{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2026-06-25",
    "beginn": "19:07",
    "ende": "21:30",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Thorsten Weitzel (CDU)",
    "anwesend_stimmberechtigt": 34,
    "abwesend_entschuldigt": 3,
    "besonderheit": "Erste reguläre Sitzung der neuen Wahlperiode.",
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 25.06.2026 (öffentlich)",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=191806",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde.",
    "erfasst_am": "2026-08-16",
    "erfasst_von": "DL"
  },
  "tagesordnung": [
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      "titel": "Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder der",
      "art": "verfahren"
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Aufhebung der Vorgartensatzung der Gemeinde Schöneck für alle",
      "drucksache": "088/2026"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Regenwassernutzung auf Schönecker Friedhöfen",
      "drucksache": "090/2026"
    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Satzung über den Leinenzwang für Hunde",
      "drucksache": "089/2026"
    },
    {
      "top": 7,
      "titel": "Zurverfügungstellung von Räumen für das Heimatmuseum",
      "drucksache": "092/2026"
    },
    {
      "top": 8,
      "titel": "Klimaanpassung: Vorsorge gegen Starkregen",
      "drucksache": "095/2026"
    },
    {
      "top": 9,
      "titel": "Pflege, Sauberkeit und Gestaltung der gemeindlichen Friedhöfe",
      "drucksache": "096/2026"
    },
    {
      "top": 10,
      "titel": "Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan \"Gewerbegebiet",
      "drucksache": "068/2026"
    },
    {
      "top": 11,
      "titel": "Altes Schloss Büdesheim - Konkretisierung des Nutzungskonzepts",
      "drucksache": "079/2026"
    },
    {
      "top": 12,
      "titel": "Auflösung der \"Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach Anstalt",
      "drucksache": "081/2026"
    },
    {
      "top": 13,
      "titel": "Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die",
      "drucksache": "049/2026"
    },
    {
      "top": 14,
      "titel": "Erhalt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bruchköbel",
      "drucksache": "094/2026"
    },
    {
      "top": 15,
      "titel": "Übernahme Vereinbarung Unterstützung EDV",
      "drucksache": "093/2026"
    },
    {
      "top": 16,
      "titel": "Jahresabschluss der Gemeinde Schöneck für das Haushaltsjahr",
      "drucksache": "082/2026"
    },
    {
      "top": 17,
      "titel": "Zukunftswerkstatt: Kenntnisnahme einer neuen Ideen- und",
      "drucksache": "064/2026"
    }
  ],
  "vorgaenge": [
    {
      "id": "088/2026",
      "top": 4,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne",
          "FWG"
        ],
        "titel": "Aufhebung der Vorgartensatzung der Gemeinde Schöneck für alle",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der „Vorgartensatzung der Gemeinde Schöneck für alle Ortsteile“. Die Vorgartensatzung tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Die Fraktion B90/Grüne stellte folgenden konkurrierenden Hauptantrag: Verbesserung Vorgartensatzung Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird zu Folgendem beauftragt: 1. Entwurf einer Novellierung der Vorgartensatzung als Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung. Dabei soll insbesondere eine sachgerechte Regelung für Eckgrundstücke getroffen werden, d.h. Grundstücke, bei denen der Vorgartenbereich zugleich die einzige oder überwiegende Gartenfläche darstellt – entweder durch eine eigenständige Ausnahme oder durch präzise Definition der maßgeblichen „vorderen Gebäudeflucht\" bei mehrfacher Straßenfront. 2. Nachweis Referenzzustand: Es soll geprüft werden, inwieweit Luftbilder der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) oder andere Quellen für den Zustand der Vorgärten vor einer Änderung genutzt werden können, um die festgestellte Vollzugslücke zu schließen. 3. Öffentlichkeitsarbeit: Die Gemeindehomepage soll so aktualisiert werden, dass vorhandene Informationen (Flyer) zum Beispiel in der Rubrik „Bauen“ leichter auffindbar sind. Regelmäßig, z.B. jährlich im Rahmen einer Gartenprämierung, soll per Pressemitteilung über den Sinn und die Regelungen der Satzung informiert werden.",
