{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2025-12-11",
    "beginn": "20:00",
    "ende": "21:50",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Klaus Ditzel (SPD)",
    "schriftfuehrer": "Alexander Jung",
    "anwesend_stimmberechtigt": 26,
    "abwesend_entschuldigt": 10,
    "besonderheit": "Einführung eines Nachrückers. Letzte reguläre Sitzung vor der Kommunalwahl am 15. März 2026. Ein Gremiumsmitglied verließ die Sitzung ab TOP 9.",
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 11.12.2025 (öffentlich)",
    "erfasst_am": "2026-08-12",
    "erfasst_von": "DL",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=165909",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde. Positionen sind Anträge innerhalb eines Vorgangs."
  },
  "tagesordnung": [
    {
      "top": 1,
      "titel": "Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen und Erledigungskontrolle",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Entwurf Investitionsprogramm und Finanzplan zum Haushaltsplan 2026 für den Planungszeitraum 2026 bis 2029",
      "drucksache": "183/2025"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026",
      "drucksache": "184/2025"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Neugestaltung der Entschädigungssatzung",
      "drucksache": "179/2025"
    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Veröffentlichung der Anfragen auf der Homepage",
      "drucksache": "178/2025"
    },
    {
      "top": 7,
      "titel": "Änderung der geplanten Reihenfolge zukünftiger Straßensanierungsmaßnahmen",
      "drucksache": "180/2025"
    },
    {
      "top": 8,
      "titel": "Unerledigte Beschlüsse bis zum Ende der Wahlperiode umsetzen",
      "drucksache": "181/2025"
    },
    {
      "top": 9,
      "titel": "Frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (Vorentwurf RegFNP) — Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 1 BauGB",
      "drucksache": "171/2025"
    },
    {
      "top": 10,
      "titel": "Erlass der neuen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schöneck",
      "drucksache": "000156/2025"
    },
    {
      "top": 11,
      "titel": "Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026",
      "drucksache": "000163/2025"
    },
    {
      "top": 12,
      "titel": "Vergabe eines Erdgasliefervertrags für die kommunalen Liegenschaften 01.01.2026 – 01.01.2028",
      "drucksache": "000138/2025"
    },
    {
      "top": 13,
      "titel": "Seniorenbericht 2024",
      "drucksache": "169/2025"
    },
    {
      "top": 14,
      "titel": "Sitzungskalender 2026",
      "drucksache": "172/2025"
    }
  ],
  "unerledigte_beschluesse": {
    "quelle": "Anlage zum Antrag 181/2025 der Fraktion B 90/Grüne, Sitzung vom 11.12.2025",
    "anmerkung": "Von der Gemeindevertretung selbst festgestellte Liste unerledigter Beschlüsse. Sie ist der einzige Fall im erfassten Material, in dem die Umsetzung früherer Beschlüsse öffentlich bilanziert wird.",
    "eintraege": [
      {
        "datum": "2022-10-06",
        "drucksache": "000206/2021",
        "titel": "Erarbeiten von konkreten Vorschlägen zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie",
        "antragsteller": "Konkurrierender Antrag von CDU/FWG zu einem ursprünglichen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2022-10-06",
        "drucksache": "000039/2022",
        "titel": "Solaroffensive Schöneck",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2023-03-02",
        "drucksache": "000025/2023",
        "titel": "Radverkehrskonzept: Bewertung der Machbarkeit strittiger Maßnahmen",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2023-12-14",
        "drucksache": "000097/2023",
        "titel": "Priorisierung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept",
        "antragsteller": "Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD"
      },
      {
        "datum": "2023-10-10",
        "drucksache": "000160/2023",
        "titel": "Zisternensatzung zur Schonung des Grundwassers",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2023-12-14",
        "drucksache": "000181/2023",
        "titel": "Sozial gerechte, einkommensabhängige Kita-Gebührengestaltung",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen mit Änderungsantrag der SPD"
      },
      {
        "datum": "2024-09-19",
        "drucksache": "000118/2024",
        "titel": "Fortschrittsbericht zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2024-11-13",
        "drucksache": "000159/2024",
        "titel": "Nutzung von Synergien zwischen Windkraft, Radwegenetz und Naturschutz",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2025-02-06",
        "drucksache": "000175/2024",
        "titel": "Zielvereinbarung: Entwicklung des Schönecker Walds als Naturraum, Erholungsraum, CO2-Speicher und Wirtschaftsfaktor",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      },
      {
        "datum": "2025-03-06",
        "drucksache": "Haushaltsbegleitender Antrag",
        "titel": "Sauberhaftes Schöneck: Hundekottütenspender & QR-Code-Aufkleber gegen überquellende Mülleimer",
        "antragsteller": "Bündnis 90/Die Grünen"
      }
    ]
  },
