{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2026-02-05",
    "beginn": "20:00",
    "ende": "22:15",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Klaus Ditzel (SPD)",
    "anwesend_stimmberechtigt": 28,
    "abwesend_entschuldigt": 9,
    "besonderheit": "Einführung eines Nachrückers in die Gemeindevertretung.",
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 05.02.2026 (öffentlich)",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=191804",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde.",
    "erfasst_am": "2026-08-16",
    "erfasst_von": "DL"
  },
  "tagesordnung": [
    {
      "top": 1,
      "titel": "In der Gemeindevertretersitzung vom 26.6.2025 wurde unter Mitteilungen des Gemeindevor-",
      "drucksache": null
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Zisternensatzung zur Schonung des Grundwassers",
      "drucksache": "011/2026"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Antrag zur Ertüchtigung eines Sportplatzes als Kunstrasenplatz",
      "drucksache": "012/2026"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Sanierung der Nidderhalle, Nidderauer Straße 47, Schöneck-",
      "drucksache": "185/2025"
    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Beschluss des integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Main-",
      "drucksache": "000114/2025"
    }
  ],
  "vorgaenge": [
    {
      "id": "gv-2026-02-05-top1",
      "top": 1,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "In der Gemeindevertretersitzung vom 26.6.2025 wurde unter Mitteilungen des Gemeindevor-",
        "beschlussvorschlag": null,
        "begruendung": "nicht_geprueft",
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        "ergebnis": "unbekannt",
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          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "011/2026",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Zisternensatzung zur Schonung des Grundwassers",
        "beschlussvorschlag": "Zur Schonung des Wasserhaushalts und zur Entlastung von Abwasseranlagen beschließt die Ge- meindevertretung die auf einer Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ba- sierende Zisternensatzung, die als Anhang diesem Antrag beiliegt. Der unerledigte Beschluss 000160/2023 aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.2023, mit dem der Gemeindevorstand beauftragt worden war, einen Satzungsentwurf auf Basis der Mustersatzung vorzulegen, wird aufgehoben.",
        "begruendung": "nicht_geprueft",
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        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
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          "wasser"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-02-05",
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              "dagegen": 16,
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            }
          }
        ],
        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt",
        "anmerkung": "Über einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss wurde zuvor abgestimmt: 7 dafür, 20 dagegen, 1 Enthaltungen — die Überweisung kam nicht zustande."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
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      "positionen": []
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    {
      "id": "012/2026",
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      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "CDU",
          "SPD",
          "B 90/Grüne",
          "FWG",
          "WAS"
        ],
        "titel": "Antrag zur Ertüchtigung eines Sportplatzes als Kunstrasenplatz",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zur Vorbereitung der Entscheidung über die Ertüchtigung eines Sportplatzes zu einem Kunstrasenplatz eine zweistufige Planungsleistung zu veranlassen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Haushaltsplan 2026 zu schaffen. Im Rahmen der ersten Stufe sind die beiden Sportanlagen • der Tennenplatz in Büdesheim und • der Hauptplatz in Kilianstädten systematisch zu untersuchen und miteinander zu vergleichen. Dabei sind insbesondere folgende kostenrelevante Aspekte zu prüfen und darzustellen: • Bodenbeschaffenheit (insbesondere durch ein Bodengutachten) • Flutlichtanlagen (Bestand, Ertüchtigungs- bzw. Umbaubedarf) • Umbau- und Anpassungserfordernisse der jeweiligen Sportanlage • Wasserversorgung und Bewässerung der Sportanlagen einschließlich möglicher Einsparpotenziale beim Trinkwasserverbrauch • Einzäunung