        "begruendung": "Seit 2022 gilt in Schöneck die Vorgartensatzung (Drucksachennummer 116/2021, beschlossen am 03.02.2022). Ihr Ziel war es, vor allem sogenannte Schottergärten einzudämmen und ökologische Standards im Vorgartenbereich festzulegen. Nach drei Jahren Praxis hat die FWG Schöneck e.V. in einer Anfrage an den Gemeindevorstand 2025 nachgefragt: Hat diese Satzung ihr Ziel erreicht – und rechtfertigt sie den bürokratischen Aufwand? Die Antworten der Verwaltung sind eindeutig: Die Vorgartensatzung hat sich nicht als sinnvolles Instrument erwiesen. In Beratungsgesprächen reagieren viele Bürgerinnen und Bürger mit Unverständnis. Sie empfinden die Satzung als starken Eingriff in ihr Eigentum und ihre Gestaltungsfreiheit. Besonders problematisch sind Eckgrundstücke, bei denen der sogenannte Vorgarten häufig gleichzeitig die eigentliche Gartenfläche ist – diese werden durch die Satzung benachteiligt, obwohl sie faktisch anders genutzt werden. Auch die Umsetzung und Kontrolle der Satzung ist kaum praktikabel. Der ursprüngliche Zustand der Vorgärten wurde beim Inkrafttreten nicht dokumentiert. Dadurch ist heute oft nicht nachvollziehbar, ob Veränderungen vor oder nach Einführung der Satzung erfolgt sind. Kontrollen sind nur eingeschränkt möglich, Verstöße können häufig nicht eindeutig festgestellt oder geahndet werden – auch wegen personeller Engpässe in der Verwaltung. Hinzu kommt: Zahlreiche Ausnahmen mussten bereits genehmigt werden, etwa durch Kompensationsmaßnahmen wie Gründächer oder zusätzliche Baumpflanzungen. Das zeigt, dass die Satzung in ihrer jetzigen Form an der Lebensrealität vieler Grundstücke vorbeigeht. Zwar gibt es seit Einführung der Satzung mehr Beratungsanfragen und weniger neue Schottergärten, doch steht dieser begrenzte Effekt in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen, dem Verwaltungsaufwand und der Rechtsunsicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Für die FWG-Fraktion gez. Matthias Geisler Fraktionsvorsitzender",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
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          "flaeche"
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        "art": "pruefauftrag",
        "antragsteller": [
          "SPD"
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        "titel": "Regenwassernutzung auf Schönecker Friedhöfen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auf den Friedhöfen der drei Ortsteile Maßnahmen zur Regenwassernutzung umgesetzt werden können. Konkret soll untersucht werden, ob und wie Regentonnen oder andere geeignete Auffangsys- teme installiert werden können, um Regenwasser von den Dächern der Trauerhallen sowie weite- rer Gebäude auf den Friedhöfen zu sammeln und für die Bewässerung von Grabstätten zur Ver- fügung zu stellen.",
        "begruendung": "In der letzten Sitzung des inzwischen aufgelösten Klimabeirates wurde ein konkreter und unmittelbar umsetzbarer Vorschlag zur Ressourcenschonung in der Gemeinde eingebracht. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten Auflösung dieses Gremiums, stellen wir hiermit den folgenden Antrag zur Prüfung durch den Gemeindevorstand. In Zeiten zunehmender Trockenperioden und steigender Wasserpreise gewinnt ein nachhaltiger Umgang mit Wasserressourcen zunehmend an Bedeutung. Die Friedhofsbesucher sind auf verfügbare Wasserstellen angewiesen, die durch Trinkwasser gespeist werden. Durch die Nutzung von Regenwasser kann Trinkwasser eingespart werden und damit die Umwelt geschont sowie ein praktisches und bürgernahes Angebot zur Grabpflege geschaffen werden Die Dachflächen der Trauerhallen und Nebengebäude bieten ein erhebliches Potenzial zur Sammlung von Regenwasser. Vergleichbare Maßnahmen werden bereits in vielen Kommunen erfolgreich umgesetzt. Ziel ist es, eine nachhaltige, kostensparende und umweltfreundliche Lösung zur Bewässerung der Grabstätten zu realisieren und gleichzeitig den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Für die SPD-Fraktion gez. Ludger Stüve Anke Bleich Fraktionsvorsitzender",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908601550_Regenwassernutzung auf Schoenec",
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          "wasser"
        ]
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    {
      "id": "089/2026",
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        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "SPD"
        ],
        "titel": "Satzung über den Leinenzwang für Hunde",
        "beschlussvorschlag": "1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die aus dem Jahre 2011 stammende ‚Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit mit Lageplan‘ zu überarbeiten. 2. Auf den Leinenzwang ist durch eine ausreichende Beschilderung wie auch eine digitale Darstel- lung auf der Homepage der Gemeinde hinzuweisen.",