  "mitteilungen": [],
  "vorgaenge": [
    {
      "id": "183/2025",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Entwurf Investitionsprogramm und Finanzplan zum Haushaltsplan 2026 für den Planungszeitraum 2026 bis 2029",
        "beschlussvorschlag": "Der Entwurf des Investitionsprogramms und Finanzplans zum Haushaltsplan 2026 für den Planungszeitraum 2026 bis 2029 wird zur Kenntnis genommen.",
        "begruendung": "Sowohl der Entwurf des Investitionsprogramms als auch der Entwurf des Finanzplans sind im Entwurf des Haushaltsplans 2026 integriert.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
        "ressourcen": [
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Erste Lesung. Die Beschlussfassung erfolgt in der Haushaltssitzung des Folgejahres.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908330499_Entwurf Investitionsprogram"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-09-15",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-11-18",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Haupt- und Finanzausschuss",
            "datum": "2026-01-15",
            "ergebnis": "zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ortsbeirat Büdesheim",
            "datum": "2026-01-15",
            "ergebnis": "zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ortsbeirat Kilianstädten",
            "datum": "2026-01-15",
            "ergebnis": "zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Ortsbeirat Oberdorfelden",
            "datum": "2026-01-15",
            "ergebnis": "zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
            "ergebnis": "zur_kenntnis",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "zur Kenntnis genommen"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "zur_kenntnis",
        "umsetzung": null,
        "status": "offen"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "184/2025",
      "top": 4,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026",
        "beschlussvorschlag": "Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 wird zur Kenntnis genommen.",
        "begruendung": "Nach der erfolgreichen Vermarktung von ca. 7 ha für das Rechenzentrum von AWS verbleiben brutto 3,5 ha für weitere Gewerbeansiedlungen. Diese Fläche hat als Alleinstellungsmerkmal, dass sie unmittelbar neben dem RZ liegt und von dort gigantische Mengen an Abwärme kostenlos abgegeben werden. In Rede steht eine Menge, die rechnerisch für wenigstens 10.000 Haushalte reichen würde. Da gemäß eam-Vorstudie die meisten Haushalte aufgrund der Entfernung und des noch fehlenden Wärmenetzes schwer wirtschaftlich anschließbar sind, ist der Fokus auf neue Gewerbebetriebe zu legen. Für RZ-Betreiber ist die Wärme „Abfall“, für andere Unternehmen kostbare Ressource, so dass für diese der Standort höchst attraktiv ist. Die gesparten Wärmekosten sollten sich dann auch in einem entsprechenden Kaufpreis widerspiegeln und so für die Gemeinde weiteren Nutzen bringen. Auch aus ökologischer Sicht und globaler Perspektive ist eine Nutzung der Abwärme anzustreben, da ein wärmeintensives Unternehmen ansonsten an einem anderen Standort produzieren würde, ggf. unter Verwendung von Wärme aus fossilen Brennstoffen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Schöneck, Weiherstr. 26, 61137 Schöneck,  +49 6187 2076474, eMail: mail@gruene-schoeneck.de, Konto: Sparkasse Hanau IBAN DE41 5065 0023 0060 0017 73 Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz x Ja, positiv Unter der Annahme, dass ein wärmeintensives Unternehmen ohne die kostenlose Wärme am Standort Schöneck woanders produzieren würde und die Wärme dort „extra“ und ggf. unter Verwendung von fossilen Brennstoffen erzeugt würde, werden dadurch CO2-Emissionen vermieden. □ Ja, negativ □ Nicht einschätzbar □ Nein: _____________________________ Wolfgang Seifried – Bündnis 90/Die Grünen / Fraktion – 2",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 4",
        "ressourcen": [
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Erste Lesung.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908330587_521105Interessensbekundungs"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
            "ergebnis": "zur_kenntnis",
            "abstimmung": {
              "vermerk": "zur Kenntnis genommen"
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "zur_kenntnis",
        "umsetzung": null,
        "status": "offen"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "179/2025",
      "top": 5,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "SPD"
        ],
        "titel": "Neugestaltung der Entschädigungssatzung",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Entschädigungssatzung neu zu gestalten mit dem Ziel, das Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an Wahltagen ab der übernächsten (redaktionelle Änderung) Wahl von 30 € auf 50 € zu erhöhen.",
