{
  "sitzung": {
    "gremium": "Gemeindevertretung",
    "datum": "2025-09-18",
    "beginn": "20:00",
    "ende": "22:00",
    "ort": "Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5",
    "vorsitz": "Klaus Ditzel (SPD)",
    "schriftfuehrer": "Alexander Jung",
    "anwesend_stimmberechtigt": 28,
    "abwesend_entschuldigt": 9,
    "quelle": "Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung am 18.09.2025 (öffentlich)",
    "erfasst_am": "2026-08-12",
    "erfasst_von": "DL",
    "ris_url": "https://schoeneck.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=165906",
    "ausgewertete_dokumente": [
      "Niederschrift",
      "Beschlussvorlagen der Tagesordnungspunkte"
    ],
    "struktur": "Vorgänge sind die Tagesordnungspunkte, über die abgestimmt wurde. Positionen sind Anträge innerhalb eines Vorgangs."
  },
  "tagesordnung": [
    {
      "top": 1,
      "titel": "Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 2,
      "titel": "Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen",
      "art": "mitteilung"
    },
    {
      "top": 3,
      "titel": "Interessenbekundungsverfahren zur Ansiedlung eines Rechenzentrums im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II",
      "drucksache": "000115/2025"
    },
    {
      "top": 4,
      "titel": "Gegen die Wohnungsnot: Aktivierung baureifer Grundstücke durch Grundsteuer C",
      "drucksache": "000023/2025"
    },
    {
      "top": 5,
      "titel": "Einfachere Bürgerbeteiligung in der Gemeindepolitik",
      "drucksache": "000079/2025"
    },
    {
      "top": 6,
      "titel": "Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters in den Klimabeirat",
      "drucksache": "000102/2025"
    },
    {
      "top": 7,
      "titel": "Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Schöneck I",
      "drucksache": "000104/2025"
    },
    {
      "top": 8,
      "titel": "Wahl von Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Schöneck II Büdesheim",
      "drucksache": "000105/2025"
    },
    {
      "top": 9,
      "titel": "Abschluss Konzessionsvertrag Strom",
      "drucksache": "000093/2025"
    },
    {
      "top": 10,
      "titel": "Beschluss des integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen, im Speziellen für das Teilkonzept Schöneck",
      "drucksache": "000114/2025"
    },
    {
      "top": 11,
      "titel": "Mitteilungsvorlage Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025",
      "drucksache": "000098/2025"
    },
    {
      "top": 12,
      "titel": "Mitteilungsvorlage — 239. Vergleichende Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“ Schlussbericht",
      "drucksache": "000084/2025"
    }
  ],
  "anfragen": [
    {
      "fraktion": "SPD",
      "datum": "2025-09-18",
      "titel": "Müllabfuhrsystem",
      "urheber": "Alwin Boekhoff",
      "kernaussagen": [
        "Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft überwacht den Entsorger permanent und erfasst Reklamationen täglich.",
        "Pflichtverletzungen des Entsorgers werden monatlich als Vertragsstrafe abgerechnet; die Strafen beziehen sich nicht auf einzelne Kommunen, sondern auf das gesamte Gebiet der interkommunalen Zusammenarbeit.",
        "Der Eigenbetrieb erstellt monatliche statistische Auswertungen über Qualität und Quantität der Mülleinsammlung und präsentiert sie den beteiligten Kommunen."
      ],
      "ressourcen": [
        "abfall"
      ]
    },
    {
      "fraktion": "SPD",
      "datum": "2025-09-18",
      "titel": "Klimaschutz",
      "kernaussagen": [
        "Die Bundesgesellschaft ZUG schreibt ein integriertes Vorreiterkonzept für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers vor.",
        "Der Förderbescheid erging im Oktober 2024, die Frist zum Maßnahmenbeginn endet am 31.12.2025. Die Förderung beträgt 31.700 €, die Kosten belaufen sich auf rund 60.000 €.",
        "Ein Ingenieurbüro war zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht beauftragt; es lief eine beschränkte Ausschreibung.",
        "Gespräche über eine kommunale Zusammenarbeit beim Klimaschutzmanager wurden mit der Stadt Nidderau geführt.",
        "Die Wiederbesetzung der Stelle des Umweltbeauftragten ist beabsichtigt."