der Sportanlagen (Bestand sowie Anpassungs- oder Neubedarf), • naturschutzrechtliche Belange sowie sonstige rechtliche und fachliche Vorgaben, die einzuhalten sind und gegebenenfalls zusätzliche Kosten oder Zeitverzug verursachen können • Prüfung und Benennung weiterer relevanter Rahmenbedingungen 12 Die Ergebnisse sind vergleichend aufzubereiten und in einer nachvollziehbaren Entscheidungs- grundlage darzustellen. In der zweiten Stufe berät der BuVeK das Ergebnis aus der Stufe 1, so dass anschließend die Gemeindevertretung die Entscheidung treffen kann, welcher der beiden Sportplätze zu einem Kunstrasenplatz ertüchtigt wird. Der Gemeindevorstand wird in der Folge mit der weiterführenden Planung sowie der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.",
        "begruendung": "Seit nunmehr über vier Jahren wird von politischen Vertretern der Fraktionen der Kommune gemeinsam mit den örtlichen Fußballvereinen die Realisierung eines Kunstrasensportplatzes erörtert. Diese langjährige Befassung verdeutlicht sowohl den bestehenden Bedarf als auch die sportfachliche und infrastrukturelle Bedeutung des Vorhabens für die Kommune. Die beantragenden Fraktionen wollen daher mit dieser Beschlussvorlage nun eine Entscheidung forcieren und die Realisierung verbindlich auf den Weg bringen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen auf den vorhandenen Naturrasenplätzen führen insbesondere in witterungsintensiven Zeiträumen zu erheblichen Einschränkungen des Trainings- und Spielbetriebs. Zeitweise bestehen Zustände, die einen ordnungsgemäßen und sicheren Sportbetrieb nicht gewährleisten. Hieraus resultieren wiederkehrende Platzsperrungen und Nutzungseinschränkungen. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden bereits investive Haushaltsmittel zur Umsetzung eines Kunstrasensportplatzes bereitgestellt. Zwischenzeitlich haben sich jedoch die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen im Bauwesen sowie weitergehender technischer und umweltrechtlicher Anforderungen, verändert. Vor diesem Hintergrund ist eine Überprüfung und Anpassung der veranschlagten Haushaltsmittel zwingend erforderlich, um eine rechtssichere und wirtschaftliche Umsetzung des Projekts sicherzustellen. Zur Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorgaben ist es angezeigt, vor einer abschließenden Beschlussfassung eine umfassende Betrachtung sämtlicher in Betracht kommender Umsetzungsoptionen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere unterschiedliche Ausführungs- und Ausstattungsvarianten sowie die Prüfung alternativer technischer Lösungen unter Berücksichtigung langfristiger Betriebs- und Folgekosten. Für die Fraktionen Frank Ditzel Matthias Geisler Olaf Schumann Stellvertr. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion FWG-Fraktion SPD-Fraktion Wolfgang Seifried Gernot Zehner Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen WAS-Fraktion",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908391831_Antrag zur Ertuechtigung eines ",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 4",
        "ressourcen": [
          "flaeche"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-02-05",
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              "dagegen": 27,
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            }
          }
        ],
        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt",
        "anmerkung": "Über einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss wurde zuvor abgestimmt: 1 dafür, 27 dagegen, 0 Enthaltungen — die Überweisung kam nicht zustande."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "185/2025",
      "top": 5,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Sanierung der Nidderhalle, Nidderauer Straße 47, Schöneck-",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung der Nidderhalle in Schöneck- Oberdorfelden. Die geschätzten Sanierungskosten betragen ca. 1.650.000 EUR (brutto) inkl. Planungsleistungen. Folgende Maßnahmen sind aktuell geplant und zu überprüfen, so wie in der Kostenschätzung gemäß Anlage 1 enthalten: • Zentrale Warmwasserbereitung-Frischwasserstation • Luft-Luft-Wärmepumpe als Wärmeerzeuger mit Deckenstrahlplatten in der Halle und Heizkörper • Zentrale Raumlufttechnische Anlage • Komplett neue Elektroinstallation mit Sicherheitsbeleuchtung, LED-Beleuchtung in der Halle sowie ein Austausch der Niederspannungshauptverteilung und der Unterverteilung. • Gebäudeautomation / techn. Energiemanagement • Vollständige Sanierung der Umkleide- und Duschräume Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte einzuleiten und umzusetzen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Nach Erstellung der Vorplanung ist das Ergebnis der Gemeindevertretung zur weiteren Beschluss- fassung vorzulegen.",