        "begruendung": "Da das Erfrischungsgeld seit mehr als 15 Jahren nicht erhöht worden ist, die Tätigkeiten und Anforderungen jedoch umfangreicher geworden sind, z.B. durch immer mehr Briefwähler und Formvorschriften, halten wir es für zeitgemäß, dass eine angemessene Erhöhung des Erfrischungsgeldes erfolgt für diese ehrenamtliche Tätigkeit. Des Weiteren ist durch die Inflation der letzten Jahre der Wert des bisher bezahlten 30 € erheblich gesunken. Als Anerkennung und Respekt für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die dafür sorgen und sich dafür einsetzen, dass demokratische Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden, halten wir es für mehr als angebracht, den Betrag auf 50 € zu erhöhen. Eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes trägt auch zur Gleichstellung mit anderen Gemeinden und Städten bei, die in der Regel deutlich höhere Beträge zahlen. Für die Fraktion gez. Olaf Schumann Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 5",
        "ressourcen": [
          "geld",
          "personal"
        ],
        "anmerkung": "Redaktionelle Änderung im Beschlusstext: „ab der übernächsten Wahl“ statt ursprünglich der nächsten.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908324478_Neugestaltung der Entschaed"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 22,
              "dagegen": 2,
              "enthaltung": 2
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "178/2025",
      "top": 6,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "SPD"
        ],
        "titel": "Veröffentlichung der Anfragen auf der Homepage",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, künftig die Anfragen der Fraktionen und der Fraktionsmitglieder sowie deren Beantwortung zeitnah nach der schriftlichen Anfragestellung auf der Homepage der Gemeinde bzw. im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen.",
        "begruendung": "Hiermit schaffen wir im Interesse der Schönecker Bürgerinnen und Bürger eine weitere Transparenz für die Arbeit der Parlamentarier und der Gemeinde Schöneck. Des Weiteren müssen wir uns der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung unserer Gesellschaft anpassen, dass Informationen immer mehr online abgerufen werden. Für die Fraktion gez. Olaf Schumann Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 6",
        "ressourcen": [
          "verfahren"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908324408_Veroeffentlichung der Anfra"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 26,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "gegenstand",
          "wert": "transparenz",
          "begruendung": "Der Beschluss betrifft die Zugänglichkeit von Informationen, nicht eine Sachaufgabe.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "180/2025",
      "top": 7,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "FWG"
        ],
        "titel": "Änderung der geplanten Reihenfolge zukünftiger Straßensanierungsmaßnahmen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt, umgehend die angedachten Straßen und die geplante Reihenfolge der zukünftigen Straßensanierungen dergestalt zu überprüfen, dass sich darin die Sanierungsdringlichkeit gem. Kanalzustandsbericht (zur Verfügung gestellt am 26.11.25) widerspiegelt. Dabei ist auch die priorisierte Behandlung der John-F.-Kennedy-Straße darzulegen, bzw. zu ändern, sofern nicht bereits (Planungs-)Maßnahmen begonnen haben. Die Eile ist deshalb geboten, um die Maßnahmenreihenfolge noch haushalterisch einordnen zu können.",
        "begruendung": "Gem. Protokollnotiz der Niederschrift des Ausschusses BUVEK zur Sitzung vom 24.09.25 ist die Reihenfolge der zukünftigen Straßensanierungen wie folgt vorgesehen: 1. John-F-Kennedy-Straße 2. Hanauer Pfad 3. Schöne Aussicht 4. Fixengasse/Pfarrgasse 5. Falltorstraße 6. Egerländer Straße“ Bei der Durchsicht der ebenfalls dort beigefügten Kanalzustandsliste fällt auf, dass die meisten mit „5 bewerteten Straßen - also am schlechtesten, mit umgehendem Handlungsbedarf - in Büdesheim vorkommen. Oberdorfelden hat von den 3 Ortsteilen offensichtlich den besten Kanalzustand. Gleichzeitig sind bei den zukünftigen 6 Maßnahmen 2 in Oberdorfelden vorgesehen, die hier konkret mit 1-3 bewertet sind. Die Schöne Aussicht, die sowohl im Schmutzwasser- als auch im Regenwasserkanal durchweg mit 5 bewertet wird, nur an Nr. 3. Die geplante Reihenfolge deckt sich nicht mit den Angaben aus dem Kanalzustandsbericht und ist deshalb schnellstmöglich anzupassen, damit dies in die Haushaltsplanungen mit einfließen kann. Für die Fraktion gez. Matthias Geisler Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 7",
        "ressourcen": [
          "verkehrsweg",
          "abwasser",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Der Antrag bezieht sich auf den Kanalzustandsbericht vom 26.11.2025 und stellt die im Mai und Juni 2025 beschlossene Priorität der John-F.-Kennedy-Straße (000027/2025) zur Überprüfung.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908324508_Aenderung der geplanten Rei"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 26,
              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag auf Überweisung in den Bauausschuss; die FWG-Fraktion widersprach. Die Abstimmung über die Überweisung ergab 6 Stimmen dafür, 19 dagegen, 1 Enthaltung — der Antrag wurde daraufhin in der Sitzung selbst entschieden."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "verfahrensweg",
          "wert": "ueberweisung_abgelehnt",