      ],
      "ressourcen": [
        "klima",
        "geld",
        "personal"
      ],
      "bezug": "Die Stelle des Umweltbeauftragten war ausweislich der Anfragebeantwortung vom 06.03.2025 seit dem 01.02.2025 vakant."
    }
  ],
  "mitteilungen": [
    {
      "top": 2,
      "nr": 7,
      "text": "Zur Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans: Die frühzeitige Beteiligung läuft vom 29.09. bis 15.12.2025 über ein Online-Portal des Landes Hessen. Sämtliche Flächen können neu angemeldet, in ihrer Priorität eingestuft, verändert oder gestrichen werden; dabei sind die Strategische Umweltprüfung und das von der Bevölkerungsprognose abhängige Flächenkontingent zu beachten. Bis spätestens 15.12.2025 muss Schöneck seine Änderungswünsche melden.",
      "ressourcen": [
        "flaeche",
        "wohnraum"
      ]
    }
  ],
  "vorgaenge": [
    {
      "id": "000115/2025",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Interessenbekundungsverfahren zur Ansiedlung eines Rechenzentrums im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit externer Fachberatung Angebote zur Ansiedlung eines Rechenzentrums im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II einzuholen. Die drei besten Angebote sind der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Zum besseren Vergleich wird der Gemeindevorstand beauftragt, mindestens 10 Kriterien festzulegen, die bei der Auswahl der Bieter zu berücksichtigen sind. Die Kriterien sind vom Gemeindevorstand festzulegen und haben alle gesetzlichen Erfordernisse sowie die Anforderungen der Gemeinde Schöneck zu enthalten. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und regelmäßig der Gemeindevertretung zu berichten.",
        "begruendung": "Die Marktsituation im Bereich Rechenzentren hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Die Nachfrage nach geeigneten Grundstücksflächen ist kontinuierlich gestiegen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Internetknotens (DE-CIX). Ein entscheidender Standortfaktor ist die Verfügbarkeit ausreichender Stromkapazitäten. Grundstücke, die diesen Vorteil aufweisen, verfügen über eine deutlich höhere Attraktivität am Markt und können entsprechend optimal vermarktet werden. Da diese Voraussetzungen für unsere Gemeinde gegeben sind, eröffnet sich die Möglichkeit, einen erheblichen finanziellen Nutzen zu erzielen. Mit dem Rückzug der Firma Hetzner Online GmbH und die Beantragung der Stromkapazität durch Frau Bürgermeisterin Wacker hat die Gemeinde Schöneck die Chance, ein Rechenzentrum auf dem Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II anzusiedeln. Die Ansiedlung eines Rechenzentrums soll nunmehr durch Hinzuziehen eines externen Fachberaters in einem Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Um maximale Transparenz und den größten Nutzen für die Gemeinde zu gewährleisten, ist beabsichtigt, die Bieter mit einem Kriterienkatalog zu konfrontieren. Entscheidungskriterien sollen z.B. sein: • Höhe des Kaufpreises pro qm für die Grundstücksfläche, • zusätzliche finanzielle Leistungen, • benötigte Fläche in qm (abhängig von der zur Verfügung stehenden Stromkapazität) • Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsstrategien – inkl. Aussagen zu Kennzahlen wie PUE (Power Usage Effectiveness), WUE (Watger Usage Effectiveness), REF (Renewable Energy Factor), PPA (Power Purchase Agreement) • Konzept für die Abwärmenutzung, • weitere ökologische Aspekte (z.B. Fassadenbegrünung), • Erfahrung durch bereits umgesetzte Rechenzentrumsprojekte, • das Geschäftsmodell (Investor, Betreiber oder Entwickler) und Bonität der Investoren Die Entscheidungskriterien werden mit externer Beratung durch den Gemeindevorstand festgelegt und gewichtet. Der Ablauf soll sich in fünf Phasen aufteilen: Phase 1 – Die Interessenbekundung: Die Interessenbekundungen werden zunächst gesammelt und katalogisiert. Phase 2 – Verdichten auf Top 6-8: Vorauswahl von 6 bis 8 Interessenten auf Basis des genannten Kriterienkatalogs durch den Gemeindevorstand. Phase 3 – Verdichten auf Top 3: Auswahl der drei besten Interessenten durch den Gemeindevorstand nach Vorstellung der Interessenten aus Phase 2. Phase 4 – Festlegung auf einen Bieter: Aus den besten drei aus Phase 3 wird auf Basis deren Präsentationen der beste Bieter ausgewählt. An den Präsentationen nehmen die Mitglieder des Gemeindevorstands und der Gemeindevertretung teil. Phase 5 – Beschlussfassung: Mit Auswahl des besten Bieters erfolgt die Beschlussfassung über den Gemeindevorstand durch die Gemeindevertretung. Im Anschluss erfolgt die juristische Erarbeitung des Kaufvertrags und ggfs. eines städtebaulichen Vertrags. Dies erfolgt durch externe juristische Fachberatung",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