        "begruendung": "Die Heizungsregelung ist defekt, so dass in den letzten beiden Jahren die Heizung nur noch von Hand geregelt werden konnte. Für die Heizungsregelung gibt es altersbedingt keine Ersatzteile mehr. Die Nidderhalle wird aktuell mit einem Gas-Niedertemperaturkessel mit Gebläsebrenner als Wärmeerzeuger beheizt. Die Halle selbst wird über eine Luftheizungsanlage versorgt, die Nebenräume über statische Heizflächen. Im Zuge des Neubaus der Feuerwehr Oberdorfelden wurde die Machbarkeit einer gemeinsamen Heizzentral- sowie eine gemeinsame Ersatzstromversorgung geprüft. Eine Anbindung der Feuerwehr an die Bestands- Heizungsanlage der Nidderhalle war aus Sicht des Fachplaners nicht zu empfehlen, da die Anlagentemperaturen für den Neubau viel zu hoch sind. Die Ersatzstromversorgung hingegen wurde für die Feuerwehr und die Nidderhalle gemeinsam geplant. Die Heizungs- und Warmwasserversorgung der Nidderhalle ist stark veraltet und weist erhebliche Mängel auf. Die Trinkwasserinstallationsanlage entspricht nicht mehr den allgemeinen Regeln der 2 Technik. Hier besteht zwingender Handlungsbedarf hinsichtlich der einzuhaltenden Trinkwasserhygiene. Ein Ingenieurbüro hat eine Kostenschätzung für die TGA-Gewerke (Technische Gebäudeausrüstung) erstellt. Die Gesamtkosten für die Technische Gebäudeausrüstung einschließlich Elektroarbeiten, werden auf 823.000 EUR brutto (ohne Planungskosten) geschätzt. Die Umkleide- und Duschräume sind ebenfalls in einem schlechten Zustand und veraltet. Diese sollen im Zuge der Sanierungsarbeiten erneuert werden. Die Planungskosten für die TGA-Planer, die Architektenleistungen sowie weitere Baunebenkosten werden, bezogen auf die Baukosten, auf 428.000 EUR netto geschätzt. Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme sowie aktuelle Fotos, zur Verdeutlichung des Zustands der Nidderhalle, sind als Anlage 2 beigefügt. Für die Maßnahme wurden 1.700.000 EUR im Haushalt 2025 und 2026 angemeldet. Die Gesamtkosten werden vom Fachbereich Stadtentwicklung auf rd. 1.650.000 EUR geschätzt. Für die Gesamtmaßnahme soll ein Förderantrag nach dem Bundesprogramm \"Sanierung kommunaler Sportstätten\" (333 Mio. Euro Fördermittel) gestellt werden. Die Abgabefrist ist am 15.01.2026 in Form von einer Projektskizze. Falls wir eine Förderzusage erhalten kann mit einer Förderung von 45 % gerechnet werden. Für die Maßnahme wird mit einer Förderung der Heizungsanlage in Höhe von 13.500 EUR gerechnet. Die Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushaltsplan 2025 enthalten. Die Sanierung erfolgt in den Haushaltsjahren 2026 und 2027, die Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2026 veranschlagt. Die Dauer der Sanierungsarbeiten wird auf ca. 1,5 Jahre geschätzt, wobei die Halle ca. ein Jahr für die Nutzung gesperrt werden muss. Der Gemeindevorstand berichtet der Gemeindevertretung regelmäßig über den Sachstand der Sanierung. 3",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908352530_Sanierung der Nidderhalle Nidde",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 5",
        "ressourcen": [
          "gebaeude",
          "verkehrsweg"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2026-01-13",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2026-01-20",
            "ergebnis": "Abstimmung des",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 9,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-02-05",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 22,
              "dagegen": 3,
              "enthaltung": 3
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-16"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000114/2025",
      "top": 6,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Beschluss des integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Main-",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag: • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck beschließt das vorgelegte integrierte Klimaanpassungskonzept („KLAK“) für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperations- kommunen, insbesondere bezieht sich dieser Beschluss auf das enthaltene Teilkonzept für Schöneck. • Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die individuellen Teilkonzepte der 16 Koope- rationskommunen oder den Main-Kinzig-Kreis als solches. Die Kommunen fassen jeweils eigenständige Beschlüsse zu ihren Teilkonzepten. • Um Klimaanpassung bestmöglich in Schöneck zu verankern und dafür zu sorgen, die An- passung an den Klimawandel langfristig nachhaltig zu erreichen, werden folgende Festset- zungen getroffen: - Eine Umsetzung der im KLAK vorgeschlagenen Maßnahmen wird angestrebt, um sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. - Grundsätzlich sind bei der Umsetzung von Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähig- keit von Schöneck, eine Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung sowie haushalts- rechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. 15",