          "begruendung": "Im erfassten Material der einzige Fall, in dem über eine Überweisung abgestimmt und diese abgelehnt wurde.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "181/2025",
      "top": 8,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Unerledigte Beschlüsse bis zum Ende der Wahlperiode umsetzen",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird für jeden der folgenden zehn noch unerledigten, aber zum Teil bereits sehr lang zurückliegenden Beschlüsse gebeten zu prüfen, ob er bis zum Ende der Wahlperiode im März 2026 abgearbeitet werden kann. Falls nicht, soll Transparenz geschaffen werden, wie der aktuelle Sachstand ist und bis wann die Erledigung beabsichtigt ist. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung vorzulegen.",
        "begruendung": "Am 15.03.2026 wird ein neues Gemeindeparlament gewählt. Getroffene Beschlüsse sollten bis dahin idealerweise abgeschlossen sein, insbesondere wenn sie einfacher Natur sind und/oder schon sehr lange zurückliegen. Die im Antrag aufgeführte Liste beschränkt sich auf offene Vorgänge, die von Bündnis 90/Die Grünen initiiert wurden. Es folgen einige Anmerkungen oder spezielle Fragen zu den einzelnen Anträgen oder in deren Kontext: 000206/2021 - Erarbeiten von konkreten Vorschlägen zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie: Wie ist der Fortschritt der Renaturierungsmaßnahmen zwischen Kilianstädten und Büdesheim? Wie ist das weitere Vorgehen nach dem Rückzug von HessenMobil aus dem Projekt „Umgehung und Rückbau des Kilianstädter Wehrs“? 000039/2022 - Solaroffensive Schöneck: Offen ist v.a. der Punkt 3, Prüfung der gemeindeeigenen Bestandsimmobilien. 000097/2023 - Priorisierung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept: Im Beschluss sind mit konkreter Referenz auf die Maßnahmennummern des Radverkehrskonzeptes Pakete zur Umsetzung beschlossen worden. Wie ist jeweils der konkrete Stand dazu? 000160/2023 - Zisternensatzung zur Schonung des Grundwassers: Ein Musterantrag des Hessischen Städte- und Gemeindebunds liegt vor. Wann ist mit einer Umsetzung des Beschlusses aus 2023 zur Erstellung einer Satzung für die Gemeinde Schöneck zu rechnen? 000118/2024 - Fortschrittsbericht zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen: Beschlossen wurde vor über einem Jahr ein jährlicher Fortschrittsbericht. Wann erfolgt der erste Bericht? 000159/2024 - Nutzung von Synergien zwischen Windkraft, Radwegenetz und Naturschutz: Es handelt sich um einen Prüfauftrag mit drei Punkten, zu denen noch keine Ergebnisse vorgelegt wurde. Wurde schon eine Prüfung veranlasst und wie ist das Ergebnis? 000175/2024 - Zielvereinbarung: Entwicklung des Schönecker Walds als Naturraum, Erholungsraum, CO2-Speicher und Wirtschaftsfaktor: Beschlossen wurde die Einrichtung eines Round Table zur Erarbeitung einer Zielvereinbarung als Basis für eine neue Forsteinrichtung, die ab 2027 gelten soll. Für wann ist die Einrichtung des Runden Tisches geplant? Haushalts-begleitender Antrag - Sauberhaftes Schöneck: Hundekottütenspender & QR- Code-Aufkleber gegen überquellende Mülleimer: Gemäß Stichproben wurde noch keine der Maßnahmen umgesetzt. Diese einfachen Maßnahmen könnten kurzfristig umgesetzt werden. Wann ist damit zu rechnen? Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz x Ja, positiv Manche der Maßnahmen haben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, wie beispielsweise die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept, weil dadurch sichere Infrastruktur geschaffen wird, die zum Umsteigen auf das Fahrrad als CO2-neutralem Verkehrsmittel einlädt. Oder wie der Erlass einer Zisternensatzung, die sowohl bei Trockenheit als Wasserreservoir als auch bei Starkregen als Puffer dienen. Für die Fraktion gez. Wolfgang Seifried Fraktionsvoritzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 8",
        "ressourcen": [
          "verfahren"
        ],
        "anmerkung": "Dem Antrag ist eine Liste von zehn unerledigten Beschlüssen beigefügt, der älteste vom 06.10.2022. Zwei davon sind im Bestand des Demokratie-Labors bereits erfasst: die Zielvereinbarung Wald (000175/2024, beschlossen am 06.02.2025) und der haushaltsbegleitende Antrag „Sauberhaftes Schöneck“ (beschlossen am 06.03.2025).",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908325079_Unerledigte Beschluesse bis"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
            "ergebnis": "angenommen",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 14,
              "dagegen": 8,
              "enthaltung": 4
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "gegenstand",
          "wert": "erfolgskontrolle",
          "begruendung": "Der Antrag richtet sich nicht auf eine neue Maßnahme, sondern auf die Nachschau zu bereits gefassten Beschlüssen — genau die Station, die im kommunalen Verfahren am häufigsten fehlt.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "171/2025",