        "ressourcen": [
          "flaeche",
          "energie",
          "geld"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907543156_Angebotseinholung durch Bie"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-09-01",
            "ergebnis": "zugestimmt",
            "abstimmung": null
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-09-18",
            "ergebnis": "angenommen",
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              "dagegen": 0,
              "enthaltung": 6
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "angenommen",
        "umsetzung": null,
        "status": "nicht_geprueft"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "gv-2025-09-18-top3-aenderung-gruene",
      "top": 3,
      "was": {
        "art": "aenderungsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Änderungsantrag zu 000115/2025 — Kriterien vorab der Gemeindevertretung vorlegen",
        "beschlussvorschlag": "Zum besseren Vergleich wird der Gemeindevorstand beauftragt, zuvor mindestens 10 Kriterien zu entwickeln und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen, die bei der Auswahl der Bieter zu berücksichtigen sind.",
        "begruendung": "Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Neustart des Verfahrens, bei dem eine Wiederholung der grundlegenden Fehler seit 2021 vermieden werden soll. Insbesondere die Inanspruchnahme einer externen Fachberatung sowie die bereits durchgeklungene Absicht, zur Reduzierung des Flächenbedarfs auf eine mehrgeschossige Bebauung zu bestehen, sind hier positiv hervorzuheben. Wichtig bei der Neuauflage ist, dass zunächst durch die Gemeindepolitik die Interessen der Gemeinde in einem Kriterienkatalog festgelegt werden. Die Kriterien sollen durchaus vom Gemeindevorstand vorgeschlagen werden, dann aber von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Anhand dieser Leitplanken kann sodann der Gemeindevorstand mit freier Hand bis zur Auswahl einer Shortlist agieren. ____________________________ Wolfgang Seifried Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 3",
        "ressourcen": [
          "flaeche",
          "energie"
        ],
        "anmerkung": "Der Änderungsantrag hätte die Festlegung der Auswahlkriterien von der Verwaltung zur Gemeindevertretung verschoben.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907543156_20240918AenderungsantragInt"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-09-18",
            "ergebnis": "abgelehnt",
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          }
        ],
        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
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      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "bezug": "000115/2025",
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000023/2025",
      "top": 4,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Gegen die Wohnungsnot: Aktivierung baureifer Grundstücke durch Grundsteuer C",
        "beschlussvorschlag": "Mit dem Ziel, vorhandene, unbebaute, aber baureife Baugrundstücke zur Linderung der Wohnungsnot zu aktivieren und deshalb ab dem 1.1.2026 eine Grundsteuer C zu erheben, wird der Gemeindevorstand zu Folgendem beauftragt: 1. Erarbeitung einer eigenständigen Hebesatzsatzung, in der der Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) auf das Dreifache des aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer B festgesetzt wird. 2. Erarbeitung einer Allgemeinverfügung, in der der erhöhte Bedarf an Wohnungen in Schöneck als Teil des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main als Begründung für die Einführung der Grundsteuer C dargelegt wird.",
        "begruendung": "nicht_geprueft",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 4",
        "ressourcen": [
          "wohnraum",
          "flaeche",
          "geld"
        ],
        "anmerkung": "Der Antrag enthält ausnahmsweise eine ausdrückliche Zielangabe im Beschlusstext selbst („Mit dem Ziel, … zur Linderung der Wohnungsnot zu aktivieren“)."