        "begruendung": "Der Klimawandel schreitet kontinuierlich voran, die Folgen sind bereits heute deutlich und werden uns künftig verstärkt beschäftigen. Beispielhaft für die Folgen des Klimawandels in Schöneck sei das Unwetterereignis von August 2013 genannt. Neben Unwettern mit Starkregen, Hochwasser und Dürreperioden ist auch mit steigenden Temperaturen zu rechnen, besonders im Sommer wird es vermehrt heiße Tage geben. Besonders in stark versiegelten Gebieten kommt es dadurch zu erhöhten Tages- und Nachttemperaturen. Von Hitzewellen besonders gefährdet sind viele ältere Menschen, chronisch Kranke, Säuglinge und Kleinkinder sowie Schwangere. Im Main-Kinzig-Kreis wurden Hitzewellen in den Sommermonaten der Jahre 2003, 2006, 2013, 2015, 2018, 2019 und 2022 verzeichnet, 2022 war der zweitwärmste Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Hessen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Lage künftig entspannt. Für die Gemeinden bleibt daher Klimaschutz und -anpassung eine zentrale Aufgabe. Die Kommunalverwaltung hat – unter Einbeziehung des Schönecker Klimabeirats - frühzeitig gemeinsam mit Kreisverwaltung des Main- Kinzig-Kreises und den 16 Partnerkommunen am integrierten Klimaanpassungskonzept (KLAK) gearbeitet, das 2022 mit Förderung des Bundesumweltministeriums gestartet wurde. In Workshops wurden Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft eingebunden. Auf Basis aktueller Analysen wurden Betroffenheiten und Hotspots für die Gemeinde Schöneck ermittelt und Maßnahmen auf Meso- und Mikroklimaebene entwickelt. Das KLAK dient als strategische Grundlage für kurzfristige, mittelfristige und langfristige Anpassungsmaßnahmen im Gemeindegebiet. Es beinhaltet unter anderem: • Grundlagen zu klimarelevanten Faktoren (z. B. Versiegelung, Kaltluftströme, Fließpfade) • Betroffenheits- und Hotspotanalysen in vier Handlungsfeldern (Gesundheit / Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Infrastruktur, grüne Infrastruktur / Biodiversität, Wasser) • Einen kommunenspezifischen Maßnahmenkatalog in sechs Themenbereichen (Planung/Regulierung, grüne Infrastruktur, Wasser, Infrastruktur, Gesundheit, Verwaltung/Öffentlichkeit) • Verstetigungsstrategie und Controllingkonzept Der rechtliche Rahmen zur Aufstellung des KLAK ergibt sich aus dem Europäischen Klimagesetz (seit 2021) mit dem Hintergrund Anpassungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten an die Erderwärmung kontinuierlich zu verbessern, dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG, seit 1.7.2024) mit verbindlichen Strategien und Monitoringpflichten sowie dem Hessischen Klimagesetz (HKlimaG, 2023) mit besonderer Verantwortung für Gemeinden und Landkreise. Als Anlage des Beschussvorschlags sind das vollständig KLAK, eine Zusammenfassung und das spezifische Teilkonzept für die Gemeinde Schöneck beigefügt. Der Maßnahmenkatalog ist als „Werkzeugkasten“ angelegt. Eine ressortübergreifende Bearbeitung ist vorgesehen, Maßnahmen mit größerer finanzieller Tragweite oder Personalfolgen werden der Gemeindevertretung nach Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Beschlussfassung vorgelegt.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907538511_Beschluss des integrierten Klim",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 6",
        "ressourcen": [
          "klima"
        ]
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-09-01",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-09-18",
            "ergebnis": "ohne Abstimmung",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz",
            "datum": "2026-01-20",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 7,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 2
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2026-02-05",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 22,
              "dagegen": 3,
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