Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
24. Juni 2025

Haupt- und Finanzausschuss · HUF

ab 20:03 Uhr · bis 20:48 Uhr · Rathaus Kilianstädten, Sitzungssaal 2. OG Neubau, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Genehmigung der letzten Niederschrift
genehmigtBeschluss des Gremiums
Die letzte Niederschrift vom 23.04.2025 wurde einstimmig genehmigt.
Beschluss des Gremiums
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Einfachere Bürgerbeteiligung in der Gemeindepolitik Antrag der Fraktion B90/Grüne
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000079/2025
Die „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Schöneck“ wird um folgenden Abschnitt ergänzt: §34 (6) In den Ausschüssen soll vor Eintritt in die Tagesordnung eine Bürgerbeteiligungsrunde abgehalten werden und in der Regel auf den Zeitraum von zwanzig Minuten begrenzt sein. Unter diesem Tagesordnungspunkt können sich Bürgerinnen und Bürger zu allen auf der Tagesordnung des jeweiligen Ausschusses zur öffentlichen Beratung aufgeführten Punkten zu Wort melden.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 1 Ja · 4 Nein · 3 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Mindestens drei Initiativen bemühen sich derzeit in Schöneck darum, Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Partei- und Fraktionsorganisationen für eine breite Beteiligung zu gewinnen und für demokratische Prozesse zu werben: Zukunftswerkstatt, Bürger im Gespräch, Demokratie leben und bewahren. Auch der eingeführte Online-Mängelmelder dient der niedrigschwelligen Beteiligung von Menschen an der Gestaltung unserer Gemeinde.
  • Vorlage / Antrag: 187907419598_Einfachere Buergerbeteiligung in der Gemeindepoliti.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 3
Gegen die Wohnungsnot: Aktivierung baureifer Grundstücke durch Grundsteuer C Antrag der Fraktion B90/Grüne
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000023/2025
Mit dem Ziel, vorhandene, unbebaute, aber baureife Baugrundstücke zur Linderung der Wohnungsnot zu aktivieren und deshalb ab dem 1.1.2026 eine Grundsteuer C zu erheben, wird der Gemeindevorstand zu Folgendem beauftragt: 1. Erarbeitung einer eigenständigen Hebesatzsatzung, in der der Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) auf das Dreifache des aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer B festgesetzt wird. 2.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 1 Ja · 5 Nein · 2 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Mit der Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber die neue Möglichkeit geschaffen, ab 2025 eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke einzuführen. Die Länder konnten entscheiden, ob und wie sie diese Möglichkeit für ihre Kommunen eröffnen. Das Land Hessen hat davon erfreulicherweise Gebrauch gemacht und dabei die maximale Höhe auf ein Fünffaches des Hebesatzes für die Grundsteuer B festgelegt. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll der Hebesatz auf das Dreifache der Grundsteuer B festgesetzt werden, womit der gegebene Spielraum nicht vollständig ausgeschöpft wird.
  • Vorlage / Antrag: 187907285176_Gegen die Wohnungsnot Aktivierung baureifer Grund.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 4
Verschiedenes
Information / BeratungBeratung / Information
Bürgermeisterin C. Wacker berichtet, dass die Gemeinde gegen den Bescheid vom 28.05.2025, eingegangen am 06.06.2025, über die Nachforderung der Schulumlage 2024 in Höhe von 214.422,48 EUR Widerspruch eingelegt hat.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 4
Original im RIS ↗