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-09-18",
            "ergebnis": "abgelehnt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 3,
              "dagegen": 22,
              "enthaltung": 2
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "zielangabe",
          "wert": "ausdruecklich",
          "begruendung": "Der Beschlusstext benennt das Ziel getrennt von der Maßnahme — im erfassten Material die Ausnahme.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000079/2025",
      "top": 5,
      "was": {
        "art": "fraktionsantrag",
        "antragsteller": [
          "B 90/Grüne"
        ],
        "titel": "Einfachere Bürgerbeteiligung in der Gemeindepolitik",
        "beschlussvorschlag": "Die „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Schöneck“ wird um folgenden Abschnitt ergänzt: § 34 (6) In den Ausschüssen soll vor Eintritt in die Tagesordnung eine Bürgerbeteiligungsrunde abgehalten werden und in der Regel auf den Zeitraum von zwanzig Minuten begrenzt sein. Unter diesem Tagesordnungspunkt können sich Bürgerinnen und Bürger zu allen auf der Tagesordnung des jeweiligen Ausschusses zur öffentlichen Beratung aufgeführten Punkten zu Wort melden.",
        "begruendung": "Mindestens drei Initiativen bemühen sich derzeit in Schöneck darum, Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Partei- und Fraktionsorganisationen für eine breite Beteiligung zu gewinnen und für demokratische Prozesse zu werben: Zukunftswerkstatt, Bürger im Gespräch, Demokratie leben und bewahren. Auch der eingeführte Online-Mängelmelder dient der niedrigschwelligen Beteiligung von Menschen an der Gestaltung unserer Gemeinde. Die Initiativen und die beteiligten Menschen haben natürlich die Möglichkeit, über die Fraktionen als Organisationen der repräsentativen Demokratie, ihre Ideen und Anliegen in den parlamentarischen Prozess einzubringen. Gerade kleine Gemeinden wie Schöneck können zusätzlich durch niedrigschwellige Formate gezielt dazu beitragen, eine wahrgenommene Distanz zwischen Bürgerinnen und Bürgern und „der Politik“ (die ja auch aus Bürgerinnen und Bürgern besteht) zu reduzieren und deren Interessen und Expertise ungefiltert zu hören. Mit dem vorliegenden Vorschlag einer Bürgerbeteiligungsrunde sollen die Hindernisse dazu verringert werden. So wird einerseits nicht nur den Ausschussmitgliedern ermöglicht, Perspektiven aus der Bevölkerung wahrzunehmen und sie in den Abwägungsprozess ihrer Entscheidungen einfließen zu lassen, sondern andererseits den Bürger*innen signalisiert, dass ihre Ansichten und Anliegen gehört und ernst genommen werden. Es erhöht die Bereitschaft, sich mit kommunalpolitischen Themen im Ort auseinanderzusetzen. Alternativ zur im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Regelung ist die antragstellende Fraktion offen für konstruktive Gespräche zur konkreten Ausgestaltung. So versteht sich die Begrenzung auf zwanzig Minuten als Orientierung und kann in der Beratung angepasst werden. Ziel des Antrags ist es nicht, ein starres Format durchzusetzen, sondern niedrigschwellige und praktikable Mitsprachemöglichkeiten zu schaffen – im Einklang mit den Arbeitsabläufen der Ausschüsse. Deshalb sind wir bereit, über Details zu diskutieren, solange die Grundidee – die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern direkt in der Ausschussarbeit – erhalten bleibt. Ähnliche Formate werden bereits von einigen hessischen Städten und Gemeinden genutzt, wie z.B. Frankfurt, Hanau, Dreieich, Oberursel und Witzenhausen. Klassifikation gemäß dem Gemeindevertretungs-Beschluss „Klimaschutz in Schöneck“ vom 25.06.2020 Auswirkungen auf den Klimaschutz □ Ja, positiv □ Ja, negativ □ Nicht einschätzbar x Nein Für die Fraktion gez. Wolfgang Seifried Fraktionsvorsitzender",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 5",