        "begruendung": "Die aus dem Jahre 2011 stammende Satzung verfügt den Leinenzwang nur für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile. Nicht klassifizierte Gebiete wie Streuobstwiesen, Gras- und Wiesenflächen, die auch gern von Bodenbrütern und anderen Tieren genutzt werden, sind bisher vom Leinenzwang ausgenommen. Auch die Schönecker Waldgebiete, für die der Leinenzwang grundsätzlich gilt, sind kartografisch nicht vollständig in der bestehenden Satzung dargestellt. Zudem gelten inzwischen für die Landwirte äußerst strenge Vorschriften, was die Qualität geernteter Futtermittel betrifft. Sie müssen gewährleisten, dass geerntete Futtermittel nicht durch Hundekot o.ä. verunreinigtes sind. Auch besteht inzwischen für viele Tierarten ein erhöhtes Schutzbedürfnis (Stichwort Artensterben), da ihre Gefährdung zugenommen hat. Eine Ausweitung des Leinenzwangs in den Monaten der Brut- und Setzzeit ist deshalb nicht nur im Sinne von Umwelt und Natur, sondern setzt die Bestimmungen des § 39 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in konkretes Handeln um. Für die Fraktion gez. Ludger Stüve Fraktionsvorsitzender",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908600718_Satzung ueber den Leinenzwang f",
        "haushaltsstelle": null,
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        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 6",
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            "gremium": "Gemeindevertretung",
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          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "092/2026",
      "top": 7,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "WAS"
        ],
        "titel": "Zurverfügungstellung von Räumen für das Heimatmuseum",
        "beschlussvorschlag": "Aufgrund der Tatsache, dass sich schon zur Zeit der 1200-Jahr-Feier des Ortsteils Büdesheim (und auch schon früher) sich einige BürgerInnen freiwillig und ehrenamtlich für das Kulturgut des Ortsteils einsetzen, sollten zur Sicherung von Dokumenten Computer angeschafft werden, Räume zur Lagerung von Exponaten und zur Einrichtung einer dauerhaften Ausstellung (Museum) Räum- lichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Wir beauftragen den Gemeindevorstand im Alten Schloss Büdesheim geeignete Räumlichkeiten für ein Heimatmuseum bereitzustellen, in denen Dokumente archiviert, Exponate gelagert und eine dauerhafte Ausstellung eingerichtet werden können. Dabei soll geprüft werden, ob nicht alle Räu- me für das dort einziehende Amt 4, Familie & Kultur, benötigt werden. Falls nicht alle Räume benö- tigt werden, wird der betreffende Raum dem Heimatmuseum zur Verfügung gestellt. Sollte gemäß dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Nutzungskonzept vom 03.03.2022 doch die ganze Fläche für die Verwaltung benötigt werden, dann wird ein Teil einer Wohnung im 11 Dachgeschoss des Alten Schloss für das Heimatmuseum genutzt. Als Orientierung dient das Bei- spiel Heimatmuseum Kilianstädten, das im oberen Stockwerk der dortigen Gemeindebücherei ein- gerichtet ist. Der Vorteil eines Heimatmuseums im Alten Schloss ist die barrierefreie Erreichbarkeit durch einen vorhandenen Aufzug, Dieser Zugang soll entsprechend berücksichtigt werden. Die für eine Einrichtung eines solchen Museums zur Verfügung stehenden Fördermittel (ab 12.500 € bis maximal 160.000 €) des Landes Hessen sind zu beantragen bei: Museumsverband Hessen Land Hessen – Kommunaler Finanzausgleich (§§42 und 48 HFAG) Hessische Kulturstiftung",
        "begruendung": "Seit Jahren sammelt die Interessengemeinschaft Dokumente, Fotos, Werkzeuge und Gegenstände aus der Vergangenheit des Ortsteils Büdesheim. Um diese Informationen in unserer schnelllebigen Zeit zu erhalten, müssen Dokumente und Fotos digitalisiert und gesichert werden. Für nachfolgende Generationen ist es wichtig, alte Dinge zu bewahren und diese den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Die erfolgreiche Umsetzung eines Heimatmuseums wie in Kilianstädten zeigt, dass solches Engagement genutzt wird. Sollte die Gemeindevertretung diese ehrenamtliche Arbeit der sich für eine Bewahrung unseres Kulturgutes einsetzenden Bürgerinnen und Bürger nicht gerade dadurch würdigen und Räumlichkeiten zur Verfügung stellen? Denn wenn man den Argumenten zur letzten Kommunalwahl glauben schenken darf, dann liegt uns allen die Kultur unserer drei Ortsteile am Herzen. Wir bitten um Zustimmung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie unseres Schönecks. Für die Fraktion gez. Gernot Zehner Fraktionsvorsitzender",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908604035_Zurverfuegungstellung von Raeum",
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        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 7",
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          "gebaeude"
        ]
      },
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        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
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        "ergebnis": "konkurrierender_antrag",
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        "anmerkung": "Zum Antrag der WAS-Fraktion lag ein konkurrierender Hauptantrag der FWG-Fraktion vor. Über diesen wurde abgestimmt: 29 Stimmen dafür, 5 dagegen, 0 Enthaltungen. Damit war der ursprüngliche Antrag erledigt."