      "top": 9,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (Vorentwurf RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main — Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 1 BauGB",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen des Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main die Änderungen des RegFNP-Vorentwurfes zu beantragen. Die zu beantragenden Änderungen ergeben sich aus beigefügter Anlage 1. Die gemeindlichen Prioritäten der einzelnen Flächen werden wie folgt angegeben: 1. Priorität: Flächen Nr. 1, 2, 3 und 6. 2. Priorität: Fläche Nr. 4 und 5.",
        "begruendung": "Allgemeine Informationen zur Neuaufstellung des RegFNP Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze für die Planungsregion Südhessen fest. Er ist ein überörtliches, fachübergreifendes Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden. Dabei sollen möglichst viele raumwirksame Forderungen und Entwicklungen der regionalen Akteure berücksichtigt werden. Thematisch geht es z.B. um die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, die Steuerung des großflächigen Einzelhandels, die regionale Infrastruktur sowie die Nutzung und Sicherung des Freiraums. Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main sind Regionalplan und Flächennutzungsplan zu einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst. Damit liegt ein räumlicher Gesamtplan für den Kern von Südhessen vor. Das Planwerk wird hier durch die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt/Rhein-Main und durch die Regionalversammlung Südhessen beschlossen. Regionalpläne dienen der Steuerung der räumlichen Entwicklung. Sie machen Vorgaben für die Flächennutzung und setzen damit den planerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung einer Region. Die in den Plänen festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind von allen öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Der Regionale Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist das gesetzliche Planungsinstrument des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main und ermöglicht Entwicklungen in einem größeren räumlichen Zusammenhang zu betrachten. Er steuert die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsinfrastruktur und die Sicherung des Freiraums für 80 Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Am 02. Juli 2025 und am 04. Juli 2025 haben die Verbandskammer des Regionalverbands Frankfurt/Rhein-Main und die Regionalversammlung Südhessen die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplans Südhessen und den Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beschlossen. Die Offenlage/frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum vom 29.09.2025 bis zum 28.11.2025 statt. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, bis 15.12.2025 eine Stellungnahme für das Gemeindegebiet abzugeben. Anforderungen für Schöneck Die Gemeinde Schöneck ist eine sich intensiv entwickelnde Kommune mit regionalplanerisch vorrangigem Entwicklungsraum. Sie befindet sich nordöstlich von Frankfurt mit guter verkehrlicher Anbindung nach Westen über die B 521 (Büdesheim-Niederdorfelden-Frankfurt) sowie der L 3008 (Kilianstädten-Niederdorfelden-Frankfurt), nach Osten/Norden und Süden über die B 45 (Büdesheim/Klianstädten- Nidderau-Bruchköbel-Hanau) sowie die L 3008 (Klianstädten-Hanau). Die Regionalbahn mit Anschluss von Büdesheim, Kilianstädten und Oberdorfelden über Niederdorfelden nach Frankfurt bietet eine gute Voraussetzung für die Nutzung des ÖPNVs. In der Gemeinde ist eine hohe Nachfrage an Wohnbauflächen festzustellen. Flächen zur Innenentwicklung stehen nur noch in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Da sie sich in privater Hand befinden, besteht in der Regel kein Zugriff der Kommune auf diese Flächen. Daher ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen im RegFNP für Neubaugebiete dringend erforderlich. Der Gemeinde liegt auch eine hohe Nachfrage an gewerblichen Flächen für örtliche Handwerker in Kilianstädten und Büdesheim, den Einzelhandel in Büdesheim und Rechenzentren in Klianstädten (aufgrund der sehr guten Lage zum Europäischen Netzknotenpunkt östlich von Frankfurt) vor. Daher ist es erforderlich für die Gemeinde Schöneck ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des RegFNPs zur Verfügung zu stellen. In Zusammenarbeit mit Thomas Egel, langjähriger Fachplaner der Gemeinde Schöneck, wurden die vorgeschlagenen Änderungen erarbeitet. Die Gebietserweiterungen fallen teilweise umfangreich aus. Hintergrund hierfür ist, dass ein erheblicher Teil der in Betracht kommenden Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde Schöneck steht. Durch die Anmeldung eines größeren Flächenkontingents soll sichergestellt werden, dass im weiteren Verfahren ein ausreichender Verhandlungsspielraum für mögliche Grundstückserwerbe besteht. Zugleich ist zu berücksichtigungen, dass der RegFNP ein langfristig ausgelegtes Planungsinstrument ist. Mit der Aufnahme von Flächen entsteht weder eine unmittelbare Pflicht zur Entwicklung, noch eine Entscheidung über die konkrete bauliche Nutzung. Vielmehr wird durch die Anmeldung lediglich ermöglicht, dass einzelne Bereiche – sofern sie überhaupt in den RegFNP übernommen werden – zu einem späteren Zeitpunkt planungsrechtlich weiterentwickelt werden können. Für jede konkrete Umsetzung ist ein gesondertes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Da erfahrungsgemäß nicht alle vorgeschlagenen Flächen in den RegFNP aufgenommen werden, ist eine Priorisierung der Flächenanmeldung notwendig. Die vorgeschlagene Auswahl eröffnet der Gemeinde zugleich die erforderlichen Handlungsspielräume, um auf künftige Bedarfe und die Verfügbarkeit von Grundstücken flexibel reagieren zu können.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 9",