        "ressourcen": [
          "verfahren"
        ],
        "anmerkung": "Der Gemeindevertreter Alwin Boekhoff stellte gemäß § 24 der Geschäftsordnung den Antrag auf Schluss der Debatte; dem wurde nicht widersprochen.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907419598_Einfachere Buergerbeteiligu"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Haupt- und Finanzausschuss",
            "datum": "2025-06-24",
            "ergebnis": "nicht zugestimmt",
            "abstimmung": {
              "dafuer": 1,
              "dagegen": 4,
              "enthaltung": 3
            }
          },
          {
            "gremium": "Gemeindevertretung",
            "datum": "2025-09-18",
            "ergebnis": "abgelehnt",
            "abstimmung": {
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              "dagegen": 24,
              "enthaltung": 0
            }
          }
        ],
        "ergebnis": "abgelehnt",
        "umsetzung": null,
        "status": "erledigt"
      },
      "wohin": {
        "deutungen": []
      },
      "einschaetzungen": [
        {
          "art": "kontext",
          "wert": "lokal",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "gegenstand",
          "wert": "verfahrensregel",
          "begruendung": "Der Antrag betrifft nicht eine Sachaufgabe, sondern die Geschäftsordnung selbst.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000102/2025",
      "top": 6,
      "was": {
        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters in den Klimabeirat",
        "beschlussvorschlag": "Als Vertreter in den Klimabeirat der Gemeinde Schöneck wird gewählt: CDU-Fraktion Thorsten Weitzel. Als Stellvertreter: CDU-Fraktion Andreas Zeller.",
        "begruendung": "Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck setzt sich aus einem/r Vertreter/in und einem/r Stellvertreter/in des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem/r Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2022 und 15.12.2022 wurden die Vertreter/innen und Stellvertreter/innen bereits per Akklamation gewählt. Herr Erich Wacker und Herr Thomas Abraham, beide Vertreter/Stellvertreter der CDU-Fraktion, haben ihre Mandate im Klimabeirat niedergelegt, daher ist die Neuwahl erforderlich. Die CDU-Fraktion hat Thorsten Weitzel als Vertreter und Andreas Zeller als Stellvertreter in den Klimabeirat vorgeschlagen. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 6",
        "ressourcen": [
          "gremien"
        ],
        "anmerkung": "Damit ist die im März 2025 gemeldete Handlungsunfähigkeit des Klimabeirats behoben: Die CDU-Fraktion stellt wieder Mitglieder.",
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907491089_Wahl eines Vertreters sowie"
      },
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          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
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        "ergebnis": "angenommen",
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        "anmerkung": "Ein Gremiumsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend."