      },
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          "art": "kontext",
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        }
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    },
    {
      "id": "095/2026",
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      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Klimaanpassung: Vorsorge gegen Starkregen",
        "beschlussvorschlag": "Für den Umsetzungsstart der im Klimaanpassungskonzept mit Priorität 1 bewerteten Maßnahme „K.W03 Kommunales Starkregenmanagement“ wird der Gemeindevorstand beauftragt, für den Haushaltsentwurf 2027 die finanziellen Grundlagen zu ermitteln. Dazu gehören: • die Kosten für die Erstellung eines vertiefenden Konzepts mit konkreten Maßnahmenvor- schlägen und für die Etablierung eines kontinuierlichen Starkregenmanagements, • die Ermittlung möglicher Zuschüsse von Bund und Land. Der Gemeindevorstand wird zudem beauftragt, die im Jahr 2023 für die Gemeinde Schöneck er- stellten Fließpfadkarten auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.",
        "begruendung": "Im Mai 2026 erinnern uns hochsommerliche Temperaturen über 30 Grad Celsius in Schöneck und Rekordtemperaturen in Westeuropa daran, dass die Erderhitzung in vollem Gange ist und Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Risiken und Schäden durch vermehrte Extremwetterereignisse zu reduzieren. Ungeachtet dessen sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, um den weiteren Temperaturanstieg zu bremsen, insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs. Das Ergebnis einer Stadtklimaanalyse im Jahr 2024 war, dass Schöneck sich bereits damals um 1,8 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit erwärmt hatte, das Paris-Ziel von 1,5 Grad also bereits überschritten war. Das deckt sich mit den Erkenntnissen der Wissenschaft, dass die Erwärmung an Land stärker ist als über Wasser und dass Europa der am stärksten von Temperaturerhöhungen betroffene Kontinent ist. Wesentliche Folgen der gestiegenen und weiter steigenden Temperaturen sind Hitzewellen, aber auch Starkregenereignisse. Bereits im Jahr 2023 wurden deshalb für die Gemeinde Schöneck Fließpfadkarten erstellt. Die Fließpfadkarten zeigen eine erste Übersicht der potenziellen Fließpfade, die das Regenwasser bei einem Starkregenereignis nehmen würde und zeigen kritische Bereiche auf. Diese Fließpfadkarten sind jedoch noch zu wenig konkret, um vorbeugende Maßnahmen zu definieren und zu priorisieren. Aus Zwecken der Transparenz und um die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren, sollten die Fließpfadkarten veröffentlicht werden. Im Februar 2026 hat die Gemeindevertretung ein „integriertes Klimaanpassungskonzept“ beschlossen, das federführend vom Main-Kinzig-Kreis unter der Mitwirkung von 17 teilnehmenden Kommunen erstellt wurde. Dieses Konzept ist Voraussetzung, um für darin definierte Maßnahmen Förderungen zu erhalten. Enthalten ist ein Teilkonzept für Schöneck. In diesem sind 35 potentielle Maßnahmen für Schöneck definiert und mit den Prioritäten 1-3 versehen. Als einzige Maßnahme wurde das hier vorgeschlagene Starkregenmanagement in die Prioritäts- Klasse 1 eingestuft. Mit dem vorliegenden Antrag sollen daher die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung dieser Top-Priorität ab 2027 geschaffen werden. Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz x Ja, positiv Zwar wird das Klima durch die Maßnahme nicht geschützt und die Erderhitzung nicht eingedämmt, aber die Folgen und Risiken für die in Schöneck lebenden Menschen werden reduziert. Für die Fraktion gez. Wolfgang Seifried Fraktionsvorsitzender Anhang – Auszug aus dem Klimaanpassungskonzept",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908609764_Klimaanpassung Vorsorge gegen S",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 8",
        "ressourcen": [
          "klima",
          "wasser"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-06-25",
            "ergebnis": "zurueckgestellt",
            "abstimmung": null
          }
        ],
        "ergebnis": "zurueckgestellt",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "096/2026",
      "top": 9,
      "was": {
        "art": "pruefauftrag",
        "antragsteller": [
          "CDU"
        ],
        "titel": "Pflege, Sauberkeit und Gestaltung der gemeindlichen Friedhöfe",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, wie die gemeindlichen Friedhöfe weiterentwi- ckelt und optimiert werden können. Dabei sollen insbesondere Aspekte der Pflege, Sauberkeit, Gestaltung und Organisation in den Blick genommen sowie die relevanten Akteure angemessen einbezogen werden. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten zur Infor- mation vorzulegen.",
        "begruendung": "Die gemeindlichen Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, der Trauer und der Erinnerung. Ihrem Erscheinungsbild, ihrem Pflegezustand und ihrer würdigen Ausgestaltung kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Weiterentwicklung sollten u.a. verschiedene Bestattungsformen betrachtet werden. Aus der Bürgerschaft werden immer wieder Hinweise und Erwartungen hinsichtlich Sauberkeit, Pflege und allgemeinem Zustand der Friedhöfe an die kommunale Politik herangetragen. Dies gilt es ernst zu nehmen und zum Anlass zu nehmen, bestehende Abläufe, Standards und Entwicklungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Ziel des Antrags ist es, die Friedhöfe in Schöneck im Hinblick auf Pflege, Gestaltung und Organisation weiterzuentwickeln und mögliche Verbesserungen strukturiert zu prüfen. Dabei sollen auch Erfahrungen und Einschätzungen aus der Praxis angemessen berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte sollen über die Ergebnisse informiert werden und so einen Überblick über mögliche Maßnahmen und weitere Entwicklungsschritte erhalten. Für die Fraktion gez. Frank Ditzel Fraktionsvorsitzender",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908610609_Pflege Sauberkeit und Gestaltun",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 9",