        "ressourcen": [
          "flaeche",
          "wohnraum"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908306173_Fruehzeitige Beteiligung zu"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-11-18",
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          },
          {
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            "datum": "2025-11-27",
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              "dagegen": 2,
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            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-12-11",
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              "enthaltung": 1
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Die FDP-Fraktion beantragte Einzelabstimmung über die Flächen. Ergebnisse: Fläche 1 (21/3/1), Fläche 2 (23/1/1), Fläche 3 (22/3/0), Fläche 6 (23/2/0), Fläche 4 (19/5/1), Fläche 5 (18/7/0). Zuvor hatte der Bauausschuss am 27.11.2025 dem Antrag der FWG-Fraktion zugestimmt, Fläche Nr. 5 von Priorität 3 auf Priorität 2 zu heben (8/0/1)."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Regionaler Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "zeithorizont",
          "wert": "langfristig",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000156/2025",
      "top": 10,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Erlass der neuen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schöneck",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung für die Feuerwehr der Gemeinde Schöneck.",
        "begruendung": "Die derzeit gültige Satzung für die Feuerwehr ist aus dem Jahr 2018. Mit dem neuen Satzungsentwurf sind die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt. Zudem wurde zusammen mit der Kreisbrandinspektion und dem Landesfeuerwehrverband im § 6 der Abs. 7 hinzugefügt, um Mitglieder extremistischer Organisationen keinen Zugang zur Feuerwehr zu ermöglichen. Weiter wurden die Vorgaben der Wahlen um den Punkt der Briefwahl erweitert. Dies ermöglicht Wahlen im Krisen- oder Pandemiefall, wenn Ausgangssperren oder Ähnliches ein Zusammenkommen unmöglich machen. Die Aufgaben und Anforderungen der Kinder- und Jugendfeuerwehr werden zukünftig in einer noch vom Gemeindevorstand zu erlassenen „Jugendordnung“ definiert. Dabei muss zukünftig bei Änderungen oder der Aufgaben oder Anforderungen die Satzung nicht geändert werden. Wir bitten um Zustimmung.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 10",
        "ressourcen": [
          "gremien"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907641663_Erlass der neuen Satzung de"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
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            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
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          {
            "gremium": "Haupt- und Finanzausschuss",
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            "abstimmung": {
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          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
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            "ergebnis": "angenommen",
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            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft",
        "anmerkung": "Ein Gremiumsmitglied war bei der Abstimmung nicht anwesend."
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000163/2025",
      "top": 11,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan zum Kostenträger 555.100 für das Haushaltsjahr 2026",
        "beschlussvorschlag": "Dem von HessenForst, Forstamt Hanau-Wolfgang, erstellten Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben gemäß Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird zugestimmt. Die vom Vogelschutzverein Schöneck geäußerten Anregungen werden bei der Waldbewirtschaftung weitestgehend berücksichtigt.",
        "begruendung": "Der von HessenForst, Forstamt Hanau-Wolfgang, vorgelegte Forstwirtschaftsplan schließt mit Einnahmen in Höhe von 79.374,00 € und Ausgaben in Höhe von 76.296,00 € ab, so dass mit einem Überschuss in Höhe von 3.077,00 € zu rechnen ist. Bei der Planaufstelllung handelt es sich um die letztjährige Forstwirtschaftsplanung des gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsplans (Forsteinrichtung) des Zeitraums 2017 – 2026. Aufgrund der Notwendigkeit zur Neuaufstellung der 10-jährigen Forsteinrichrung für den Abschnitt 2027 – 2036 und den damit verbundenen Aufwänden fällt der Ertrag nachvollziehbar geringer aus als in den Vorjahren. Die entsprechenden Aufwände und Erträge werden im Haushaltsplan 2026 eingestellt. 