Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
20. Februar 2025

Haupt- und Finanzausschuss · HUF

ab 19:03 Uhr · bis 22:23 Uhr · Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Genehmigung der letzten Niederschrift
zugestimmtBeschluss des Gremiums
Die Genehmigung der letzten Niederschrift vom 14.01.2025 wurde wie folgt abgestimmt:
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: einstimmig
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Veränderungsliste
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000016/2025
Der beiliegenden Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2025 wird zugestimmt.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Seit der Beratung im Gemeindevorstand sind Änderungen für den Haushalt 2025 und für die Finanzplanung bis 2028 aufgetreten, die einzeln in der beiliegenden Veränderungsliste aufgeführt und erläutert sind.
  • Vorlage / Antrag: 187907253851_Beschlussvorlage Veraenderungsliste.PDF
  • Anlage: 187907253851_Veraenderungsliste 21022025.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 3
Beschlussvorlage Haushalt 2025 - Kürzung der Personalkosten
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 000015/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Kürzung der Personalkosten im aufgestellten Haushalt 2025-2028 um jährlich 500.000,00 EUR .
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: 8 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Der aufgestellte Haushalt 2025 weist ein kumuliertes Defizit 2025-2028 in Höhe von 6.147.661,00 EUR aus. Durch die voraussichtliche Erhöhung der Schul- und Kreisumlage um 1 bzw. 1,8 Punkte erhöht sich das Defizit auf 8.512.661,00 EUR. Sparpotential wurde bei den Personalkosten identifiziert. Derzeit sind Stellen vakant, deren Besetzung zumindest in 2025 hinausgezögert werden können. Eine Wiederbesetzungssperre von 3 bis 6 Monaten wäre hier vorstellbar. Die geplante Tariferhöhung wurde nun mit 5 % anstatt mit 8 % kalkuliert. (Hinweis: Sollte die Tariferhöhung über 5 % liegen, müssten ggf.
  • Vorlage / Antrag: 187907253267_Beschlussvorlage Haushalt 2025 Kuerzung der Perso.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 4
Entwurf Investitionsprogramm und Finanzplan zum Haushaltsplan 2025 für den Planungszeitraum 2025 bis 2028
zur Kenntnis genommenBeschluss des GremiumsDrs. 000168/2024 · 1. Ergänzung
Der Entwurf des Investitionsprogramms und Finanzplans wird für den Planungszeitraum bis 2028, festgestellt durch den Gemeindevorstand am 25.11.2024, zur Kenntnis genommen und zugestimmt. Der Entwurf des Investitionsprogramms und Finanzplans für das Haushaltsjahr 2025 wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss und an die Ortsbeiräte überwiesen.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 5 Ja · 0 Nein · 4 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Sowohl der Entwurf des Investitionsprogramms als auch der Entwurf des Finanzplans sind im Entwurf des Haushaltsplans 2025 integriert.
  • Vorlage / Antrag: 187907026580_Entwurf Investitionsprogramm und Finanzplan zum Ha.PDF
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TOP 5
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
zurückgestelltVerfahrensentscheidungDrs. 000174/2024 · 1. Ergänzung
Der vom Gemeindevorstand vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 inklusive Finanzstatusbericht, Stellenplan und weiteren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zugestimmt. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss und an die Ortsbeiräte überwiesen.
zurückgestellt
Abstimmung: 22 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • 6 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltung(en)
  • 4 Ja · 3 Nein · 2 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 7 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung(en)
  • 8 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 6 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltung(en)
  • 4 Ja · 4 Nein · 1 Enthaltung(en)
  • 4 Ja · 4 Nein · 1 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 1 Ja · 8 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 1 Ja · 8 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 3 Ja · 5 Nein · 1 Enthaltung(en)
  • 7 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 2 Ja · 5 Nein · 2 Enthaltung(en)
  • 5 Ja · 4 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 2 Ja · 4 Nein · 3 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 8 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Ergebnishaushalt Gemäß § 92 Abs. 5 HGO ist der Ergebnishaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis durch Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die ausführliche Behandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen regelt § 25 GemHVO. Finanzhaushalt Gemäß § 3 Abs.
  • Vorlage / Antrag: 187907026514_Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan.PDF
  • Anlage: 187907026514_Arbeitspapier_11022025.PDF
  • Anlage: 187907026514_Entwurf Haushalt 2025 inkl Finanzstatusbericht_10122024.PDF
  • Anlage: 187907026514_Haushaltsantraege inkl haushaltsbegleitende Antraege.PDF
  • Anlage: 187907026514_Zukunftsinvestitionen_aufwendungen.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 6
Gegen die Wohnungsnot: Aktivierung baureifer Grundstücke durch Grundsteuer C Antrag der Fraktion B90/Grüne
zurückgestelltVerfahrensentscheidungDrs. 000023/2025
Mit dem Ziel, vorhandene, unbebaute, aber baureife Baugrundstücke zur Linderung der Wohnungsnot zu aktivieren und deshalb ab dem 1.1.2026 eine Grundsteuer C zu erheben, wird der Gemeindevorstand zu Folgendem beauftragt: 1. Erarbeitung einer eigenständigen Hebesatzsatzung, in der der Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) auf das Dreifache des aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer B festgesetzt wird. 2.
zurückgestellt
Begründung und Unterlagen
Mit der Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber die neue Möglichkeit geschaffen, ab 2025 eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke einzuführen. Die Länder konnten entscheiden, ob und wie sie diese Möglichkeit für ihre Kommunen eröffnen. Das Land Hessen hat davon erfreulicherweise Gebrauch gemacht und dabei die maximale Höhe auf ein Fünffaches des Hebesatzes für die Grundsteuer B festgelegt. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll der Hebesatz auf das Dreifache der Grundsteuer B festgesetzt werden, womit der gegebene Spielraum nicht vollständig ausgeschöpft wird.
  • Vorlage / Antrag: 187907285176_Gegen die Wohnungsnot Aktivierung baureifer Grund.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 7
Verschiedenes
Information / BeratungBeratung / Information
- Rückmeldung der Gemeindeverwaltung zur Anfrage der WAS-Fraktion – Personalkosten/Pensionsrückstellungen/Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde getätigt. - Hinweis von Herrn Zittier zur zusätzlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung am 13.03.2025 um 19.00 Uhr, Rathaus Kilianstädten.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 12
Original im RIS ↗