      },
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          "datum": "2026-08-12"
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    {
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        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Schöneck I Kilianstädten/Oberdorfelden",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Wolfgang Vinzenz Scherschlicht für das Amt des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk I Kilianstädten/Oberdorfelden zu wählen.",
        "begruendung": "Gemäß Hessischem Schiedsamtsgesetz –HSchAG- vom 23.03.1994 hat jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle einzurichten. Seit Juli 2025 ist die Stelle der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I vakant. Um die Arbeit der Schiedsstelle wieder zu gewährleisten, ist nach § 4 HSchAG durch die Gemeindevertretung die Wahl der Schiedsperson vorzunehmen. Herr Scherschlicht hat sich um die ehrenamtliche Stelle bei der Gemeinde Schöneck beworben. Vorab wurde der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angehört sowie durch die Meldebehörde der Gemeinde Schöneck eine Prüfung des Wahlrechtes vorgenommen. Der Kandidat erfüllt die erforderliche Eignung für das Schiedsamt gem. § 3 HSchAG und besitzt das Wahlrecht. Nach § 5 Abs. 1 HSchAG bedarf die Wahl der Schiedsperson der Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes. Nach erfolgter Bestätigung wird gem. § 6 HSchAG die Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen.",
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            "gremium": "Gemeindevorstand",
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      "id": "000105/2025",
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        "art": "wahl",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Wahl von Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Schöneck II Büdesheim",
        "beschlussvorschlag": "Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Amtsgericht Hanau Herrn Christian R. Schenk und Herrn Hans-Peter Loeb für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen im Bezirk Schöneck II Büdesheim vorzuschlagen; für das Amt einer Ortsgerichtsschöffin: N.N.",
        "begruendung": "Die Amtszeit von drei Ortsgerichtsschöffen für den oben genannten Ortsgerichtsbezirk endet. Gemäß §§ 7 und 8 Ortsgerichtsgesetz (OGG) hat die Gemeindevertretung dem Direktor des Amtsgerichtes die dem Ortsgericht angehörenden Personen vorzuschlagen. Die Wahlzeit beträgt für Personen unter 65 Jahren zehn Jahre, für Personen über 65 Jahre kann sie auf fünf Jahre verkürzt werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung auf sich vereint.",
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        "anmerkung": "Für das Amt der Ortsgerichtsschöffin lag keine Kandidatin vor (N.N.).",
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        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907497830_Wahl von Ortsgerichtsschoef"
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    },
    {
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        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
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        "titel": "Abschluss Konzessionsvertrag Strom",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Wegenutzungsvertrags Strom (Konzessionsvertrag Strom). Der Vertrag gilt 20 Jahre für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2046. Die finanziellen Mittel sind in die Haushaltsplanungen mit aufzunehmen.",
        "begruendung": "Der mit der EAM Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Schöneck über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet dienen, endet zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 muss ein neuer Wegenutzungsvertrag Strom geschlossen werden. Gem. § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom abzuschließen. Mit Ablauf der Frist wurde festgestellt, dass die EAM Netz GmbH als einziges Unternehmen Interesse bekundet hat. Das Angebot sowie der finalisierte Entwurf des Vertrages sind der Anlage beigefügt. Wir bitten um Zustimmung. 2",
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        "ergebnis": "ueberwiesen",
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        "status": "offen",
        "anmerkung": "Die Fraktion B 90/Grüne stellte einen Antrag auf Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss; der Überweisung wurde gemäß § 23 (2) der Geschäftsordnung ohne Gegenrede zugestimmt."