        "ressourcen": [
          "abfall"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-06-25",
            "ergebnis": "zurueckgestellt",
            "abstimmung": null
          }
        ],
        "ergebnis": "zurueckgestellt",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "068/2026",
      "top": 10,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan \"Gewerbegebiet",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Abwägung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat die im Rahmen der 1., 2. und 3. Offenlage des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“ vorgebrachten Anregungen, sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und sonstigen Stellen geprüft und beschließt darüber gemäß der in der Anlage beigefügten Abwägung. 2. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“ bestehend aus einer Planzeichnung mit dem Hauptplan (Teilplan A und Teilplan B) im Maßstab 1:2.000 sowie dem Teilplan C, D, E und F im Maßstab 1:2.500 und dem Text der planungsrechtlichen Festsetzungen und den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen in der Fassung vom 26.05.2026 als Satzung Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt. 3. Bekanntmachung Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Plan dadurch in Kraft zu setzen.",
        "begruendung": "zum Bebauungsplan wird zugestimmt. 3. Bekanntmachung Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und den Plan dadurch in Kraft zu setzen. Begründung: Der Mitte 2015 von der Gemeindevertretung gefasste Aufstellungsbeschluss für die Entwicklung eines Gewerbegebietes, nordöstlich angrenzend an das Gelände von Autokontor Bayern GmbH, wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.05.2021, Drucksachen-Nr. 33/2021, 1. Ergänzung, fortgeschrieben und gleichzeitig eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplanes beschlossen. Durch diesen ergänzenden Aufstellungsbeschluss sollte die im RegFNP vorhandene Gewerbegebietsentwicklungsfläche von ca. 8 ha um ca. 4,8 ha erweitert werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 03.05.-04.06.2021 statt. Nach den aus der frühzeitigen Beteiligung gewonnenen Erkenntnissen und entsprechender Plananpassung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.10.- 24.11.2022 durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten und zu beachtenden Einwendungen wurden im beiliegenden Planentwurf berücksichtigt. Am 13.06.2024 hat die Gemeindevertretung einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie die Änderung der Regionalen Flächennutzungsplanes zur Reduzierung der Gebietsfläche um ca. 2,5 ha gefasst. Am 12.12.2024 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans, dieser Beschluss wurde jedoch in der Sitzung am 01.10.2025 mit Drucksachen Nr. 000125/2025 aufgehoben und die erneute Offenlage mit Änderungen (insbesondere bezüglich der ursprünglich auf die Fa. Hetzner zugeschnittenen Festsetzungen) beschlossen. Die Beteiligung der Behörden hat vom 20.10.2025 bis zum 21.11.2025 stattgefunden, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.12.2025 bis 26.01.2026. Während der Kaufvertragsverhandlungen mit Amazon Web Services (AWS) wurde auch der Bebauungsplanentwurf durch die Rechtsberater geprüft. Es bestand Einigkeit, dass erneut Anpassungen des Planentwurfs vorzunehmen sind und daher eine erneute Offenlage des geänderten Bebauungsplans erfolgen muss, um die größtmögliche Rechtssicherheit des Bebauungsplanes zu erreichen. Das letzte Beteiligungsverfahren hierzu wurde im Zeitraum vom 07.05.2026 bis einschließlich 21.05.2026 durchgeführt (vgl. Abwägungsvorlage). Hinweise: Die Abwägung der Einwende von Trägern öffentlicher Belange („TÖBs“) sind in einer Tabelle (Einwende und dazugehörige Abwägungen) in Anlage 1.1 abgearbeitet. Abwägung der Privateinwender: In Anlage 1.2 sind alle Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren hintereinander dargestellt. Oben rechts befindet sich eine rote Nummer, die angibt, zu welcher Offenlegung die Einwende erfolgt sind: - B1 = 1. Offenlegung - B2 = 2. Offenlegung - B3 = 3. Offenlegung Die dahinter befindliche Nummer ist jeweils eine Durchnummerierung der Einwendungen je Verfahren. Einwender, die in mehreren Verfahren Stellungnahmen abgegeben haben, sind hintereinander sortiert. In Anlage 1.3 ist die Tabelle mit der Prüfung und dem Abwägungsvorschlag enthalten. Die Nummer der Stellungnahme aus Anlage 1.2, auf die sich die jeweilige Tabelle bezieht, ist hier ebenfalls in rot dargestellt.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908556470_Satzungsbeschluss zum Bebauungs",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 10",
        "ressourcen": [
          "flaeche"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2026-06-02",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2026-06-11",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 9,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-06-25",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 34,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "079/2026",
