücksichtigung der internen, jährlichen „Standardauswertung“ durch Hessen-Forst erstellt. Bei den Auswertungen zeigt sich, dass bei den Pflegenutzungen ein deutlicher Rückstand aufgeholt werden muss! Geplant ist der Einschlag von insgesamt 1350 Festmeter (Fm). Diese Menge sollte in jedem Fall als Mindesteinschlagsmenge angesehen werden. In der Hauptnutzung (der Nutzung älterer Bestände) kommt die Masse (fast) ausschließlich aus dem Einschlag von absterbenden Buchen (andere Baumarten) als Sammelhieb vornehmlich entlang der Wege und der Waldränder als Verkehrssicherungsmaßnahmen (ca. 500 Fm; Abt. 1/2/4/5/8/9/12). Manche Fällungen dienen vornehmlich der Verkehrssicherung und sind daher defizitär! In anderen Bereichen ist es die Nutzung vor dem endgültigen Absterben der Bäume. Ebenfalls wurde eine Menge von 50 Fm Eiche zur Bekämpfung des Eichenprachtkäfers mit eingeplant. Als reguläre Maßnahmen werden in der Pflegenutzung analog zu den Vorgaben der Forsteinrichtung jüngere Bestände durchforstet (ca. 800 Fm; Abt. 3, 7, 10, 13, 14, und 17). Diese Maßnahmen sind 2 tlw. aus dem Vorjahr übernommen und sollten dringend umgesetzt werden. Zur Stabilisierung der Bestände ist eine Durchforstung / Pflege in jedem Fall ratsam! Der Eschenbestand in Abt. 13 und 14 im Buchwald ist stark vom Eschentriebsterben geschädigt. Viele Bäume sind bereits vom Wind geworfen. Hier muss dringend gehandelt werden. Außerdem ist Kulturpflege und Läuterung (tlw. kleinflächig) auf den Pflanzflächen der Vorjahre geplant. Betriebsergebnis Auf Grundlage der automatischen Auswertungen und Berechnungen im Forstplanungsprogramm leitet sich das nachfolgende Betriebsergebnis her. Hierbei ist anzumerken, dass der genaue Aufwand und die Erträge nur schwer kalkulierbar sind! Aktuell ist der Holzmarkt wieder recht turbuent. Die Nachfrage nach Brennholz wird sich jedoch vermutlich weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen. Sollte sich der kalkulierte Holzerlös verändern, führt dies bei der geplanten Einschlagsmenge zwangsläufig zu deutlichen Veränderungen im Gesamtergebnis. Jahr 2024 2025 Prognose Planansatz Überschuss € 16.700 Zuschuss € Naturschutz Bei der Bewirtschaftung und Pflege des Schönecker Waldes wird großer Wert auf die Einhaltung von Aspekten des Naturschutzes gelegt. Gerade abgestorbene Altbäume bieten eine Vielzahl an neuen Habitaten und stellen somit Lebens- und Nahrungsgrundlage für Pflanzen und Tieren dar. Im Gegenzug kann hier ein Ungleichgewicht allerdings auch schnell zu Massenvermehrungen von Schadinsekten (z.B. Borkenkäfer oder Eichenprachtkäfer) führen, welche im Nachgang die Existenz einiger Baumarten bedrohen kann. Im Kilianstädter FFH – Gebiet profitieren aktuell gerade viele Fledermäuse von den absterbenden Bäumen. Gleichwohl sollte bedacht werden, dass ohne vorangegangene Bewirtschaftung und Waldpflege die Bäume nicht diese Durchmesser hätten erreichen können. Auch Mischbaumarten wie z.B. Eiche, Vogelkirsche und Ahorn wären in dem einst dominanten Buchenwald vermutlich zwischenzeitlich verschwunden. Am 10.09.2024 fand eine gemeinsame Waldbegehung mit dem Vogelschutzverein Schöneck e. V. (VSV), HessenForst und der Gemeinde Schöneck statt. Die vom VSV geäußerten Anregungen werden bei der künftigen Waldbewirtschaftung wie folgt berücksichtigt: 1. Das Vorkommen mehrerer Brutpaare des Rot- und Schwarzmilans und die existierenden Horste im Buchwald wurden von allen Beteiligten registiert. Der Schutz der Horstzonen wird durch den Forstbetrieb gewährleistet. Die Vereinbarung zur reduzierten wirtschaftlichen Nutzung dieser Waldbereiche wird weiterhin beachtet. Die vorgegebenen Abstände werden eingehalten. Der geplante Einschlag im Altholz wird gegenüber dem genehmigten Planan- satz um 10% reduziert. 2. Zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Eichenprachtkäfers werden die befallenen Eichen zügig aus dem Wald entfernt. 3. Die Entnahme der Eschen erfolgt nur, wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen. Es wird darauf geachtet, das eine Zerstörung der Humusschicht und Verdichtung des Waldbodens vermieden wird. 4. Durchforstungen werden sorgfältig vorbereitet um eine übermäßige Belichtung zu verhin- dern. Dennoch gilt es Mischbaumarten zu erhalten und die Naturverjüngung zu fördern. Es wird empfohlen dem von HessenForst vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2025 zuzustimmen. Der Waldzustandsbericht für Hessen kann unter: www.hessen-forst.de abgerufen werden. 3",
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        "begruendung": "Die Gemeinde Schöneck ist Eigentümerin der Schönecker Waldgebiete. Hessen Forst als Forstdienstleister ist von der Gemeinde mit Unterhalt und Bewirtschaftung beauftragt. In 10-jährigen Perioden werden in Form von „Forsteinrichtungen“ mittelfristige Pläne erstellt, die dann in den jährlichen Forstwirtschaftsplänen abgearbeitet werden. Grundlage für die Forsteinrichtung ist eine Zielvereinbarung, in der die Gemeinde als Eigentümerin und Auftraggeberin die Ziele dafür vorgibt. Nachfolgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus der Zielvereinbarung, die Grundlage war für die aktuell gültige Forsteinrichtung. Der Vorlauf erscheint mit Blick auf das Jahr 2027 lang. Jedoch soll in Erinnerung gerufen werden, dass die Forsteinrichtung 2017 bis 2026 mit fast zwei Jahren Verspätung erst im Oktober 2018 beschlossen wurde. Angesichts der dramatischen Erderwärmung, den vor allem daraus resultierenden Waldschäden in Folge von Trockenheiten und dem Artensterben erscheint der Vorlauf angemessen, um gemeinsam mit allen betroffenen Akteur*innen eine wirksame Strategie zu entwickeln. Im – zwischenzeitlich unterbrochenen – Prozess zur „Bestimmung wesentlicher Produkte der Teilhaushalte und Festlegung der dazugehörigen Leistungsziele und Kennzahlen“ (Vorgang 000009/2023) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Änderungsantrag einen Vorschlag gemacht, der in angepasster Form auch hier als Diskussionsgrundlage dienen kann. Ziel: Die Gemeinde Schöneck nutzt ihre Wälder wirtschaftlich, zur Naherholung und zum Natur- und Klimaschutz. Ziele werden in einem ausgewogenen Mix definiert. Kennzahlen: a. Wirtschaftlich: Die Gemeinde möchte mit dem Wald eine „schwarze Null“ erzielen, unter Berücksichtigung der Bewirtschaftung, aller möglichen Zuschüsse und Prämien b. Naherholung: Die Bürgerinnen und Bürger sollen gerne den Wald zur Naherholung nutzen können. c. Natur- und Klimaschutz: • Der FFH-Wald zwischen Kilianstädten und Büdesheim soll für alle Leitarten von zuletzt Wertstufe C oder B auf mindestens Wertstufe B der Konformität mit den FFH-Zielen entwickelt werden • Der Wald soll langfristig mehr CO2 binden, als ihm entnommen wird. • Die Nutzung des entnommenen Holzes soll verstärkt langfristigen Charakter haben (z.B. Bauholz) ggü. kurzfristiger Nutzung (z.B. Papier oder Brennholz). Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz x Ja, positiv Der Wald soll eigentlich als natürliche CO2-Senke fungieren. Die im Oktober 2024 vorgestellte Waldinventur Deutschland kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Wald aufgrund von geschädigten und absterbenden Bäumen mittlerweile zum Netto-Emittenten geworden ist. Umso wichtiger ist für die Politik der Gemeinde Schöneck als Eigentümerin die Weichen richtig zu stellen, dass dieser Trend umgekehrt werden kann. Für die Fraktion gez. Wolfgang Seifried Fraktionsvorsitzender",
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