      },
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          "art": "kontext",
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          "datum": "2026-08-12"
        },
        {
          "art": "zeithorizont",
          "wert": "langfristig",
          "begruendung": "Vertragslaufzeit 20 Jahre, bis 2046.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
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      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000114/2025",
      "top": 10,
      "was": {
        "art": "verwaltungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Beschluss des integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen, im Speziellen für das Teilkonzept Schöneck",
        "beschlussvorschlag": "Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck beschließt das vorgelegte integrierte Klimaanpassungskonzept („KLAK“) für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen, insbesondere bezieht sich dieser Beschluss auf das enthaltene Teilkonzept für Schöneck. Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die individuellen Teilkonzepte der 16 Kooperationskommunen oder den Main-Kinzig-Kreis als solches. Um Klimaanpassung bestmöglich in Schöneck zu verankern, werden folgende Festsetzungen getroffen: Eine Umsetzung der im KLAK vorgeschlagenen Maßnahmen wird angestrebt, um sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Grundsätzlich sind bei der Umsetzung von Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit von Schöneck, eine Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen.",
        "begruendung": "Der Klimawandel schreitet kontinuierlich voran, die Folgen sind bereits heute deutlich und werden uns künftig verstärkt beschäftigen. Beispielhaft für die Folgen des Klimawandels in Schöneck sei das Unwetterereignis von August 2013 genannt. Neben Unwettern mit Starkregen, Hochwasser und Dürreperioden ist auch mit steigenden Temperaturen zu rechnen, besonders im Sommer wird es vermehrt heiße Tage geben. Besonders in stark versiegelten Gebieten kommt es dadurch zu erhöhten Tages- und Nachttemperaturen. Von Hitzewellen besonders gefährdet sind viele ältere Menschen, chronisch Kranke, Säuglinge und Kleinkinder sowie Schwangere. Im Main-Kinzig-Kreis wurden Hitzewellen in den Sommermonaten der Jahre 2003, 2006, 2013, 2015, 2018, 2019 und 2022 verzeichnet, 2022 war der zweitwärmste Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in Hessen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Lage künftig entspannt. Für die Gemeinden bleibt daher Klimaschutz und -anpassung eine zentrale Aufgabe. Die Kommunalverwaltung hat – unter Einbeziehung des Schönecker Klimabeirats - frühzeitig gemeinsam mit Kreisverwaltung des Main- Kinzig-Kreises und den 16 Partnerkommunen am integrierten Klimaanpassungskonzept (KLAK) gearbeitet, das 2022 mit Förderung des Bundesumweltministeriums gestartet wurde. In Workshops wurden Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft eingebunden. Auf Basis aktueller Analysen wurden Betroffenheiten und Hotspots für die Gemeinde Schöneck ermittelt und Maßnahmen auf Meso- und Mikroklimaebene entwickelt. Das KLAK dient als strategische Grundlage für kurzfristige, mittelfristige und langfristige Anpassungsmaßnahmen im Gemeindegebiet. Es beinhaltet unter anderem: • Grundlagen zu klimarelevanten Faktoren (z. B. Versiegelung, Kaltluftströme, Fließpfade) • Betroffenheits- und Hotspotanalysen in vier Handlungsfeldern (Gesundheit / Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Infrastruktur, grüne Infrastruktur / Biodiversität, Wasser) • Einen kommunenspezifischen Maßnahmenkatalog in sechs Themenbereichen (Planung/Regulierung, grüne Infrastruktur, Wasser, Infrastruktur, Gesundheit, Verwaltung/Öffentlichkeit) • Verstetigungsstrategie und Controllingkonzept Der rechtliche Rahmen zur Aufstellung des KLAK ergibt sich aus dem Europäischen Klimagesetz (seit 2021) mit dem Hintergrund Anpassungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten an die Erderwärmung kontinuierlich zu verbessern, dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG, seit 1.7.2024) mit verbindlichen Strategien und Monitoringpflichten sowie dem Hessischen Klimagesetz (HKlimaG, 2023) mit besonderer Verantwortung für Gemeinden und Landkreise. Als Anlage des Beschussvorschlags sind das vollständig KLAK, eine Zusammenfassung und das spezifische Teilkonzept für die Gemeinde Schöneck beigefügt. Der Maßnahmenkatalog ist als „Werkzeugkasten“ angelegt. Eine ressortübergreifende Bearbeitung ist vorgesehen, Maßnahmen mit größerer finanzieller Tragweite oder Personalfolgen werden der Gemeindevertretung nach Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Beschlussfassung vorgelegt.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 10",
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          "klima",
          "geld"
        ],
        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907538511_Beschluss des integrierten "
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
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            "gremium": "Gemeindevorstand",
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        "status": "offen",
        "anmerkung": "Auf Antrag der Fraktion B 90/Grüne in den Bauausschuss überwiesen."