      "top": 11,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Altes Schloss Büdesheim - Konkretisierung des Nutzungskonzepts",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung das konkretisierte Nutzungskonzept für das Alte Schloss in Büdesheim (Gemeindevertretung vom 03.03.2022, Drucksachen Nr. 000188/2021), gemäß der beiliegenden Pläne (Anlage 1), zu beschließen.",
        "begruendung": "In der Begründung der Beschlussvorlage 188/2021 zum Nutzungskonzept des Alten Schlosses wurde empfohlen: „Die Wohnung im Dachgeschoss des Ostflügels sollte ebenfalls erhalten bleiben und entsprechend saniert werden.“ In den damals beigefügten Planskizzen für das Dachgeschoss waren die Räumlichkeiten im Ostflügel jedoch mit „Praxis/Büro/Kanzlei“ beschriftet. Nun wird klargestellt, dass die Räume im Dachgeschoss des Ostflügels künftig als Wohnraum dienen sollen. 1 Die vorgesehene Wohnnutzung bietet gegenüber einer gewerblichen Nutzung mehrere wesentliche Vorteile. • Für die Sanierung sowie den Umbau der bestehenden Wohnung sind deutlich geringere Umbaumaßnahmen erforderlich als für eine gewerbliche Nutzung. Insbesondere können bestehende Grundrissstrukturen weitgehend erhalten bleiben, wodurch Eingriffe in die historische Bausubstanz sowie in die Tragstruktur reduziert werden. • Die Wohnung soll barrierefrei hergestellt werden, um den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen gerecht zu werden. Dies ist möglich, da der geplante Aufzug die barrierefreie Erschließung ermöglicht. • Für die Schaffung von Wohnraum bestehen bessere und umfangreichere Fördermöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Wohnraumförderung sowie für den barrierefreien Ausbau. Dadurch können die Gesamtkosten des Projekts verringert werden. • In Schöneck besteht großer Bedarf an Mietwohnungen, wogegen es wenig Nachfrage an Büroflächen gibt. Die Vermietbarkeit von Wohnraum wird daher deutlich besser eingeschätzt als von Büroräumen.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908580283_Altes Schloss Buedesheim  Konkr",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 11",
        "ressourcen": [
          "gebaeude"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2026-06-02",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-06-25",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 30,
              "dagegen": 4,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "081/2026",
      "top": 12,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Auflösung der \"Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach Anstalt",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeinde Schöneck wird ordentliches Mitglied der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein“ und zahlt die Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500 Euro gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung auf das Bankkonto der Forstbetriebsgemeinschaft. Dieser Beschluss wird dem Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft als schriftliche Beitrittserklärung (Satzung § 6 Abs. 1) übermittelt. Finanzierung: Der Beschluss ist haushaltswirksam Die notwendigen Mittel sind bereitgestellt: im laufenden Haushalt: durch Haushaltsrest: durch Deckungsvorschlag: Investitionsnummer: Kostenträger: 555100 Sachkonto: 6139000 Über- / oder außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Deckungsvorschlag: __________________________________________ Bei Investitionen: Der Abschreibungszeitraum des Anlagegutes beträgt Jahr(e). Hierdurch entsteht für zukünftige Haushalte durch die Abschreibung ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von Euro.",
        "begruendung": "Derzeit nimmt die Gemeinde Schöneck die Leistungen der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg- Offenbach Anstalt des öffentlichen Rechts“ in Anspruch. Die Leistungen der AöR werden auf die FBG übertragen, die AöR wird, nach Beitritt aller beteiligten Kommunen zur FBG, aufgelöst. Die Gründung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ im Jahr 2019 erfolgt aufgrund des Kartellrechtsurteils, nach welchem die Vermarktungsdienstleistungen für Forstprodukte den kommunalen Waldbesitzern von HessenForst nicht mehr angeboten werden dürfen. Die AöR übernahm die Vermarktung der Forstprodukte in ihre Verantwortung und erhielt hierfür eine Anschubfinanzierung (Förderung) durch das Land Hessen in Höhe von insgesamt 264.553,- € (umsatzsteuerbefreit). Zudem wurde der Geschäftsplan mit 7.416,- € (umsatzsteuerbefreit) bezuschusst. Die Fördermittel wurden laut Prüfbescheid vom 26.10.2023 bestimmungsgemäß verwendet, durch das Land Hessen wurde die Erreichung des Förderziels bestätigt und die Zweckbindungsfrist lief zum 31.12.2024 aus. Da unser forstwirtschaftlicher Zusammenschluss in den letzten Jahren auf die Größe von 47 Kommunen und etwa 1.100 Privatwäldern gewachsen ist, stellt sich die AöR inzwischen als nicht mehr optimale Rechtsform dar. Der Prozess um weitere Kommunen als Anstaltsträgerinnen aufzunehmen, ist langwierig und kostenintensiv. Der hierfür erforderliche Aufwand ist nicht mehr verhältnismäßig. Die Berichtspflicht ist demgegenüber für das geringe Haushaltsvolumen nicht verhältnismäßig. Zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben haben sich in Deutschland seit Jahrzehnten die Fortbetriebsgemeinschaft als Zusammenschluss etabliert. Die Förderkulisse ist auf Forstbetriebsgemeinschaften ausgerichtet. Die Entscheidung für eine Forstbetriebsgemeinschaft wurde dem Verwaltungsrat während der Verwaltungsratssitzung am 11.03.2025 erläutert (Kapitel 5, siehe interner Bereich www.holzkontor-dadiof.org). Insbesondere ergeben sich folgende Vorteile: - Mitgliederversammlung beschließt ohne nachgeschaltete Genehmigungspflicht (Ausnahme sind