1 Allgemeines Grundsätzlich können die Kernaussagen der Vorjahre weiterhin bestätigt werden. Die stark geschädigten Altbuchen in großen Teilen des Schönecker Waldes sterben in rasanter Geschwindigkeit ab. Hier ist eine auffallende Korrelation mit dem Bestandsalter ersichtlich. Je älter der Buchenbestand – desto schneller schreitet die Schädigung voran. Buchen besitzen mit ca. 250 (bis 300) Jahren ein relativ geringes „natürliches Endalter“. Das „Extremwetter“ der letzten Jahre hat die Bäume stark geschwächt und die „Zerfallsphase“ setzt dementsprechend früher ein. Daher muss mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nahezu alle geschädigten Bäume in den nächsten Jahren absterben werden. Ein „Ausheilen“ wird mit zunehmendem Alter immer unwahrscheinlicher. Je weiter die Bäume absterben, desto gefährlicher wird die Waldarbeit in diesen Bereichen. Aus diesem Grund werden zunehmend Bäume auf der Fläche als Habitatbäume belassen. Der Habitatwert dürfte somit in den letzten Jahren stark angestiegen sein und diese Entwicklung hält auch sicherlich bei derzeitigem Bewirtschaftungsstand weiterhin an. Forstbetrieb Das laufende Forstwirtschaftsjahr verlief ohne nennenswerte Besonderheiten weitestgehend planmäßig. Nach ergiebigen Niederschlägen zu Beginn des Winters folgte im März eine längere Trockenphase in der das eingeschlagene Holz ohne nennenswerte Fahrspuren und Bodenschäden gerückt werden konnte. Der Holzmarkt war – und ist – aufnahmefähig und das eingeschlagene Holz fließt in der Regel zügig ab. Vor allem Nadelsägeholz wird aktuell bei stetig steigenden Holzpreisen stark nachgefragt. Beim Brennholz konnten alle Interessenten bedient werden. Kulturpflege und Läuterung wurden ebenfalls wie geplant durchgeführt. Planungen und Perspektiven für das Jahr 2026 Der vorliegende Plan wurde auf der Grundlage der Forsteinrichtung aus 2017 unter Berücksichtigung der internen, jährlichen „Standardauswertung“ durch Hessen-Forst erstellt. Geplant ist ein Einschlag von rund 1.200 Fm Holz. Diese Menge liegt leicht unter der Planmenge aus der Forsteinrichtung. Gut ein Drittel dieser Menge fällt im Zuge der alljährlichen Hiebe zur Verkehrssicherung / Kalamitätsnutzung / Sammelhieb bei den geschädigten Altbuchen an. Der Löwenanteil kommt aus Durchforstungshieben mit dem Harvester. In mittelalten Teilbereichen sollen die Mischbaumarten (Eiche / Kirsche / Ahorn, etc.) zu Lasten der Buche begünstigt und herausgepflegt werden. Diese Baumarten dürften mit dem fortlaufenden Klimawandel besser klarkommen. Ferner sind Lärchen- und Eichenmischbestände zur Pflegenutzung vorgesehen. Es muss hervorgehoben werden, dass sich der aktuelle Forstwirtschaftsplan auf das letzte Jahr der laufenden Forsteinrichtungsperiode bezieht. Einige Waldbereiche sind noch immer undurchforstet bzw. ungepflegt. Leider fällt durch die alljährlichen Kalamitätsnutzungen oft so viel Holz an, dass die Durchforstung der mittelalten (vitaleren) Bestände immer wieder nach hinten geschoben wird, da die Planmengen erfüllt sind. Aus forstlicher Sicht besteht hier teilweise ein Pflegerückstand. Zum Stichtag 01.01.2027 steht in Schöneck eine neue Forsteinrichtung an. Diese ist für Betriebe über 100 ha Betriebsgröße nach dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG) verpflichtend. Hierfür wurden im Forstwirtschaftsplan 17.500 € als geschätzte Nettokosten mit eingeplant. Für Kulturpflege und Läuterung müssen in Summe rund 7.000 € eingeplant werden. Zum Wirtschaftsplan ist anzumerken, dass diese Planung auf der Grundlage von „Standardkosten“ und „Standarderlösen“ basiert. Geringe Schwankungen am Holzmarkt können bei einer Vermarktungsmenge von rund 950 Fm verkaufsfähigem Holz zu nennenswerten Abweichungen führen. Ferner ist auch der Aufwand für die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen nur schwer kalkulierbar. 2 Betriebsergebnis Auf Grundlage der automatischen Auswertungen und Berechnungen im Forstplanungsprogramm leitet sich für den Schönecker Gemeindewald ein Plus von rund 3.000 € her. Die Waldschadenssituation ist weiterhin angespannt. Zu den bekannten Schädlingen hat im vergangenen Jahr der Eichenprachtkäfer erneut Schäden an Eichen verursacht (v.a. im Buchwald). Befallene Bäume sollten nach Empfehlung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt möglichst schnell eingeschlagen und abtransportiert werden, um gesunde Bäume vor dem Schädling zu bewahren. Bedingt durch die Niederschläge des vergangenen Winters und der letzten Monate konnten sich die mittelalten Bäume vitalisieren. Die Altbuchen sterben jedoch weiterhin stark ab und müssen im Zuge der Verkehrssicherung zwangsgenutzt werden. Besonders Bäume in den besonnten Randbereichen sind angegriffen und müssen gefällt werden. Die Vitalität dieser alten Bäume nimmt immer weiter ab. Von einem „Ausheilen“ der Schäden ist nicht auszugehen. Der Waldzustandsbericht für Hessen kann unter www.hessen-forst.de abgerufen werden. Naturschutz Bei der Bewirtschaftung und Pflege des Schönecker Waldes wird großer Wert auf die Einhaltung von Aspekten des Naturschutzes gelegt. Gerade abgestorbene Altbäume bieten eine Vielzahl an neuen Habitaten und stellen somit Lebens- und Nahrungsgrundlage für Pflanzen und Tieren dar. Im Gegenzug kann hier ein Ungleichgewicht allerdings auch schnell zu Massenvermehrungen von Schadinsekten (z.B. Borkenkäfer oder Eichenprachtkäfer) führen, welche im Nachgang die Existenz einiger Baumarten bedrohen kann. Im Kilianstädter FFH – Gebiet profitieren aktuell gerade viele Fledermäuse von den absterbenden Bäumen. Gleichwohl sollte bedacht werden, dass ohne vorangegangene Bewirtschaftung und Waldpflege die Bäume nicht diese Durchmesser hätten erreichen können. Auch Mischbaumarten wie z.B. Eiche, Vogelkirsche und Ahorn wären in dem einst dominanten Buchenwald vermutlich zwischenzeitlich verschwunden. Am 28.10.2025 fand eine gemeinsame Waldbegehung mit dem Vogelschutzverein Schöneck e. V. (VSV), HessenForst und der Gemeinde Schöneck statt. Die vom VSV geäußerten Anregungen werden bei der künftigen Waldbewirtschaftung wie folgt berücksichtigt: 1. Besonders im Buchwald in Schöneck ist der Rotmilan mit einigen Horsten ansässig. Im Großraum dieser Bäume ist ein Nutzungsverzicht des Waldes sinnvoll. Eine Verkehrssicherung ist hier nicht nötig, da diese Bäume sich nicht wegnah befinden. 2. Ebenfalls ist es ratsam, eine weitere Auflichtung durch Fällung der Bäume des umliegenden Waldgebietes zu verhindern, da die Beschattung des Vogelnachwuchses zu einer erfolgreichen Aufzucht beiträgt. 3. Ebenfalls ist es sinnvoll, die abgestorbenen und umgefallenen Eschen im Bereich oberer Erlenbach (Buchwald) zu belassen, um neben Totholzangebot auch eine natürliche Wasserstauung zu ermöglichen. Hier war ehemals eine Staustufe angelegt. 4. Ein zukünftig wichtiges Element im \"Wald zwischen Kilianstädten und Büdesheim\" sind ausgewiesene Totholzinseln, die dauerhaft aus der Nutzung genommen werden sollten. Dies wäre möglicherweise ein Naturwaldelement, welches in das anstehende Forsteinrichtungswerk aufgenommen werden kann. Es wird empfohlen dem von HessenForst vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2026 zuzustimmen. 3",
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        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187908298209_Voranschlag ueber Einnahmen"
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        "beschlussvorschlag": "Die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH erhält den Zuschlag für die Erdgasbelieferung aller kommunalen Liegenschaften in der Zeit vom 01.01.2026 bis 01.01.2028 zum Brutto-Angebotspreis von 308.698,26 €.",
        "begruendung": "Die Ausschreibung zu o.g. Liefervertrag zur Erdgaslieferung erfolgte aufgrund der geschätzten Auftragshöhe gem. GWB / VgV im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung über das Kommunale Vergabezentrum Bad Vilbel, welchem auch die formale Prüfung der Angebote oblag. Die Ausschreibung umfasst - Erdgasbelieferung für die kommunalen Liegenschaften der Gemeinde Schöneck für die Vertragslaufzeit von zwei Jahren - Optionale zweimalige Verlängerung für jeweils ein Jahr Zur digitalen Submission am 11.11.2025 lag insgesamt lediglich ein Angebot vor: 1. Gasversorgung Main-Kinzig GmbH 158.575,21€ Die Formale Prüfung der Angebote erfolgte durch das kommunale Vergabezentrum Bad Vilbel, die rechnerische und fachliche Prüfung der Angebote erfolgte durch die Firma encadi GmbH, Dortmunder Straße 47, 48155 Münster. Die geprüften Angebotssummen lauten wie folgt: 1. Gasversorgung Main-Kinzig GmbH 158.575,21€ Die im Angebot ausgewiesene Summe bezieht sich ausschließlich auf den reinen Arbeitspreis für Erdgas, welcher von den Bietern individuell angeboten wird. Laut vorliegendem Angebot beläuft sich der Arbeitspreis für Energielieferung auf 4,406 Ct/kWh netto im Jahr 2026 und 4,192 Ct/kWh netto im Jahr 2027. Der vom Bieter angebotene Preis bewegt sich im marktüblichen Bereich für eine europaweite Ausschreibung dieser Größenordnung. Weitere Kostenbestandteile, wie beispielsweise Netzentgelte und staatliche Abgaben sind im Angebotspreis nicht enthalten. Bei diesen im Angebot nicht inkludierten Kosten handelt es sich um Fixkosten, die auf den Angebotspreis unabhängig vom Bieter aufgeschlagen werden müssen. 2 Unter Berücksichtigung der vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2026 ergibt sich daraus der geschätzte Gesamtauftragswert für den festen, zweijährigen Lieferzeitraum der Jahre 2026 und 2027. Dieser beträgt 308.698,26 € brutto. Die Kostenschätzung der Firma encadi GmbH lag für die feste zweijährige Vertragslaufzeit 2026 und 2027 zzgl. einer ggfs. zweimal einjährigen Verlängerungsoption für die Jahre 2028 und 2029 bei 624.653,62€ brutto. Die Verlängerungsoptionen wären jeweils im letzten Vertragsjahr mit dem Bieter für das Folgejahr zu verhandeln. Auf die feste zweijährige Vertragslaufzeit würde sich die Kostenschätzung folglich auf 312.326,81 € brutto belaufen und entspricht dem Angebotspreis. Aufgrund der geringen Marktresonanz bei europaweiten Gasausschreibungen war bereits im Vorfeld mit einer beschränkten Zahl von Angeboten zu rechnen. Die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH erfüllt die geforderten Kriterien für eine Zuschlagserteilung. Die vollständige Angebotswertung ist beigefügter Auswertung des Büros encadi GmbH zu entnehmen. Es wird empfohlen den Zuschlag an die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH zu erteilen. 3",
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