      },
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      },
      "einschaetzungen": [
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          "art": "kontext",
          "wert": "regional",
          "begruendung": "Gemeinsames Konzept des Main-Kinzig-Kreises mit 17 Kommunen.",
          "urheber": "DL",
          "datum": "2026-08-12"
        }
      ],
      "positionen": []
    },
    {
      "id": "000098/2025",
      "top": 11,
      "was": {
        "art": "mitteilungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
        ],
        "titel": "Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025",
        "beschlussvorschlag": "Die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit zur Kenntnis gebracht.",
        "begruendung": "Mit Schreiben vom 02.07.2025 hat die Kommunal- und Finanzaufsicht des Main-Kinzig-Kreises die Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erteilt. Die Genehmigung für das Jahr 2025 ist mit folgenden Entscheidungen der Kommunalaufsicht verbunden: 1) Die Abweichung im Haushaltsjahr 2025 von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der im Finanzhaushalt in der Planung gemäß § 97 a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO wird aufsichtsbehördlich genehmigt. 2) Die Genehmigung für die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.855.000 € zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2026, 2027 und 2028) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO erteilt. 3) Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 4.485.875 € wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO erteilt. 4) Die Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 5.000.000 € wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 HGO erteilt.",
        "haushaltsstelle": null,
        "betrag_eur": null,
        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 11",
        "ressourcen": [
          "geld"
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        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907474205_Mitteilungsvorlage Genehmig"
      },
      "wie": {
        "beratungsfolge": [
          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-07-22",
            "ergebnis": "zur Kenntnis genommen",
            "abstimmung": null
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          {
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            }
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        "ergebnis": "zur_kenntnis",
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      "was": {
        "art": "mitteilungsvorlage",
        "antragsteller": [
          "Gemeindevorstand"
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        "titel": "239. Vergleichende Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“ — Schlussbericht",
        "beschlussvorschlag": "Kenntnisnahme des Schlussberichts der 239. Vergleichenden Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“ des Hessischen Rechnungshofes.",
        "begruendung": "In der 239. Vergleichenden Prüfung wurde der Vorbericht des Haushaltsplanes von 443 Kommunen in Hessen geprüft. Als Basisjahr für die Auswertung und Analyse der Vorberichte wurde das Haushaltsjahr 2021 zugrunde gelegt. Der Vorbericht hat das Ziel unterschiedlichen Interessengruppen vergangenheitsbezogene, aktuelle sowie zukunftsgerichtete Finanzinformationen aufzuzeigen. Zudem will der Vorbericht für unterschiedliche Empfänger eine Möglichkeit bieten, sich kompakt und gezielt über die finanzwirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Lage einer Kommune zu informieren. Die kommunalen Haushalte erstrecken sich oft über mehrere hundert Seiten und erschweren den Lesern die Übersicht und somit das Verständnis für den kommunalen Haushalt. Sie werden erst dann besser verstehbar, wenn der Vorbericht als erläutender Bestandteil vorhanden ist. Die überörtliche Prüfung begleitet deswegen aktuell ein Projekt zur Verschlankung der kommunalen Haushalte, um neben der Weiterentwicklung der Vorberichte zur besseren Lesbarkeit, parallel dem Ziel näher zu kommen, den Haushalt schlanker, transparenter und damit für alle Adressaten lesbarer zu machen.",
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        "fundstelle": "Niederschrift, TOP 12",
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        "begruendung_herkunft": "textebene",
        "begruendung_fundstelle": "Beschlussvorlage, 187907444114_Mitteilungsvorlage  239 Ver"
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      "wie": {
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          {
            "gremium": "Gemeindevorstand",
            "datum": "2025-07-01",
            "ergebnis": "zur Kenntnis genommen",
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          {
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            "abstimmung": {
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