Satzungsänderungen) - Stimmrecht (= Einflussnahme) der Kommunen bleibt erhalten - Keine öffentlich-rechtlichen Auflagen (beispielsweise keine Haushaltgenehmigung, keine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung, keine Veröffentlichungspflicht) - Neuaufnahme von Mitgliedern per Beschluss des Vorstands (Vetorecht der Mitgliederversammlung) - Geschäftsbetrieb geregelt über Satzung und Geschäftsordnungen 2 - C-Förderung nach GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) für 10 Jahre, nicht De-minimis relevant • Zusammenfassung des Holzangebots • Beförsterung/Waldpflegeverträge • Mitgliederinformation • Förderung zur Professionalisierung Zu erwartende Förderung: - C1 Waldpflegeverträge • Bedarfsweise Beförsterung/Betreuung von Mitgliedswaldflächen <200 ha - C2 Mitgliederinformation und -aktivierung • Neumitglied einmalig 50,- €/ Jahr, je ordentlichem FBG-Mitglied 10,- €/Jahr - C3 Zusammenfassung des Holzangebots • 2,- €/fm vermarkteter Holzmasse - C4 Professionalisierung • Gehalt und Sozialabgaben des forstlich ausgebildeten Personals werden anteilig gefördert für 5 Jahre zu je: 90 %, 80 %, 70 %, 60 %, 50 %, aber dem 6. Jahr 0 % Die C3-Förderung senkt die Vermarktungsumlage für Mitgliedskommunen erheblich. Die Förderung wird zunächst für 10 Jahre ab Gründung gewährt. Ein schneller Beitritt alles Kommunen und Privatwälder zur Forstbetriebsgemeinschaft ist wünschenswert, damit ein möglichst langer Anteil des Förderzeitraums genutzt werden kann. Der Förderzeitraum beginnt ab Anerkennung der Forstbetriebsgemeinschaft durch das Regierungspräsidium Darmstadt bereits ab April 2026.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908582968_Aufloesung der Holzkontor Darms",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 12",
        "ressourcen": [
          "wald"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2026-06-17",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-06-25",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 34,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "049/2026",
      "top": 13,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die",
        "beschlussvorschlag": "Als Vertreter/innen der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“ werden folgende Personen gewählt: Zur Wahl stehen:",
        "begruendung": "Nach § 5 der Satzung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmücken in den Nidderauen“ besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 15 Vertretern/innen. Davon entfallen 4 Vertreter/innen auf die Gemeinde Schöneck. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschlagslisten aufzustellen.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908524183_Wahl der Vertreterinnen und Ste",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 13",
        "ressourcen": [
          "gremien"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-04-29",
            "ergebnis": "zurückgestellt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-06-25",
            "ergebnis": "unbekannt",
            "abstimmung": null
          }
        ],
        "ergebnis": "unbekannt",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "094/2026",
      "top": 14,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Erhalt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bruchköbel",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: 1. Der Gemeindevorstand fordert die zuständigen Behörden und Entscheidungsträger auf, die geplante Schließung oder Einschränkung des Bereitschaftsdienstes umgehend zu revidie- ren. 2. Der Gemeindevorstand prüft alternative Lösungen und wenn vorhanden, diese umzuset- zen, die eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung sicherstel- len, beispielsweise durch Kooperationen mit benachbarten Gemeinden, innovative Versor- gungsmodelle oder den Ausbau digitaler Angebote. 3. Der Gemeindevorstand fordert die die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen transparent und nachvollziehbar darzulegen, insbesondere hin- sichtlich der Versorgungssicherheit für verschiedene Bevölkerungsgruppen. 4. Der Gemeindevorstand führt Anhörungen durch, darunter Vertreter der Kommunen, Ärzte und zivilgesellschaftliche Initiativen, um eine Entscheidung auf einer umfassenden Grund- lage treffen zu können.",
        "begruendung": "Die Gemeinde Schöneck nimmt mit großer Sorge die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bruchköbel zur Kenntnis. Die geplanten Maßnahmen gefährden die medizinische Versorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Praxiszeiten und stellen eine erhebliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schöneck sowie die der umliegenden Kommunen dar. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Bedeutung einer flächendeckenden Versorgung ist die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes von zentraler Bedeutung für Schöneck und die Region. Als der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Langenselbold 2019 geschlossen wurde, lag der Fokus zukünftig auf dem Notdienst in Bruchköbel. Es ist daher nicht hinnehmbar, dass jetzt eine weitere Zentralsisierung in Hanau stattfinden soll und das regionale Umland von Hanau weiter abgehängt wird. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst gewährleistet eine medizinische Versorgung außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen und ist somit unverzichtbar für die Gesundheitsversorgung in Schöneck und den umliegenden Städten und Gemeinden. Insbesondere für ältere Menschen, Familien mit Kindern, chronisch Kranke und Personen mit eingeschränkter Mobilität stellt der Bereitschaftsdienst eine lebenswichtige Anlaufstelle dar. Darüber hinaus entlastet der Bereitschaftsdienst die Notaufnahmen der Krankenhäuser und sorgt für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Behandlung, die nicht nur medizinisch, sondern auch sozial von großer Bedeutung ist. Die Schließung oder Einschränkung des Bereitschaftsdienstes hätte gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Schöneck und weiteren Kommunen der Region. Bürgerinnen und Bürger müssten längere Wege, höhere Wartezeiten und eine schlechtere Erreichbarkeit medizinischer Hilfe außerhalb der Praxiszeiten in Kauf nehmen. Dies betrifft insbesondere vulnerable Gruppen, für die eine zeitnahe medizinische Betreuung essenziell ist. Eine Einschränkung des Bereitschaftsdienstes würde zudem das zivilgesellschaftliche Vertrauen in die Gesundheitsinfrastruktur nachhaltig beeinträchtigen und die Belastung der Notaufnahmen weiter erhöhen. Die Gemeinde Schöneck fordert die Offenlegung aller relevanten Daten zur Versorgungssituation, zu Patientenzahlen, Erreichbarkeit und den Auswirkungen einer Einschränkung des Bereitschaftsdienstes. Eine transparente Kommunikation und die Einbindung aller betroffenen Akteure sind unerlässlich, um eine tragfähige und akzeptierte Lösung zu erreichen. Die Gemeinde Schöneck unterstützt die Stadt Bruchköbel und andere Institutionen und Organisationen, die sich aktiv für den Erhalt des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzusetzen. Gleichzeitig wird das zvilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung ist ein entscheidender Faktor für die Sicherstellung einer nachhaltigen medizinischen Versorgung. Dem Verfahren zum Umlaufbeschluss hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 02.06.2026 einstimmig zugestimmt.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908607726_Erhalt des aerztlichen Bereitsc",
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        "titel": "Übernahme Vereinbarung Unterstützung EDV",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den seit 1996 bestehenden konkludenten Vertrag mit der Firma Frank Ditzel IT-Service und Dienstleistungen, Hüttenberg 12, 61137 Schöneck in einen den Normen entsprechenden Rahmenvertrag umzuwandeln. Das jährliche Volumen des Vertrages beträgt max. 6000,00 € netto.",
        "begruendung": "Die Frank Ditzel IT-Service und Dienstleistungen hatte im Jahr 1996 die Versorgung von Hard- und Software der Feuerwehr Schöneck übernommen. Mit der Verlängerung der Firewall für das System der Feuerwehr ist aufgefallen, dass zum einen kein schriftlicher Vertrag vorliegt und dass Herr Ditzel Mitglied in der Gemeindevertretung ist. Da der Inhaber der Fank Ditzel IT-Service und Dienstleistungen Mitglied der Gemeindevertretung ist, ist nach Rücksprache mit dem HSGB der Abschluss des Vertrtages von der Gemeindevertretung zu beschließen. Der Beschluss zum Umlaufverfahren wurde in der Sitzung des Gemeindevorstands am 02.06.2026 einstimmig beschlossen.",
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        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908607043_Uebernahme Vereinbarung Unterst",
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          "Gemeindevorstand"
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        "titel": "Jahresabschluss der Gemeinde Schöneck für das Haushaltsjahr",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises (siehe Anlage 1) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt.",
        "begruendung": "Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises gemäß § 128 HGO in Verbindung mit § 131 Abs. 1 HGO geprüft. Es wurde bestätigt, dass der Ablauf der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsplanes ordnungsgemäß in dem Jahresabschluss nachgewiesen ist. Die Prüfung durch das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfungsfeststellungen sind dem Schlussbericht zu entnehmen.",
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        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908586625_Jahresabschluss der Gemeinde Sc",
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        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Die Fraktion B 90/Grüne stellte einen Antrag auf Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss; der Überweisung wurde gemäß § 24 (2) der Geschäftsordnung zugestimmt."
      },
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    },
    {
      "id": "064/2026",
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      "was": {
        "art": "mitteilungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Zukunftswerkstatt: Kenntnisnahme einer neuen Ideen- und",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung nimmt beigefügte Liste (siehe Anlage) mit Ideen und Vorschlägen der Zukunftswerkstatt zur Kenntnis.",
        "begruendung": "Aus dem Team der Zukunftswerkstatt wurde erneut eine Ideen-/Vorschlagsliste entwickelt. Die Zukunftswerkstatt hatte ein Treffen im Oktober 2025 mit den Landfrauen Kilianstädten. Dort wurden einige Ideen und Anregungen gesammelt und notiert. Der aktuelle Sachstand wurde entsprechend vermerkt. Die Vorschlagsliste wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben. Die Fraktionen sind eingeladen, die Vorschläge zur prüfen und diese bei Interesse aufzugreifen sowie in entsprechende Anträge zur Umsetzung zu überführen.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908555403_Zukunftswerkstatt Kenntnsnahme ",
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          {
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        "ergebnis": "zur_kenntnis",
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